Darf Studentin ein benotetes Diktat machen?

  • Ach Gottchen, nehmt doch so eine typische empörte "Derf der des!?"-Anfrage nicht gar so ernst. Bekanntlich lautet die Antwort in 99,9% der Fälle dann auch "Der derf des!".

    Vermutlich ist das Diktat nicht so ausgefallen, wie das Kind es unzweifelhaft verdient hätte, und jetzt wird nach einem Haken gesucht.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Susannea Starten bei euch die Referendare sofort mit eigenen Klassen, bei denen sie alles selbst verantworten müssen?

    Ja, tun sie.
    Also nicht mit eigenen Klassen, die musst du in Berlin gar nicht haben, aber mit eigenverantwortlichem Unterricht. Es gibt eine maximale Zahl, die man haben darf und da die Schule 6 Stunden für den Referendar "bezahlt" müssen die in der Regel auch mindestens gemacht werden.

  • Ist zwar nicht das Thema, aber das ist in Bayern auch so. Man startet das Ref mit 8 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht.

    Doch, ist auch das Thema, weil es gefragt wurde. Mich nerven Leute, die der Meinung sind, wenn Anfragen oder Diskussionen nicht mehr zur Überschrift passen, weil sie sich gewandelt haben, müssen sie aufhören. ;)
    Das ist der Sinn eines Forums, dass man dann neue Aspekte aufgreift usw. Sonst müsste man nur eine Antwort-Variante haben.

    • Offizieller Beitrag

    Susannea Starten bei euch die Referendare sofort mit eigenen Klassen, bei denen sie alles selbst verantworten müssen?

    In Berlin haben die Lehramtsanwärterinnen sofort ein paar Stunden eigenständig Unterricht und müssen das ggf. alleine verantworten. Bestenfalls werden sie gut betreut und können sich bei speziellen Fragen rückversichern.

  • ist bei uns genauso, jeder Quereinsteiger, jede PKB-Kraft und sonstige Vertretungskraft darf und muss das genauso wie die Referendare alleine machen.

    Nach allem, was ich - unter anderem hier im Forum - über Berlin gelernt habe, gehe ich davon aus, dass dort auch Hausmeister, Sekretärinnen und Kantinenpersonal eigenverantwortlich Abiturprüfungen abnehmen. Mangel machts möglich.

  • Nach allem, was ich - unter anderem hier im Forum - über Berlin gelernt habe, gehe ich davon aus, dass dort auch Hausmeister, Sekretärinnen und Kantinenpersonal eigenverantwortlich Abiturprüfungen abnehmen. Mangel machts möglich.

    Erstaunlicherweise scheint es irgendwie zu funktionieren. Ich würde also nicht allzu oft darauf herumreiten, sonst schwindet der gewonnene Zuspruch für die noch grundständig Ausgebildeten zunehmend wieder. Kann ja offenbar wirklich jeder.


    Edit: wie mit der Inklusion eigentlich, geht ja auch irgendwie.

  • Ist zwar nicht das Thema, aber das ist in Bayern auch so. Man startet das Ref mit 8 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht.

    Wollte ich auch schreiben, dass das bei uns in Bayern so ist.

    Habe letztes Jahr auch als NN-Kraft gearbeitet (20h/Woche) und hatte ca. 7 eigenständige Unterrichtsstunden, davon unter anderen Kunst in einer dritten und zwei vierte Klassen in Musik und auch ich musste die Bewertung komplett selbstständig durchführen. Das waren zwar nur Randfächer, dennoch, es ist möglich.
    Jetzt, wie Kathie geschrieben hat, habe ich jetzt (1.Ref-Jahr) 8 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht und ich muss auch dort in allen Fächern, die ich unterrichte, Leistungsnachweise machen.

  • Ich versteh ehrlich gesagt gar nicht, wo in der beschriebenen Konstellation das Problem liegen soll (bin auch in BW). Die Lehrkraft hat das Diktat konzipiert/ ausgewählt, war bei der Durchführung die gesamte Zeit anwesend und verantwortlich und hat auch die Korrektur gewährleistet. Damit ist doch in jedem Schritt sichergestellt, dass alles entsprechend abläuft und passt.

    Als ich noch studiert habe, war ich hochschulpolitisch sehr aktiv und auch in Gremien bzgl. der Semesterpraktika. Dort wurde in einer Sitzung bzgl. einer ähnlichen Situation besprochen, dass es auch zulässig ist, wenn Semesterpraktikant*innen für ein Diktat einen Text vorschlagen & die Lehrkraft dann entscheidet, ob dieser geeignet ist, Praktikant*in dann das Diktieren in Anwesenheit der Lehrkraft übernimmt und auch eine "Erstkorrektur" vornimmt, wobei das Diktat dann final von der Lehrkraft korrigiert wird und die Note gegeben wird. Selbst Praktikant*innen dürfen aber laut damaliger Auskunft in jedem Schritt involviert sein; das entscheidende ist nur, dass die Lehrkraft immer verantwortlich und dabei ist.

  • Selbst meine Ikraft hat schon mal mitgeholfen mit Lösungsvorlage etwas nachzusehen .. es war ein Stolperwörtertest,da gibt es nur richtig/ falsch .Sie hatte Zeit und Lust und dazu 😎.

  • Selbst Praktikant*innen dürfen aber laut damaliger Auskunft in jedem Schritt involviert sein; das entscheidende ist nur, dass die Lehrkraft immer verantwortlich und dabei ist.

    Ja, solange eben die Lehrkraft verantwortlich bleibt, ist das kein Problem (weiter BW).


    Susannea

    In BW starten die Referendare am Gymnasium zum Halbjahr und bekommen das erste halbe Jahr keine eigenen Klassen. Sie hospitieren bei verschiedenen Kollegen und müssen eine vorgegebene Zahl Unterrichtsstunden (80 oder 100?) auch selbst halten, aber für den Unterricht und die Bewertung ist eben immer die fertige Lehrkraft verantwortlich. Wie JoyfulJay schreibt, dürfen die Referendare aber von der Lehrkraft eingebunden werden und auch Aufgaben vorschlagen. Wenn sie Vertretungsunterricht für eine kranke Lehrkraft übernehmen, weil sie sowieso gerade in der Klasse einige eigene Stunden halten wollten, wird noch eine fertig ausgebildete Lehrkraft zur Aufsicht eingesetzt.

    Erst nach einem halben Jahr erhalten die Referendare für das letzte Ausbildungsjahr eigene Klassen (10 Deputatsstunden). Und auch erst dann können sie bei Klassenfahrten als zweite Begleitperson eingesetzt werden. (Vorher nur als zusätzliche Begleitperson.) Ich finde das gut und sehe das als Schutz der Referendare.


    Daher war ich auch etwas verwundert, dass es in anderen Bundesländern gleich mit eigenen Klassen losgeht. Aber es ist eben Ländersache.

  • Nochmal: Es geht in dem Fall eindeutig um BW, also hilft es nichts, wenn Leute aus anderen Bundesländern hier schreiben, was in ihren Bundesländern Studierende dürfen oder auch nicht.

    Bei uns an der Schule (BW) ist eine Studentin als Vertetungskraft eingestellt, die Klassenarbeiten schreibt und Noten vergibt. Hast du eine Quelle aus der sich ergibt, dass dies nicht zulässig ist?

  • Bei uns an der Schule (BW) ist eine Studentin als Vertetungskraft eingestellt, die Klassenarbeiten schreibt und Noten vergibt. Hast du eine Quelle aus der sich ergibt, dass dies nicht zulässig ist?

    Wenn Sie eindeutig als KV-Kraft angestellt würde darf sie das machen (ja, ist absurd, dass man das als Refi aber erst im zweiten Abschnitt unbeaufsichtigt machen darf), nur als Rückenwind-Kraft dürfte sie das nicht machen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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