? Privatrechnung Ausfallhonorar

  • Hallo,


    ich hatte einen Arzttermin in einer Privatpraxis, die nur auf Bestellung arbeitet. Gewünscht ist, Termine 48h vorher abzusagen.

    Nun hatte ich am Montagnachmittag einen Termin, konnte aber aufgrund plötzlich eingetretener Verhinderung nicht.

    Ein Anruf am Morgen brachte nur den AB, der verkündete, dass die Praxis bis auf die Bestelltermine weiter nicht besetzt sei in der Woche.


    Nun trudelt eine Rechnung von rd. 150 Euro Ausfallhonorar ein.


    Muss man das hinnehmen bzw. hat jemand solche Erfahrungen schon gemacht? Ich vermute, das bei der Krankenkasse bzw. Beihilfe einzureichen würde zur Ablehnung führen.

  • Danke. Darin finde ich bei der Verbraucherzentrale z.B. den Satz: "Auch dies wird von der Rechtsprechung kritisch gesehen: Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.04.2005 (Az. 55 S 310/04) ist eine Klausel, wonach vereinbarte Termine bei Verhinderung des Patienten 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen und ansonsten ein Ausfallhonorar von 75 Euro in Rechnung gestellt werde, unwirksam."


    Tatsächlich war es ja so.. Montagmorgen angerufen, nur AB dran, ich konnte gar nicht absagen. Genau so wäre es auch beim Anruf am Samstag für Montag gewesen, selbst wenn ich dann schon gewusst hätte, dass ich Montag nicht kann.


    Wenn der Arzt nicht bereit ist, aus den dargelegten Gründen dieses Ausfallhonorar zu streichen: müsste er es einklagen? Das würde er vermutlich auch nicht tun bei diesem Betrag.

    Andererseits: könnte er die weitere Behandlung verweigern, wenn nicht gezahlt wird?

    • Offizieller Beitrag

    Nun trudelt eine Rechnung von rd. 150 Euro Ausfallhonorar ein.

    Ein Ausfallhonorar bemisst sich ja in der Regel an der geplanten Rechnung. Hattest du einen mehrstündigen Termin?


    Muss man das hinnehmen bzw. hat jemand solche Erfahrungen schon gemacht? Ich vermute, das bei der Krankenkasse bzw. Beihilfe einzureichen würde zur Ablehnung führen.

    Krankenkasse und Beihilfe werden es ablehnen (zurecht, es wurde ja keine Leistung erbracht).
    Du hast vermutlich etwas unterschrieben, gab es einen Passus mit Verschiebungen/Verminderung des Ausfallhonorars, wenn du schnell den nächsten Termin hast? War dir das Risiko nicht zu hoch? (Bei Ärzten mit Ausfallhonorar habe ich partout immer aufgepasst und wirklich versucht, nicht montags einen Termin zu haben.)

    • Offizieller Beitrag

    Tatsächlich war es ja so.. Montagmorgen angerufen, nur AB dran, ich konnte gar nicht absagen. Genau so wäre es auch beim Anruf am Samstag für Montag gewesen, selbst wenn ich dann schon gewusst hätte, dass ich Montag nicht kann.

    48 Stunden sind auch selten mit Wochenende abgedeckt.
    Aber ernsthaft: das ist jetzt doofes Drücken vor Verantwortung. Ich sage nicht, dass ich es gerechtfertigt oder gar gut finde. Ich finde nur: 1) man kennt die Spielregeln (außer du hast nicht unterschrieben) und hat sie akzeptiert, 2) (und das ist der wichtigere Punkt) jetzt anfangen zu sagen "ja, zugegeben, ich habe nur 3 Stunden vorher angerufen, aber am Samstag blabla..." Ist es ein richtiger AB, wo du darauf gesprochen hast? Man sieht auch, WANN du angerufen hast.

    Andererseits: könnte er die weitere Behandlung verweigern, wenn nicht gezahlt wird?

    Selbstverständlich.
    Warum sollte er dich sonst behandeln? Du schließt mit einem Privatarzt einen Vertrag.
    1) Wenn du den nicht erfüllst, warum sollte er seinen Teil erfüllen?
    2) Wenn du jetzt ganz neu wärst und jetzt beim Kennenlernen den Vertrag nicht unterschreiben würdest / unterschrieben hättest, dann hätte er dich nicht angenommen.

  • Die Rechnung wäre etwa 180 gewesen.

    Aber ist das nicht unfair? Wie soll man absagen, wenn nur ein AB dran ist, der keine Nachrichten aufnimmt? Da müsste man ja schon am Donnerstag wissen, dass man Montag nicht kann, bzw. Freitag, wenn man Dienstag nicht kann. Dazwischen kann aber sein (eins davon war es bei mir):


    - Unfall

    - anderweitig erkrankt

    - Eltern/Kinder plötzlich erkrankt

    - Flug ausgefallen

    - Auto bei der Rückreise defekt am Vortag

    - ....


    Ich finde nicht, dass der Arzt das Recht hat, hier was zu verlangen, wenn man die Praxis gar nicht kontaktieren konnte bzw. nachweisbar einer dieser unabwendbaren Gründe vorliegt. Der Arzt versucht hier ja offenbar, sein wirtschaftliches Risiko auf den Kunden abzuwälzen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe deinen Unmut (größtenteils), möchte aber einwerfen, dass man oft Menschen im Gesundheitsbereich Unrecht tut, wenn man von denen erwartet, ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, sie nicht abzurufen / nicht zu bezahlen und zu glauben, sie würden es aus Berufung machen.
    Sei es der Arzt, der abends um 20 Uhr beschimpft wird, weil er den Warteraum schließt, der Tierarzt, der nicht jeden dahergerannten verletzten Kater kostenlos pflegt, aber auch der Musiker, der Geld für seinen Auftritt möchte und nicht "gegen Werbung" arbeitet.

    Mein Mann und ich haben (je) einen Vertrag für Musikunterricht, ich bin bei der Musikschule, er bei einer privaten Musikschule. Wenn wir nicht können (egal ob krank, keinen Bock, Dienstreise...): Pech. Wenn wir früh genug Bescheid sagen (Dienstreise oder Urlaub), dann gab es oft die Möglichkeit, mit jemandem anderen zu tauschen.
    Aber sonst: die Menschen können doch nichts dafür, dass UNS was dazwischen kommt.

    Ich finde nicht, dass der Arzt das Recht hat, hier was zu verlangen, wenn man die Praxis gar nicht kontaktieren konnte bzw. nachweisbar einer dieser unabwendbaren Gründe vorliegt.

    Wenn es tatsächlich so ist, dass es keine Kontaktmöglichkeit gibt, dann ist es natürlich schwierig.
    Die "unabwendbaren" Gründe sind ja DEIN Risiko in DEINER Planung.


    Zitat

    Der Arzt versucht hier ja offenbar, sein wirtschaftliches Risiko auf den Kunden abzuwälzen.


    Sorry, dass ich das jetzt wieder raushole, aber so ein Satz ist ziemlich unempathisch, wenn man in unkündbarer Beamtenstellung steht, in welcher man sogar bezahlt wird, wenn man nicht verwendet wird.

  • Ich finde das Ausfallhonorar nachvollziehbar. Offensichtlich war es eine Bestellpraxiswoche. Dem entsprechend war kein anderer Patient kurzfristig verfügbar und dem Arzt entstand durch die Absage ein wirtschaftlicher Schaden.

  • Hast du vorab von dem potentiellen Ausfallhonorar gewusst und in diesem Wissen den Termin vereinbart? Hättest du eine Email schreiben können an die Praxismailadresse, um sobald dein unabwendbarer Verhunderungsgrund eingetreten ist den Arzt darüber in Kenntnis zu setzen? Hast du einfach mal das Gespräch mit dem Arzt gesucht, so von Mensch zu Mensch, auf Augenhöhe und in dem Bewusstsein, dass zumindest Anfahrtkosten oder auch anteilige Personalkosten, die womöglich nur für deinen Exklusivtermin entstanden sind auch nicht an dem Arzt hängen bleiben dürfen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hast du vorab von dem potentiellen Ausfallhonorar gewusst und in diesem Wissen den Termin vereinbart? Hättest du eine Email schreiben können an die Praxismailadresse, um sobald dein unabwendbarer Verhunderungsgrund eingetreten ist den Arzt darüber in Kenntnis zu setzen? Hast du einfach mal das Gespräch mit dem Arzt gesucht, so von Mensch zu Mensch, auf Augenhöhe und in dem Bewusstsein, dass zumindest Anfahrtkosten oder auch anteilige Personalkosten, die womöglich nur für deinen Exklusivtermin entstanden sind auch nicht an dem Arzt hängen bleiben dürfen?

    Ja sicher wusste ich von den Ausfallhonoraren. Aus diesem Grund hab ich ja auch versucht anzurufen, war aber erfolglos war. Eine Kontaktaufnahme per Mail ist nicht möglich.

    Klar kann ich nächste Woche mal anrufen und den Sachverhalt schildern. Aber so geldgierig, wie ich die Praxis einschätze, wird man sich nicht drauf einlassen. Daher wollte ich mal hier hören, ob jemand schon Erfahrungen damit gemacht hat.

    Bei Kassenpatienten hab ich noch nie davon gehört, dass sowas berechnet wurde.

  • Bei Kassenpatienten hab ich noch nie davon gehört, dass sowas berechnet wurde.

    Doch, hatten wir bei der Logopädin meiner Tochter auch, das schöne war nur, wir hatten den Termin nicht von ihr auf den Zettel geschrieben bekommen, kannten ihn also gar nicht, Geld wollte sie trotzdem haben. Habe ich natürlich nicht gezahlt, hätte sie ja einklagen können und da ich sie eh doof fand wäre eine verweigerte Weiterbehandlung auch nicht so schlimm gewesen.

  • Bei Kassenpatienten hab ich noch nie davon gehört, dass sowas berechnet wurde.

    Als jemand mit vielen chronisch kranken Kassenpatient*innen im direkten Umfeld: Passiert bei Kassenpatient*innen auch regelmäßig, teilweise bei Ärzt*innen, häufig bis regelmäßig bei Therapeut*innen jeglicher Art (Physio, Psyche, Ergo, etc.). Letztere müssen bei zu kurzfristigen Absagen (i.d.R. Spanne zwischen 24 und 48h) sogar Ausfallrechnungen stellen, beim Physiobeispiel sind das (Erfahrungswerte im direkten Umfeld) ~ 75€ pro Einheit. Übrigens auch bei unverschuldetem Fehlen seitens der Patient*innen, der Ausfall ist auf der anderen Seite ja trotzdem da. Bei sehr kurzfristigen Erkrankungen oder positiven Coronatests habe ich schon Kulanz erlebt; alles andere hatte immer eine Ausfallrechnung zur Folge.

    • Offizieller Beitrag

    Ja sicher wusste ich von den Ausfallhonoraren. Aus diesem Grund hab ich ja auch versucht anzurufen, was aber erfolglos war

    Es wäre auch bei einem Kontakt erfolglos gewesen, da Montag Morgen nicht 48 Stunden vor Montag Nachmittag ist.

  • Also würdet ihr sagen:


    a) entweder sich melden, den Grund schildern und auf Kulanz hoffen

    b) zahlen und abschreiben, wenn a nicht geht und versuchen, möglichst Montag/Dienstag dort keine Termine zu machen

    c) nicht zahlen und ggf einklagen lassen mit dem Risiko, nicht weiter behandelt zu werden

    ?

    Übrigens, bei einer Physiopraxis musste ich teilweise recht kurzfristig absagen (kurzfristige Vertretungsstunde), eigentlich hätte ich auch mindestens 24h vorher absagen sollen. Da ist mir nie was berechnet worden.

  • Ja sicher wusste ich von den Ausfallhonoraren. Aus diesem Grund hab ich ja auch versucht anzurufen, war aber erfolglos war.

    Es wäre auch ohne dringendes Ausfallhonorar angemessen, einen Tein abzusagen, den man nicht wahrnehmen kann.


    Eine Kontaktaufnahme per Mail ist nicht möglich.

    Diese Privatpraxis wird doch sicherlich eine Website haben!? Dann wird dort aufgrund der Impressumspflicht auch eine Mailadresse angegeben sein. Wer soll denn bitte heutzutage nicht per Mail erreichbar sein?

  • Solltest du nicht zahlen, muss er dich natürlich nicht weiterbehandeln. Da ein Umsatzausfall für den Arzt eingetreten ist kann er dir dies in Rechnung stellen.


    Wenn ich es richtig gelesen habe musst du dich dort 2 Tage vorher melden und das WE zählt i.d.R. nicht. Also wäre der Donnerstag der letzt mögliche Tag.
    Du könntest es auch drauf ankommen lassen, die Rechnung nicht begleichen und schauen was passiert.


    Es ist aber ein Irrglaube anzunehmen, dass ein Arzt für 150 Euro nicht auf Krawall aus ist. Der lässt die Forderung über einen Dienstleister laufen, hat keinen Stress mehr damit und der Dienstleister rupft dich, was zu deutlich höheren Kosten auf deiner Seite führen kann, wenn du es bis vors Gericht laufen lässt.
    Du kannst gerne mal in der Gebührenordnung nachschauen was bei 150 Euro Streitwert schon zusammen kommt (Gericht + Anwaltskosten), neben der Tatsache, dass dich dieser Arzt nie wieder behandeln wird. Selbst mit einer Rechtsschutzversicherung bist du bei mehr als dem doppelten vom Ausgangsbetrag und eine Rechtsschutz zahlt i.d.R. auch nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht (das ist der kleingedruckte Satz irgendwo in den AGB).

    • Offizieller Beitrag

    Daraus kannst du aber nicht schließen, dass andere Praxen es so machen.

    Ich würde "a)" sagen. Wenn der Grund (nachweislich) komplett außerhalb deiner Zuständigkeit ist (Flug, Unfall, Erkrankung), dann hast du vielleicht eine kleine Chance (wobei es eben auch dein unternehmerisches Risiko ist, wenn deine Flugbuchung storniert ist oder so (dafür gibt es auch Versicherungen)).
    und dann b.


    Wie kämst du denn mit c) durch? du zahlst nicht und gehst trotzdem zum nächsten Termin (falls sie einen abmachen?)



    Ich hatte übrigens auch (nur, um die Liste zu verlängern) Ausfallhonorare als Kassenpatientin. Die ich selbst tragen musste / hätte tragen müssen. Weil es eben keine Leistung ist, die die Gesellschaft trägt.
    Mein erstes (und einziges) zu zahlendes Ausfallhonorar war 50 Euro. Ich war jung, Studentin, der Arzt hat mir es im Gespräch erklärt und hat 20 Euro von mir kassiert. Wie er zurecht meinte: Der Anruf 15 Minuten nach meinem verschusselten Termin war schon Strafe und peinlich genug, das würde ich nie wieder vergessen.

    PS: ich bin übrigens für Ausfallhonorare für Friseurtermine, reservierte Restaurantische oder für die Masse an Studis, die leider nicht zu meiner Sprechstunde kommen konnten, weil deren Schwester/Partner/Schlagmichtot sich gerade den Fuss gebrochen hat und sie waren die EINZIGE Person, die zum Krankenhaus fahren konnte.

  • PS: ich bin übrigens für Ausfallhonorare für Friseurtermine, reservierte Restaurantische oder für die Masse an Studis, die leider nicht zu meiner Sprechstunde kommen konnten, weil deren Schwester/Partner/Schlagmichtot sich gerade den Fuss gebrochen hat und sie waren die EINZIGE Person, die zum Krankenhaus fahren konnte.

    Unbedingt! Diese Unverbindlichkeit, die sich so nach und nach immer mehr einschleicht, nervt mich total.


    Aviator: Du hast den Vertrag unterschrieben und das damit akzeptiert. Nun kannst Du da nicht raus, egal, ob die einen AB ohne Band oder keine Mail-Adresse haben. Du hättest ohnehin nicht rechtzeitig absagen können. So ist das eben, wenn man Leistungen bucht und dann nicht abruft. Dass viele Ätzte das mittlerweile in Rechnung stellen (Ja! Auch Kassenpatienten!) zeigt eigentlich nur, dass mit solchen Terminen in der Vergangenheit sehr lax umgegangen wurde, so dass solche Vertragsbestandteile notwendig werden.


    Übrigens, bei einer Physiopraxis musste ich teilweise recht kurzfristig absagen (kurzfristige Vertretungsstunde), eigentlich hätte ich auch mindestens 24h vorher absagen sollen. Da ist mir nie was berechnet worden.

    Da hattest Du Glück! Ich finde es eigentlich auch von Dir etwas unglücklich, einen Physiotherapeuten-Termin zu vereinbaren in Zeiten, in denen man womöglich eine Dienstzeit hat.


    Ich hab auch neulich berappt, als ich kurzfristig krank geworden bin und ca. 6 Stunden vorher die Physik abgesagt hab. Und das kann ich auch verstehen, denn der Termin läuft ggf.leer. Die Leute arbeiten nicht zur Spaß an der Freude, sondern werden auch nicht besonders gut bezahlt.

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