Kann man eigentlich seinen Widerspruch bzgl. der amtsangemessenen Alimentation auch gleich am 1. Januar eines jeden Jahres stellen oder muß man rein rechtlich dafür erst die Verhandlungen abwarten?
Wie geht so ein Widerspruch? Den möchte ich gerne auch bezüglich der Kinderzuschläge einlegen, ich fühle mich alles andere als amtsangemessen behandelt ohne Zuschläge in Mietstufe 6 während die Kinderzeugenden fett abkassieren.