…ich kann dazu bspw für NDS und SH nichts finden, auch auf den entsprechenden Vordrucken ist es nur an den Beamtenstatus oder Angestellten gekoppelt, die Verordnung legt dann fest, mindest4- und bis zu 12 Tage wenn nicht alleinerziehend/ behindert
…wüsste auch noch nicht ob es Grund zur Freude wäre, da es potentiell zwei Tage weniger sind 😀
Edit: eben für NDS auch genauer nachgeschaut, dort steht tatsächlich auch sehr aktuell in der Verordnung je Kind KANN bis zu fünf Tage und maximal 12Tage bei schweren Fällen (aber auch als Grenze für ALLE Kinder)…