Verhaltenstherapie über die Beihilfe laufen lassen?

  • Schmidt[/user] und ich regen uns nur über den Absolutismus auf, dass solche Angebote das Nonplusultra sind und von jedem genutzt werden sollten.

    Das muss ich überlesen haben, wo steht das?


    Mir hingegen ging es um die Falschdarstellung, was therapeutische Gespräche seien und generell (nicht) leisten können. Bei dem Satz "mir persönlich hat es nicht gut getan" oder "mein Therapeut war meiner Ansicht nach unfähig" könnte man aufhören zu berichten, damit nicht zum Beispiel die TE den Eindruck bekommen muss, dass sie wohl ein bisschen bekloppt wäre, wenn sie Hilfe braucht, obwohl der Beruf doch so super easy und entspannt ist.

  • Jetzt hole ich den Thread einmal heraus:


    Wenn ich eine Verhaltenstherapie über die Beihilfestelle nach 5 Sitzungen weiter machen will (bei mir ist es aus privaten und eben nicht beruflichen Gründen angezeigt), dann würde ich selbst zahlen. Das wollen aber die Psychotherapiepraxen oft nicht, sondern über die Beihilfe abrechnen. Dazu wird ein Gutachten geschrieben.

    Angeblich, so war meine Info, würde das Gutachten der Beihilfestelle nicht (!) mit der Personalstelle ausgetauscht. Das wurde auch schon vielfach gesagt. Viel Grübeln über berufliche Nachteile bleibt aber hier sicher auch nicht aus.

  • Angeblich, so war meine Info, würde das Gutachten der Beihilfestelle nicht (!) mit der Personalstelle ausgetauscht

    Die Beihilfestelle unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Das wollen aber die Psychotherapiepraxen oft nicht

    Hast du nachgefragt? Ich habe beruflich die Erfahrung gemacht, dass Selbstzahler gebau so gern gesehen sind wie Privatversicherte (unabhängig ob mit oder ohne Beihilfe).

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

    • Offizieller Beitrag

    Angeblich, so war meine Info, würde das Gutachten der Beihilfestelle nicht (!) mit der Personalstelle ausgetauscht. Das wurde auch schon vielfach gesagt. Viel Grübeln über berufliche Nachteile bleibt aber hier sicher auch nicht aus.

    Ist auch so.
    Und selbst, wenn die Personalstelle es erfahren würde (weil du es ihnen sagst oder länger fehlen würdest): bist du nicht schon längst im System?

    Hast du nachgefragt? Ich habe beruflich die Erfahrung gemacht, dass Selbstzahler gebau so gern gesehen sind wie Privatversicherte (unabhängig ob mit oder ohne Beihilfe).


    Ebenfalls ähnliche Erfahrungen.
    Abgesehen davon: Die Praxis weiß doch nichts davon, OB du danach die Rechnungen einreichst. Und wenn du nach den probatorischen Sitzungen sagst, dass du weiterhin selbst brav bezahlst (wie vorher, wo du keine "Genehmigung" brauchtest), wird auch kein Gutachten erstellt (was eh egal wäre, siehe Antwort davor).

  • Bei Eintritt in das Beamtenverhältnis beginnt eine Probezeit.

    Eine Probezeit beginnt auch bei Eintritt in Beförderungsämter.


    In beiden Fällen wird auch eine gesundheitliche Eignung attestiert.


    Wenn nun ein Beamter 20 oder 25 Stunden in der ambulanten Verhaltenstherapie macht, um etwas zu verarbeiten, dann könnte entsprechend die gesundheitliche Eignung des Beamten infrage gestellt werden.


    Aber, wenn der Beamte nicht krank war, sondern entsprechend obige Stunden eingereicht hat, dann verstehe ich es richtig:


    1.Gibt es keine Konsequenzen hinsichtlich der Personaldienststelle, da keinen Zugriff auf die Daten der Beihilfestelle. Insofern hierdurch bedingt kein Nichtbestehen der Probezeit.


    2.Könnte aber die PKV versuchen, hieraus eine "Falschangabe" zu stricken, demnach ein Erkrankung latent schon vor Abschluss des Vertrages vorlag, um sich aus dem Vertrag herauszuwinden.

  • In einigen Bundesländern muss man bei bestimmten Voraussetzungen am Ende der Probezeit noch einmal beim Amtsarzt vorstellig werden. Wenn das nicht der Fall ist und du nicht langfristig erkrankst, solltest du auch keine Schwierigkeiten haben. Selbst, wenn du erneut vorstellig werden müsstest, ist es mitnichten so, dass man dann die Probezeit einfach verlängert - insbesondere, wenn du nicht langfristig krank geworden bist.


    Die Beihilfestelle gibt keine Daten weiter, wie hier schon mehrfach betont wurde.


    Die PKV wird - insbesondere innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss, ggf. aber auch später - bei bestimmten Diagnosen eine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vornehmen. Das ist bei einer Psychotherapie tatsächlich wahrscheinlich. Jede Versicherung handelt hier anders. Zunächst schicken dir fast alle Versicherer ein Schreiben zu mit der Bitte um Schweigepflichtentbindung zu. In dem Schreiben steht idR. auch, dass du die Unterlagen selbst beschaffen kannst und hierzu Kontakt aufnehmen sollst. Es wird stets davon abgeraten, diese zu unterschreiben, weil du dann die Unterlagen nicht mehr vorher sichten und prüfen kannst.


    Die PKV schickt dir dann einen Fragebogen zu für den behandelnden Arzt bzw. alle Ärzte, die von der Erkrankung wissen. Diesen lässt du vor Ort beim Arzt ausfüllen und schickst ihn zurück.


    Einige PKV möchten evtl. auch die Daten der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Diese kann man anfordern und sollte genau auf die Diagnosen schauen. Am besten hat man aber genau das schon vor Vertragsabschluss gemacht. Das machen aber längst nicht alle. Es ist durchaus möglich, dass hier falsche Diagnosen vorzufinden sind. Hierbei muss es sich nicht um falsche Diagnosen handeln, die Bezug zu der Erkrankung haben, für die du dich behandeln lassen willst/behandeln lässt. Sollten hier falsche Diagnosen vorzufinden sein, wird es kompliziert.

  • Gerade die PKV sehe ich hier als größte Problematik. Wobei es hier ja nur um vorvertragliche Verletzungen geht, nicht um nachvertragliche. Da ist die Beweisführung in dem Fall über die GKV aber nicht mehr möglich, wenn der Wechsel von GKV in PKV vor mehr als 10 Jahren erfolgt ist (Aufbewahrungsfristen…)

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe das nicht...
    Habe ich einen Knick im Denken, aber was hat die PKV damit zu tun? Du bist doch da schon längst Kunde? Und auch die Probezeit bei Beförderungsämtern: Seit wann muss man in NRW wieder zum Amtsarzt bei einer Beförderung? (Nicht, dass ich es 100% wüsste, aber ich habe es nie gehört und ehrlicherweise bin ich sicher, man würde dann viel öfters davon lesen, wenn man sieht, wie viele sich in der Probezeit der Verbeamtung verrückt machen.


    Zum Rest: Man darf auch im Laufe des Lebens krank werden. Sich ein Bein brechen oder Probleme bekommen. Da wird nicht geguckt, ob man früher nicht genug Calcium zu sich genommen hat und die Knochen porös sind...
    Und bei den aktuellen Wartezeiten im psychischen Bereich, den Folgen der Pandemie, allen Problemen auf dieser Welt, habe ich Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass unter allen Patient*innen nur Angestellte und selbstzahlende Beamt*innen sind.

  • Ich denke der Kollege unterliegt einem Denkfehler. Wer noch keine Lebenszeit Verbeamtung hat, kann in der Zeit wo er Beamter auf Probe ist, noch aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden. Das hat aber nichts mit der erneuten Probezeit nach Erwerb eines Beförderungsamtes zu tun. Diese bezieht sich nur auf die Bewährung für das Beförderungsamt. Hier erfolgt aber keine erneute gesundheitliche Prüfung, denn man ist ja schon auf Lebenszeit verbeamtet.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In einigen Bundesländern muss man bei bestimmten Voraussetzungen am Ende der Probezeit noch einmal beim Amtsarzt vorstellig werden

    In Hessen müssen alle am Ende der Probezeit zum Gesundheitsamt.

  • aber doch nicht am Ende der Probezeit eines Beförderungsamtes, oder?

    Nein, auch zu Beginn der Bewährungszeit für ein Beförderungsamt nicht. Wir müssen nur bei der Einstellung in den Schuldienst dahin.

  • aber doch nicht am Ende der Probezeit eines Beförderungsamtes, oder?

    Das würde ja eine zweite gesundheitliche Anforderung für eine Beförderungsamt darstellen. Und so etwa ist im Beamtenrecht nicht vorgesehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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