Attestpflicht für Kinderkranktage erst ab 4. Tag

  • …ich kann dazu bspw für NDS und SH nichts finden, auch auf den entsprechenden Vordrucken ist es nur an den Beamtenstatus oder Angestellten gekoppelt, die Verordnung legt dann fest, mindest4- und bis zu 12 Tage wenn nicht alleinerziehend/ behindert


    …wüsste auch noch nicht ob es Grund zur Freude wäre, da es potentiell zwei Tage weniger sind 😀


    Edit: eben für NDS auch genauer nachgeschaut, dort steht tatsächlich auch sehr aktuell in der Verordnung je Kind KANN bis zu fünf Tage und maximal 12Tage bei schweren Fällen (aber auch als Grenze für ALLE Kinder)…

  • Verstehe. Wobei, nein. Verstehe nicht. Wenn es grundsätzlich darum geht, Beamten bei der Problematik Betreuung von kranken Kindern entgegen zu kommen, dann sieht man ja offensichtlich von Seiten der Dienstherren die Notwendigkeit dafür. Imwiefern diese Notwendigkeit in ihrer Quantität mit steigendem Entgelt abnehmen sollte, kann ich mir nicht erklären.

    Wenn du als Nicht-Lehrer über der Versicherungspflichtgrenze verdienst und privat versichert sind, bekommen ja auch keine Kind-krank-Tage. Aber wenn du darunter verdienst, würdest du sie ja als Nicht Beamter automatisch bekommen und Beamte dürfen gegenüber den Pflichtversicherten nicht schlechter gestellt werden.

  • Wenn du als Nicht-Lehrer über der Versicherungspflichtgrenze verdienst und privat versichert sind, bekommen ja auch keine Kind-krank-Tage.

    Doch, bekommt man schon, aber keine Erstattung des Lohnausfalls. Wobei man das auch nicht bekommt, wenn man selber gesetzlich versichert ist und das Kind privat.

  • In NRW liegt die Grenze grob zwischen A12 Vollzeit und A13 Vollzeit. Ich hab das mit meiner SL durch. Ich bin A13 und musste ihr nochmal aus dem Gesetz zitieren, dass ich damals durch Teilzeit mehr als die 4 Kindkrank-Tage hatte.


    Ich bin daher auch auf die Auswirkungen auf die Kolleg*innen gespannt, wenn hier in einigen Jahren alle auf A13 angehoben wurden :angst:


    Aktuell gelten aber doch noch höhere Zeiten, noch als Nachwirkung von Corona...


    https://vbe-nrw.de/service/leh…kindes-lehrerrat-aktuell/


    Zitat


    Wichtige Ergänzung

    Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung regelt für verbeamtete Personen eine höhere Freistellungmöglichkeit bei der Erkrankung eines Kindes, wenn zusätzlich zu den schon genannten Voraussetzungen eine Besoldung unterhalb der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze gegeben ist. Diese Grenze liegt im Jahr 2023 bei 66.600 €. Kollegen und Kolleginnen die also weniger als 66.600€ im Jahr verdienen, können sich bei der Erkrankung eines Kindes bis zu 10 Tage pro Kind und nicht wie höher verdienende nur 4 Tage freistellen lassen. Hier gilt dann allerdings eine Grenze von 25 Tagen im Kalenderjahr bei mehreren Kindern. Alleinerziehende mit den gleichen Voraussetzungen können bis zu 20 Tage Dienstbefreiung pro Kind erhalten, bei mehreren Kindern allerdings nicht mehr als 50 Tage.

    Tarifbeschäftigte können diese Arbeitsbefreiung ebenfalls erhalten, bekommen in dieser Zeit allerdings Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn das Kind über das andere Elternteil privatversichert ist. Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld haben Anspruch auf „Arbeitsbefreiung“ (bezahlte Freistellung vom Dienst) für bis zu vier Tage bei schwerer Erkrankung eines Kindes, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.


    Zusätzlich zu diesen Regelungen gibt es für das Jahr 2023 folgende Ausnahme:

    Der § 45 SGB V regelt für das Jahr 2023 eine Freistellung bei Erkrankung eines Kindes im Umfang von bis zu 30 Arbeitstagen pro Kind, für alleinerziehende Versicherte längstens für 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern besteht die Maximalgrenze 65 (bzw. für Alleinerziehende 130) Arbeitstagen. Diese Regelung gilt für das Jahr 2023 für verbeamtete und tarifbeschäftigte Kollegen und Kolleginnen unabhängig von der Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 66.600€.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

Werbung