Klassenfahrt Grundschule - keine Begleitperson?

  • Wieso machst du dir so viel Gedanken um die Angelegenheiten deiner SL? Bzw. machst auch noch die Arbeit von ihr?

    1. Weil ich derjenige bin, der nachher Tag und Nacht parat sein muss, weil eine "Nicht-geeignete-Person" dabei ist und nicht die Schulleitung.


    2. Habe ich bisher im Berliner Schulgesetz nichts dazu gefunden, wer im Endeffekt die Verantwortung hat. Weiß jemand zufällig, wo ich das genau finde?

  • Nur zwei Worte: Fahr nicht.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ok, ja.


    Wieso dann nicht: Die SL muss entscheiden? Die SL ist nicht irgendjemand... naja ich kenne nicht jede SL, aber sie sollte nicht einfach irgendjemand sein.

    Vielleicht ist auch einfach eine sprachliche Barriere nach Niedersachsen.

    Ich würde eher sagen, dass es ein Problem der Lesekompetenz ist. Ich habe doch vorher geschrieben, dass es eine Entscheidung der SL ist. Aber vielleicht liegt es auch nur daran, dass Du es falsch verstehen möchtest, um zu meckern.

  • Eine „pädagogische Fachkraft“ kann doch jeder sein, in NDS heißen Personen, die Aufsichten auch im Unterricht in der Grundschule übernehmen dürfen, „pädagogische Mitarbeiter:innen“ und müssen für die Einstellung keine einschlägige Ausbildung mitbringen oder absolvieren.


    Früher durften diese mit auf Klasse Fahrt fahren, inzwischen ist das unterbunden, weil man ihnen die komplette Zeit bezahlen müsste - das ist teurer als bei Lehrkräften. Also fährt eine 2. Lehrkraft, die vorab den Unterricht für die eigene Klasse ausarbeitet, den dann die Pädagogische Mitarbeiterin übernimmt und für diese max. 28h bezahlt wird.


    Bei uns gab es in den letzten Jahren keine Lehrkräfte mehr, die begleiten wollten, schon gar nicht, wenn man mit der eigenen Klasse/ selbst gar nicht fahren will. Auch hatten wir über Jahre wenig Stammpersonal und haben über viele Abordnugen und Vertretungskräfte irgendwie die Klassen versorgt. Also gab es keine Fahrten mehr.


    Ich finde auch, dass der Aufwand weder gesehen noch vergütet wird, auch wenn hier immer wieder jemand schreibt, man könne es planen, dass es gut aufgeht. Mit jüngeren Kindern und schwierigen Konstellationen muss man sehr viel Vorarbeit und Aufsicht leisten, das sehe ich bei uns nicht gegeben … und bei dir auch nicht.


    Wenn du es jetzt absagst, wissen alle Bescheid und ihr könnt über Tagesfahrten nachdenken. Buchst du, wirst du dir noch viele Gedanken machen und es letztlich auf der Fahrt selbst tragen müssen, weil du es angeleiert hast.


    Wenn das Land zu wenige Kräfte hat, um den Unterricht zu besetzen, sind Klassenfahrten womöglich nicht angezeigt, weil auch dafür das Personal fehlt.

  • Und eben genau da sehe ich das Problem. Die SL hat klar gemacht, dass keine Lehrer mitfahren dürfen, damit kein Unterricht ausfällt.

    Wenn die Schulleitung einer derart aufwändigen Angelegenheit mit so offenkundigem Desinteresse begegnet hast du doch deine Antwort.

  • Früher durften diese mit auf Klasse Fahrt fahren, inzwischen ist das unterbunden, weil man ihnen die komplette Zeit bezahlen müsste - das ist teurer als bei Lehrkräften.

    Das wäre mir neu. Hast Du dafür eine Rechtsquelle? Wir haben regelmäßig PMs, die Lehrkrafte auf Klassenfahrten begleiten. Bei uns fahren zwei Klassen mit 2-3 Lehrkräften, ggf. 1 PM und meistens auch 1-2 Bufdis. Also in der Regel drei vollwertige Kräfte + Bufdi. Dass das nicht mehr erlaubt ist, wäre mir neu.


    Viel problematischer finde ich den Umgang mit den Schulhelfern. Durch die Inklusion haben wir zunehmend Kinder, die auch auf Klassenfahrt eine Einzelbetreuung durch einen Schulhelfer benötigen. Diese bekommen sie auch aber die Arbeitszeit der SH wird auf 8 h Stunden begrenzt. Außerdem sollen diese die Stunden dann nach der Klassenfahrt wieder abbauen. In der Praxis klappt das alles mit viel Goodwill. Aber richtig ist es nicht...

  • Das wäre mir neu. Hast Du dafür eine Rechtsquelle? Wir haben regelmäßig PMs, die Lehrkrafte auf Klassenfahrten begleiten. Bei uns fahren zwei Klassen mit 2-3 Lehrkräften, ggf. 1 PM und meistens auch 1-2 Bufdis. Also in der Regel drei vollwertige Kräfte + Bufdi. Dass das nicht mehr erlaubt ist, wäre mir neu.

    https://www.mk.niedersachsen.d…47018/FAQs_zum_Erlass.pdf

    Seite 12


    Ausführungen zum Erlass, verboten ist es nicht, aber die Schule kann es nicht bezahlen.

    Unsere PM haben einen Vertrag, der 3-5 Std in der Woche (Betreuung) oder 6 Std in der Woche (Vertretungspool) abdeckt. Sie würden also Überstunden ohne Ende machen, die dann für die Betreuung und die Vertretung fehlen., zumal ja die PM manchmal auch regulär schon im Stundenplan als Vertretung stecken, denn der Weg zur Vertretungskraft ist ein langer und bis dahin muss mit den PM aufgefangen werden.


    Wir könnten also mit 2 Lehrkräften fahren, wenn Lehrkräfte da sind und fahren wollen.

    Die I-Helfer:innen müssen die zusätzlichen Zeiten vorab beantragen und haben nach 8h Feierabend.

  • 1. Weil ich derjenige bin, der nachher Tag und Nacht parat sein muss, weil eine "Nicht-geeignete-Person" dabei ist und nicht die Schulleitung.


    2. Habe ich bisher im Berliner Schulgesetz nichts dazu gefunden, wer im Endeffekt die Verantwortung hat. Weiß jemand zufällig, wo ich das genau finde?

    1. Dann würde ich die Schulleitung aber wirklich jedesmal anrufen, wenn du nicht mehr zurecht kommst oder was nicht geht mit der Person.


    2. Die Schulleitung trägt immer die Verantwortung für sämtliche Veranstaltungen der Schule (inkl. Unterricht natürlich). Sie genehmigt die Klassenfahrt ja auch. Wenn du die Klassenfahrt so durchführst, wie sie genehmigt wurde, bist du aus der Verantwortung zu 100% raus.

  • das noch als Teilzeitkraft mit 65%.

    Naja, die Planungszeit ist ja das eine, während der FAhrt wirst du ja aber 100% bezahlt, da sollte das keinen Unterschied machen.


    ch kenne das eigentlich nur so, dass in der Jahrgengsstufe zusammen geplant und entschieden wird, bevor die SL die Verträge unterzeichnet. Wie war das denn bisher bei euch?

    Sowas gibt und gab es bei uns noch nie und auch nicht, dass auch nur ansatzweise die Schulkonferenz befragt wird.


    Aber wie auch geschrieben: dann musst du mit der Begleitung leben, die er dir aussucht.

    Bei uns sucht sich jeder selber die Begleitungen, findet man keine, kann man nicht fahren, denn es ist freiwillig.


    Vom angeschlossenen Hort hat sich kein Erzieher bereit erklärt, mit zu fahren und es darf auch niemand gezwungen werden.

    Naja, genauso wenig wie Lehrer, aber ansonsten kann das natürlich auch eine Dienstanweisung sein, sie gehören ja in Berlin zum Schulpersonal und sind genauso beim Schulamt beschäftigt (in der Regel) wie die Lehrer.

  • 1. Und trotzdem bleibt das in diesem Fall sehr hohe Risiko, dass die Fahrt am Ende dennoch ausfällt. Da ist es dann schon ärgerlich, wenn man vorher alles geplant hat und das umso mehr, wenn man nur Teilzeitkraft ist.


    2. Ich habe ja eine Kollegin, die gerne mit würde und die Klasse gut kennt. Sie darf aber nicht.


    3. Nein, ist ein externer Träger. Und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe, die Leitung darauf aufmerksam zu machen, dass man jemanden auch per Dienstanweisung dazu „zwingen“ kann.



    Wie dem auch sei: Die Klassenfahrt wird nicht stattfinden.


    Danke nochmal für eure Meinungen.

  • 1. Und trotzdem bleibt das in diesem Fall sehr hohe Risiko, dass die Fahrt am Ende dennoch ausfällt. Da ist es dann schon ärgerlich, wenn man vorher alles geplant hat und das umso mehr, wenn man nur Teilzeitkraft ist.

    Bei uns ist noch nie eine ausgefallen, im Zweifelsfall sind Eltern mitgefahren.


    2. Ich habe ja eine Kollegin, die gerne mit würde und die Klasse gut kennt. Sie darf aber nicht.

    Dann soll die Schulleitung, die das untersagt eben entsprechenden Ersatz besorgen.


    Und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe, die Leitung darauf aufmerksam zu machen, dass man jemanden auch per Dienstanweisung dazu „zwingen“ kann.

    Kann sie ja eben auch nicht, genauso wenig wie der Schulleiter eine Lehrkraft zwingen kann, die Dienstanweisung wäre auch nicht erlaubt und wird trotzdem manchmal gemacht. Aber ja, ein externer Träger ist ein Problem, das haben wir eben überhaupt nicht mit genauso beim Land Berlin angestellten Erziehern.

  • Ausführungen zum Erlass, verboten ist es nicht, aber die Schule kann es nicht bezahlen.

    Unsere PM haben einen Vertrag, der 3-5 Std in der Woche (Betreuung) oder 6 Std in der Woche (Vertretungspool) abdeckt. Sie würden also Überstunden ohne Ende machen, die dann für die Betreuung und die Vertretung fehlen., zumal ja die PM manchmal auch regulär schon im Stundenplan als Vertretung stecken, denn der Weg zur Vertretungskraft ist ein langer und bis dahin muss mit den PM aufgefangen werden.

    Danke für den Link. Dann ist es eher eine schulisches Problem. Wir haben relativ wenige PMs im Vormittag aber dafür mit großen Verträgen. Wenn der Krankenstand niedrig ist, bleibt da durchaus etwas über. Meistens einigt man sich dann auch so. Wir haben zu mindestens eine PM, die auch gerne mal mitfährt. Problem bleibt natürlich, dass ihre Arbeitszeit offiziell auf 8h pro Tag begrenzt ist. Aber das löst man dann auch unter sich. Wir haben teilweise Programme gebucht, wo wir nur zusätzlich dabei waren. Da reicht es dann, wenn die Lehrkräfte da sind.

  • Wenn der Krankenstand niedrig ist, bleibt da durchaus etwas über.

    Und wenn er es nicht ist, du mit mieser Versorgung ins Schuljahr gestartet bist, der DAZ-Unterricht längst gestrichen ist und mehrere Kolleg:innen im Herbst die Schwangerschaft verkünden? Hatte ich ja schon geschrieben, dass wir mehrere Jahre in Folge sehr knapp besetz waren.


    Dann sind Klassenfahrten eben nicht drin, hat ja nicht jeder eine goldige Personalsituation und man kann sich auch nicht auf eine gute personelle Ausstattung verlassen.

    Ich komme immer wieder zu dem Punkt: Wenn das Land Klassenfahrten mit inklusiven Klassen haben möchte, muss es für entsprechendes Personal sorgen. Das sehe ich derzeit an Grundschulen nicht.

  • Palim, ich finde das in eurem Fall vollkommen ok. Wenn bei euch die Situation so ist, fährt man halt nicht auf Klassenfahrt.


    Aber es ist natürlich auch sehr unterschiedlich an den verschiedenen Schulen. Das hängt auch von der Unterstützung des Schulträgers ab. Wir haben z.B. viele Gemeinden, die Ganztagsschulen mit zusätzlichen Mitteln unterstützen, damit sie mehr Personal einstellen können. Und auch an normalen Schulen gibt es Schulen, die noch eine normale Personalsituation haben. Bei einer Freundin haben sie 103 % durch normale Lehrkräfte, die seit Jahren an den Schule sind. Wenn ich überlege wie schwierig es ist, eine freie Jugendherberge zu finden, würde ich vermuten, dass die meisten Schulen noch Klassenfahrten machen.

  • Naja, genauso wenig wie Lehrer, aber ansonsten kann das natürlich auch eine Dienstanweisung sein, sie gehören ja in Berlin zum Schulpersonal und sind genauso beim Schulamt beschäftigt (in der Regel) wie die Lehrer.

    Kann sie ja eben auch nicht, genauso wenig wie der Schulleiter eine Lehrkraft zwingen kann, die Dienstanweisung wäre auch nicht erlaubt und wird trotzdem manchmal gemacht.

    Also hör mal...

  • Das Thema ist jetzt wohl durch.


    in Zukunft würde ich die Klassenfahrt unter Angabe der selbst ausgesuchten Begleitperson zur Genehmigung vorlegen. Wenn die Schulleitung dann unter den Umständen nicht genehmigt, findet die Fahrt eben nicht statt.

    Ich würde jedenfalls auch keine Klassenfahrt planen, wenn nicht feststeht, wer als Begleitung mitgeht.

  • Ich kann DFU nur zustimmen. Ich würde nach Alternativen suchen:

    > Wandertag

    > Übernachtungsparty in der Schule oder an einem anderen Ort. Wir hatten es schon, dass bei einer Mitschülerin/ einem Mitschüler auf einem größeren Hof übernachtet wurde. War eine coole Aktion für alle Beteiligten

    > Grillparty in der Schule oder an einem anderen Ort

    Eventuell Kombi von mehreren Events (also: erst Wandertag, dann Grillparty und dann Übernachtsparty).

    Vielleicht findet sich ja so eine 2. Kollegin/ ein 2. Kollege

    > Eventuell Elternschaft einbinden, dass die Übernachtsparty z.B. offiziell privat organisiert wird.

  • Bei uns scheint es in Bezug auf Klassenfahrten ein bisschen Bullerbü zu sein. Wir begleiten uns alle gegenseitig sehr gerne auf die turnusmäßige Klassenfahrt Ende 3/Anfang 4. In der Regel fahren die Parallelklassen zusammen mit den Klassenlehrer:innen sind schonmal 2 LK. Dann jeweils die LK des "anderen Faches" je nachdem MA oder D, macht nochmal 2 LK. Manchmal wird davon eine:r durch den/die LAA ersetzt bzw. der/die LAA kommt zusätzlich mit oder auch gerne die SL, besonders wenn es an die See geht.

    Und es ist immer lustig 8).

    Ich freue mich schon auf meine Klassenfahrt im Mai 24. Von Mo bis Fr an die Nordsee mit 3 weiteren KuK.

  • Bei uns scheint es in Bezug auf Klassenfahrten ein bisschen Bullerbü zu sein. Wir begleiten uns alle gegenseitig sehr gerne auf die turnusmäßige Klassenfahrt Ende 3/Anfang 4. In der Regel fahren die Parallelklassen zusammen mit den Klassenlehrer:innen sind schonmal 2 LK. Dann jeweils die LK des "anderen Faches" je nachdem MA oder D, macht nochmal 2 LK. Manchmal wird davon eine:r durch den/die LAA ersetzt bzw. der/die LAA kommt zusätzlich mit oder auch gerne die SL, besonders wenn es an die See geht.

    Und es ist immer lustig 8).

    Ich freue mich schon auf meine Klassenfahrt im Mai 24. Von Mo bis Fr an die Nordsee mit 3 weiteren KuK.

    Das hört sich super an! Und ich finde, so sollte es auch sein. Auf Klassenfahrten findet so viel konzentriertes soziales Lernen statt und dazu vergisst man seine Klassenfahrten sein Leben lang nicht. Sogar fachspezifisch kann man Vieles einbauen.

    Schade, dass unsere Schulleitung das nicht so sieht...

  • Das hört sich super an! Und ich finde, so sollte es auch sein. Auf Klassenfahrten findet so viel konzentriertes soziales Lernen statt und dazu vergisst man seine Klassenfahrten sein Leben lang nicht. Sogar fachspezifisch kann man Vieles einbauen.

    Schade, dass unsere Schulleitung das nicht so sieht...

    Ich kann mich an keine einzige Klassenfahrt vor der 10. Klasse erinnern. Das geht auch allen anderen Menschen in meinem Umfeld so. In der 10. Klasse waren wir in Italien. Es hat die ganze Zeit geregnet und wer so schon gemobbt wurde, hatte die Gelegenheit mehr Mobbing zu erfahren. Aus der Sicht unserer Lehrer gab es natürlich kein Mobbing und die Klassenfahrt war ein voller Erfolg. Na dann. Diese merkwürdigen Fehleinschätzungen begegnen mir jetzt als Lehrer unter Kollegen immer noch regelmäßig. Damit meine ich nicht, dass alle Fahrten automatisch schlecht sind, sondern, dass bei Klassen, bei denen sich offensichtlich problematische Strukturen entwickelt haben (und Schüler diesbezüglich teilweise auch auf mich zugekommen sind), behauptet wird, dass alles ganz prima sei.


    Was ich gerne mache und auch sinnvoll finde, sind Fahrten mit Leuten, die irgendetwas gemeinsam haben, das sie freiwillig gewählt haben. Kurse in der zweiten/dritten Fremdsprache im Wahlunterricht, Leistungskurse, AGs, (außerhalb der Schule) Mannschaften aus dem Sportverein oder ähnliches. Klassenfahren im Sinne von "Die 10a fährt nach Italien." halte ich für sinnlos. Außerhalb der Schule muss man nie mit 30 anderen, mit denen man unfreiwillig zusammengewürfelt wurde, soviel Zeit aufeinander hocken. Das hat keinen positiven sozialen Effekt, sondern verstärkt bereits vorhandene (positive wie negative) Strukturen.

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