Der Gesundheitsminister plant, Kinderkranktage erst ab dem vierten Tag attestpflichtig zu machen, bzw. den entsprechenden Arztgang notwendig zu machen.
Derzeit gilt noch, dass bereits ab dem ersten Tag eine solche kinderärztliche Bescheinung durch den AG verlangt werden kann. In diesem Licht scheinen Lauterbachs Pläne zunächst einmal familienfreundlich.
Wie stehen die Chancen, dass diese Regelung auch auf Beamte Anwendung findet?
Ich frage auch deshalb, weil die Lehrer bei uns zuletzt hochoffiziell dazu angehalten wurden, die Kinderkranktage rückwirkend als Sonderurlaub bei Schulleitung und Bezirksregierung zu beantragen. Mitsamt einem dreiseitigen Antragsformular. Dafür werden in diesem Procedere keine weiteren Bescheinigungen oder Atteste gefordert.
Damit machte man von Seiten des Dienstherrn bzgl. der Kinderkranktage eine Rolle rückwärts hin zu einer Regelung, die vor Jahren (zu Recht?) aufgegeben wurde. Somit stehen sich, meiner Meinung nach, zwei Konzepte diametral gegenüber. Einerseits eine Vereinfachung, die Lauterbach anstrebt, und andererseits eine verkomplizierte Handhabung durch den Dienstherren.
Ich persönlich störe mich dazu an der Deklaration als Sonder"Urlaub". Sie führt fehl und unterstellt implizit andere Motive, als eben die Betreuung erkrankter Kinder. Aber das nur am Rande.
Wie wird es derzeit bei Euch gehandhabt und wie seht Ihr die Chancen für eine Regelung auch für Beamte, wie Lauterbach sie plant?