Darf Studentin ein benotetes Diktat machen?

  • Hallo liebe Kollegen!

    Ich bin gerade etwas irritiert und ratlos. Gerade hat mich eine Freundin auf folgenden Fall angesprochen:

    Die Lehrerin ihrer Tochter hat eine Schwester. Diese studiert Lehramt und ist an der gleichen Schule im Rahmen von Rückenwind mit einigen Stunden an der Schule zur Förderung leistungsschwacher Schüler beschäftigt. Sie vertritt ihre Schwester wohl auch ab und zu wenn diese krank ist. So weit so ok.

    Nun hat die Klasse ein Diktat geschrieben. Dabei hat die kleine Schwester der Klassenlehrerin irgendwann im Diktat den Text bekommen und auch ein paar Sätze diktiert.

    Ich verstehe zwar überhaupt nicht, warum man so was macht aber darf man das? Sie ist ja keine Lehrkraft. Ich bin überfragt.🤷‍♀️ Ich würde sagen, dass das nicht geht. Aber unter Aufsicht 🤔 …?

    Was sagt ihr?

  • In Anwesenheit der Lehrkraft spricht da überhaupt nichts gegen, du kannst das Diktat auch von einem Computer oder Tonband vorlesen lassen. In den Verantwortungsbereich der Lehrkraft fällt es, dafür zu sorgen, dass die SuS den Text in einer angemessenen Weise präsentiert bekommen, Vorgaben darüber, wie genau dass zu passieren hat, gibt es nicht.

    (Es gibt auch keinen "Durchführung eines Diktates"-Erlass, sowas ist immer pflichtgemäßes Ermessen.)

  • Natürlich darf die Rückenwindkraft in Anwesenheit der zuständigen Lehrkraft diktieren. Was sie nicht machen darf ist das Diktat zu bewerten- das dürfen aber auch Anwärter: innen im ersten Ausbildungsabschnitt noch nicht alleine machen. Welches Problem siehst du den ganz konkret mal abgesehen von dem Aspekt, dass es eine Rückenwindkraft ist und noch keine fertige Lehrkraft? Hat die Studierende genuschelt, gelispelt, etwas falsch oder viel zu schnell diktiert? War der Wechsel eine große Irritation für die Klasse/ einzelne SuS während des Diktats, auf die man die zuständige Lehrkraft noch einmal ansprechen sollte?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Davon abgesehen finde ich es persönlich ziemlich unprofessionell, wenn als Unterstützungskraft im eigenen Unterricht Familienangehörige herangezogen werden, aber rechtlich problematisch ist es nicht. Wenn ich es richtig verstehe, geht es nur darum, dass die Unterstützungskraft einen Text diktiert, wogegen nichts spricht.

  • Was ist eine Rückenwindkraft?


    An unserer Schule arbeiten mehrere Studenten als Vertretungskräfte, sie erteilen alleinverantwortlich Unterrichtet inkl. Lernzielkontrollen jeder Art...

  • . Was sie nicht machen darf ist das Diktat zu bewerten- das dürfen aber auch Anwärter: innen im ersten Ausbildungsabschnitt noch nicht alleine machen

    Das scheint dann wieder so eine Bundeslandsache zu sein, denn:


    An unserer Schule arbeiten mehrere Studenten als Vertretungskräfte, sie erteilen alleinverantwortlich Unterrichtet inkl. Lernzielkontrollen jeder Art...

    ist bei uns genauso, jeder Quereinsteiger, jede PKB-Kraft und sonstige Vertretungskraft darf und muss das genauso wie die Referendare alleine machen. Wobei einen Teil ja die FK festgelegt hat.

  • Das scheint dann wieder so eine Bundeslandsache zu sein, denn:


    ist bei uns genauso, jeder Quereinsteiger, jede PKB-Kraft und sonstige Vertretungskraft darf und muss das genauso wie die Referendare alleine machen. Wobei einen Teil ja die FK festgelegt hat.

    Das gilt aber hoffentlich nur dann, wenn man auch eingestellt wurde, um alleinverantwortlich Unterricht mit Notengebung zu erteilen. Wenn jemand ausschließlich als Nachhilfelehrer für das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“, das coronabedingte Lücken schließen helfen soll, eingestellt wurde und auch nur über den Topf finanziert wird, fände ich es auch verwunderlich, wenn derjenige dann anfängt selbständig in anderen Klassen Klassenarbeiten zu schreiben und zu bewerten.


    Wenn diese Hilfskraft aber wie oben beschrieben, zusätzlich noch wie eine Praktikantin bei anderen Kollegen hospitiert und unter Aufsicht Unterrichtsteile übernimmt, dann ist ist meines Erachtens kein Problem. Wie das genau rechtlich ist, wenn ohne Aufsicht Vertretungsstunden übernommen werden, sollte die Schulleitung, die sie einsetzten möchte, abklären.


    Susannea Starten bei euch die Referendare sofort mit eigenen Klassen, bei denen sie alles selbst verantworten müssen?

    • Offizieller Beitrag

    Susannea Starten bei euch die Referendare sofort mit eigenen Klassen, bei denen sie alles selbst verantworten müssen?

    Nicht Susannea, nicht Berlin/Brandenburg, aber: in NDS steigt man ab dem ersten Tag mit eigenen Klassen ein (zumindest im allgemeinbildenden Bereich, ich glaube, es könnte im berufsbildenden Bereich wegen des Starts in November anders sein), in NRW (Start Mai/November) unterrichten und bewerten die Referendare ab August/Februar vollständig eigenständig.

  • Nicht Susannea, nicht Berlin/Brandenburg, aber: in NDS steigt man ab dem ersten Tag mit eigenen Klassen ein (zumindest im allgemeinbildenden Bereich, ich glaube, es könnte im berufsbildenden Bereich wegen des Starts in November anders sein), in NRW (Start Mai/November) unterrichten und bewerten die Referendare ab August/Februar vollständig eigenständig.

    Stimmt, an den BBS in NDS (Start ins Ref. nicht nur im November, sondern - wie in NRW - zum 01. November oder 01. Mai) ist es so, dass die Refis in den ersten drei Monaten nur hospitieren bzw. begleiteten Unterricht haben und erst ab Beginn des zweiten Halbjahres bzw. ab Beginn des neuen Schuljahres auch eigenverantwortlichen Unterricht erhalten.


    Bzgl. des Ausgangsfalls sehe ich das Problem absolut nicht und fände es nicht ungewöhnlich, wenn bspw. Praktikant*innen einen Teil eines Diktats in einer Klassenarbeit übernähmen.

    Aber wenn man sogar ein Tonband laufen lassen kann

    In Englisch und anderen Fremdsprachen sind Hörverständnisaufgaben vom "Band" ja auch Teil von Abschlussprüfungen oder dem Abi. Von daher...

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich würde sagen, dass das nicht geht. Aber unter Aufsicht 🤔 …?

    Was sagt ihr?

    Warum sollte das nicht gehen? Die Studentin ist normal als Lehrkraft beschäftigt. Die reine Abnahme eines Leistungsnachweises sollte auch ohne Aufsicht kein Problem darstellen.


    Wie smali kenne ich Studierende, die als Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung völlig eigenvetantwortlich unterrichten und Leistungen abnehmen, ohne direkte Betreuung.

  • So wie ich das verstanden habe, hat sie ihre Schwester im Krankheitsfall vertreten. Ich gehe Mal davon aus, dass der SL der Bezirksregierung für den Zeitraum eine Vertretungsstelle aus dem Kreuz geleiert hat. Es ist durchaus üblich, dass Studierende als Vertretungskraft beschäftigt werden. In dieser Eigenschaft machen sie alles was Aufgabe der ausgefallenen Lehrkraft gewesen wäre. Auch Klassenarbeiten und Notenvergabe. So zumindest in NRW.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Davon abgesehen finde ich es persönlich ziemlich unprofessionell, wenn als Unterstützungskraft im eigenen Unterricht Familienangehörige herangezogen werden, aber rechtlich problematisch ist es nicht. Wenn ich es richtig verstehe, geht es nur darum, dass die Unterstützungskraft einen Text diktiert, wogegen nichts spricht.

    Es geht nicht um die Familienangehörige, sondern darum, dass es eine Rückenwindkraft ist, also eine Studierende, die an dieser Schule mit einigen Stunden arbeitet und die Lehrkräfte unterstützt. Wir haben mehrere solcher Kräfte an der Schule.


    Was ist eine Rückenwindkraft?


    An unserer Schule arbeiten mehrere Studenten als Vertretungskräfte, sie erteilen alleinverantwortlich Unterrichtet inkl. Lernzielkontrollen jeder Art...

    Rückenwind: Aufholprogramm nach Corona. Die Schulen können darüber zusätzliches Personal einstellen, bestimmte Lernmittel finanzieren, etc. Wir haben aus dem Programm neben einigen Studierenden weiteren Unterstützungskräften Bücher für die Schülerbibliothek angeschafft, Spielmaterial für die Pausen, kleine Klassenzimmerbibliotheken angelegt, etc. Alleinverantwortliche Unterricht erteilen dürfen diese Kräfte offiziell nicht in Bw, sondern müssen dabei zumindest au dem Papier eine fertige Lehrkraft zur Seite gestellt bekommen,d in die Aufsicht führt beispielsweise. Lernzielkontrollen dürfen Rückenwindkräfte ebenfalls höchstens schrieben lassen in Stellvertretung der Lehrkraft, aber nicht eigenständig erstellen oder gar bewerten. Das dürfen in BW selbst Anwärter: innen erst im zweiten Ausbildungsabschnitt machen (also die Bewertung).


    Das scheint dann wieder so eine Bundeslandsache zu sein, denn:


    ist bei uns genauso, jeder Quereinsteiger, jede PKB-Kraft und sonstige Vertretungskraft darf und muss das genauso wie die Referendare alleine machen. Wobei einen Teil ja die FK festgelegt hat.

    Nochmal: Es geht in dem Fall eindeutig um BW, also hilft es nichts, wenn Leute aus anderen Bundesländern hier schreiben, was in ihren Bundesländern Studierende dürfen oder auch nicht. In BW gibt es einen Handlungsrahmen für Rückenwindkräfte um den geht es in diesem Thread.

    Warum sollte das nicht gehen? Die Studentin ist normal als Lehrkraft beschäftigt. Die reine Abnahme eines Leistungsnachweises sollte auch ohne Aufsicht kein Problem darstellen.


    Wie smali kenne ich Studierende, die als Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung völlig eigenvetantwortlich unterrichten und Leistungen abnehmen, ohne direkte Betreuung.

    Nein, das ist keine normale Lehrkraft. Es geht auch weiterhin um BW und das Programm „Auholen mit Rückenwind“, sowie dessen rechtliche Vorgaben. Das sind keine normalen Lehrkräfte, eh sei denn, sie haben tatsächlich eine volle Lehrbefähigung, sonst sind das Rückenwind- Kräfte, die noch nicht einmal alleine Aufsicht führen dürfen offiziell. KV- Kräfte, die einen Vertretungsvertrag haben kommen mit einem anderen Status an die Schule als Studierende, die als Rückenwindkräfte tätig sind.


    So wie ich das verstanden habe, hat sie ihre Schwester im Krankheitsfall vertreten. Ich gehe Mal davon aus, dass der SL der Bezirksregierung für den Zeitraum eine Vertretungsstelle aus dem Kreuz geleiert hat. Es ist durchaus üblich, dass Studierende als Vertretungskraft beschäftigt werden. In dieser Eigenschaft machen sie alles was Aufgabe der ausgefallenen Lehrkraft gewesen wäre. Auch Klassenarbeiten und Notenvergabe. So zumindest in NRW.

    Im Eingangspost steht, dass die Lehrkraft, sprich Schwester, mit im Raum und nicht erkrankt war. Die Rückenwindkraft war als Unterstützungskraft mit in deren Unterricht mit dabei offenbar. Und auch hier: Rückenwind und Vertretung sind zweierlei. Es geht immer noch um BW.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • In NDS ist es auch so und oft erweitern sich Verträge oder lösen einander ab.


    Studierende beginnen über das Geld „Aufholen nach Corona“, bekommen danach Stunden über das Ukraine-Hilfsgeld oder bekommen einen Vertretungsvertrag, weil sie inzwischen ihren Bachelor abgelegt haben und damit auch dafür in Frage kommen.

    Da man die Person schon kennt und gut mit ihr zusammenarbeiten kann, möchte man sie gerne an der Schule halten und für Vertretungen gewinnen.

  • Im Eingangspost steht, dass die Lehrkraft, sprich Schwester, mit im Raum und nicht erkrankt war. Die Rückenwindkraft war als Unterstützungskraft mit in deren Unterricht mit dabei offenbar.

    Es wird ja einen Grund haben, warum abgegeben wurde.


    Wenn die Rückenwindkraft in BW Arbeiten in Stellvertretung schreiben darf, könnte sie auch ohne Anwesenheit ein Diktat durchführen. Dann dürfte es in der beschriebenen Konstellation erst recht kein Problem sein.

  • Ich kann mir in keinem einzigen Bundesland einen Rechtsrahmen vorstellen, bei dem es ein Problem wäre, wenn eine andere Person als die Lehrkraft ein Diktat vorliest, so lange es keine objektiven Einwände dagegen gibt, wie sie es macht.

    In meinem allgemeinen Schulpraktikum als Student im 3. Semester war ich an einer "Orientierungsstufe" (Niedersachsen, gibt es inzwischen nicht mehr), in einer 5. Klasse und hatte genau die Situation. Die Lehrkraft, die in der Klasse Deutsch unterrichtete, ist im Verkehr stecken geblieben, geplant war ein Diktat, der Schulleiter drückt mir den Text in die Hand und sagt, "Gehen sie doch einfach in die Klasse und fangen sie schon mal an, Herr X übernimmt, sobald er da ist".

    • Offizieller Beitrag

    Nochmal: Es geht in dem Fall eindeutig um BW, also hilft es nichts, wenn Öeute aus anderen Bundeslündern hier schrieben, was in ihren Bundesländern Studierende dürfen oder auch nicht. In BW gibt es einen Handlungsrahmen für Rückenwindkräfte um den geht es in diesem Thread.

    *heul* ich möchte aber auch was schreiben. ;)


    Volle Zustimmung, CDL. Ausschlaggebend ist im Endeffekt das, was im "Rückenwind"-Konzept steht.

  • Es wird ja einen Grund haben, warum abgegeben wurde.


    Wenn die Rückenwindkraft in BW Arbeiten in Stellvertretung schreiben darf, könnte sie auch ohne Anwesenheit ein Diktat durchführen. Dann dürfte es in der beschriebenen Konstellation erst recht kein Problem sein.

    Solange sie deutlich spricht und weiß, wie sie ein Diktat durchzuführen hätte ginge das, auch wenn ein Diktat im Zweifelsfall sensibler ist, als eine Geschichtsarbeit einfach auszuteilen, zu beaufsichtigen und einzusammeln. Nachdem die Lehrkraft aber mit im Raum war und gehört hat wie vorgelesen wurde, ist das unproblematisch die Rückenwindkraft dafür einzusetzen, solange die Klasse nicht komplett irritiert worden ist dadurch.


    Vielleicht hatte die Lehrkraft einen Infekt und Stimmprobleme, musste husten, etc., dass sie kurz abgegeben musste und deshalb war die Rückenwindkraft von vornherein mit dabei in dieser Stunde, um eben bei Bedarf übernehmen zu können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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