Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit - Steuer - Corona

  • Danke!

    Was heißt "bis zu 1260 Euro als Pauschale"? Pauschale oder nicht Pauschale?

    Bis 1260 € braucht es keine Nachweise (= Pauschale). Das sind exakt 210 Arbeitstage x 6€. Diese Arbeitstage könnte man auch höchstens mit der Tagespauschale absetzen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Ich ergänze noch einen weiteren Link zu Haufe. Dort ein klein bisschen scrollen bis zu dem Abschnitt zu den Mischarbeitstagen. Da ist auch direkt das Fallbeispiel Lehrkraft. Hier wird besonders auch darauf abgehoben, dass tatsächlich dauerhaft kein Arbeitsplatz (auch kein Poolarbeitsplatz) zur Verfügung steht, um Fahrtkosten und HO-Pauschale für den selben Tag anzusetzen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Susannea

    Natürlich konnte man das Mobiliar steuerlich absetzen. Wenn die 1250 € ausgeschöpft waren, musste das dann aber über die sonstigen Werbungskosten (Arbeitsmittel) geschehen. Fürs Arbeitszimmer konnte man auch Ausstattungsgegenstände absetzen, die man nicht unter Arbeitsmittel in die Werbungskosten bekommt - wie z. B. Glühbirnen, Heizkörper u. ä.

    Lehrer:innen konnten (zumindest seit 2010) für das Arbeitszimmer allein nie mehr als maximal 1250 € absetzen (mehr geht nur, wenn diese Mittelpunktsbedingung erfüllt ist, was sie bei Lehrerkräften nicht ist). Das Ganze war natürlich völlig unabhängig davon, wie viele Tage man in diesem Arbeitszimmer gearbeitet hat. Fahrtkosten kommen immer noch als Werbungskosten obendrauf.


    Es wird also für uns ab 2023 deshalb leichter, weil wir nix mehr nachweisen müssen, die Höhe der Abziehbarkeit ändert sich mit + 10 € ja nur geringfügig.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    Einmal editiert, zuletzt von MarieJ () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Natürlich konnte man das Mobiliar steuerlich absetzen. Wenn die 1250 € ausgeschöpft waren, musste das dann aber über die sonstigen Werbungskosten (Arbeitsmittel) geschehen.

    Mobiliar konnte komplett über Arbeitsmittel abgesetzt werden, da habe zumindest ich mir nie die Mühe gemacht das auf die Grenze runterzurechnen (und sieht WISO auch nicht vor), sondern gleich extra und nicht erst, wenn...


    Fahrtkosten kommen immer noch als Werbungskosten obendrauf.

    Nein, leider eben genau nicht mehr seit der Einführung der HO-Pauschale, da geht in der Regel nur entweder oder!


    Es wird also für uns ab 2023 deshalb leichter, weil wir nix mehr nachweisen müssen, die Höhe der Abziehbarkeit ändert sich mit + 10 € ja nur geringfügig.

    Du hast wirklich gar nichts davon verstanden, oder?!? Es ändert sich sehr viel, denn die 1260 Euro Pauschale trifft auf uns eben nicht zu, nun musst du tageweise mit 6 Euro je Tag absetzen (was mit der maximalen Arbeitstagezahl von 210 Tagen dann 1260 Euro ergeben würde), damit darf man in der Regel nun aber keine Fahrtkosten absetzen, weil in den meisten Fällen eben nur Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten geht und genau da liegt das Problem, was es eben nicht


    Bis 1260 € braucht es keine Nachweise (= Pauschale). Das sind exakt 210 Arbeitstage x 6€. Diese Arbeitstage könnte man auch höchstens mit der Tagespauschale absetzen.

    Nein, da bringst du es wirklich durcheinander. Die Pauschale eben ohne die Tage dürfen die Leute mindestens ansetzen, die bisher unbegrenzt ihr Arbeitszimmer absetzen konnten, wir müssen tageweise rechen! Haben also zwar pro Tag eine Pauschale, aber eben nicht die Pauschale von 1260 Euro!

  • Nein, leider eben genau nicht mehr seit der Einführung der HO-Pauschale, da geht in der Regel nur entweder oder!

    Wenn an der Arbeitsstätte kein Arbeitsplatz vorhanden ist, geht das sehr wohl. Siehe Links oben.

  • Das ist ja aber nicht die Regel und das musst du den Finanzämtern dann erstmal begreiflich machen, dass das beim Lehrer so ist, da wird es viel Spaß geben.

    Dazu gibt’s spätestens seit 2010 einschlägige Urteile.

    Und ich vermute, dass du, Susannea, noch manches nicht verstanden hast, auch von dem, was ich schrieb - aber lassen wir’s dabei.

    Im Link von der GEW


    https://www.gew-bw.de/aktuelle…ls%20Pauschale%20absetzen.


    ist es ja ausführlich dargestellt.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Dazu gibt’s spätestens seit 2010 einschlägige Urteile.

    Interessiert aber mehrere Finanzämter nicht, wie dir hier ja auch schon Kollegen mitgeteilt haben, bei uns interessiert die sowas eben auch genau gar nicht.


    Und ich vermute, dass du, Susannea, noch manches nicht verstanden hast, auch von dem, was ich schrieb - aber lassen wir’s dabei.

    Im Link von der GEW

    Nein, es zeigt, dass du es nicht verstanden hast, sonst würdest du sehen, dass der Text von der GEW Unsinn ist, denn entweder man kann pauschal 1260 Euro absetzen, dann ist das das abgeschlossene Arbeitszimmer (was laut Haufe z.B. für Lehrer nicht mehr geht) oder man kann pauschal bis 1260 Euro absetzen, dann ist es über die Homeoffice-Pauschale und dann ist es egal wie es ist, was es eben für Lehrer nun eh ist.



    Edit: Ist ja auch aus dem März und wie sich auch an anderen Stellen zeigt, längst überholt, wie z.B. mit Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale, aber das wusste man damals vermutlich noch nicht besser.

    Danke!

    Was heißt "bis zu 1260 Euro als Pauschale"? Pauschale oder nicht Pauschale?

    Das ist ja genau das, was die GEW sprachlich eben auch nicht sauber schreibt.

    Jemand mit einem richtigen Arbeitszimmer und nicht Lehrer (weil Mittelpunkt der Tätigkeit) kann pauschal 1260 Euro absetzen.

    Lehrer können die Homeofficepauschale, sprich 6 Euro je Tag, also nur bis zu 1260 Euro absetzen. Die können eben genau nicht pauschal 1260 Euro absetzen.

    Hoffe, das ist jetzt verständlicher.

  • @ Susannea

    https://www.tagesspiegel.de/wi…r-die-lehrer-6745738.html


    Das heißt, dass Berliner Finanzämter gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.

    Wie Marie schon oben beschrieb, sehen das Finanzämter in NRW anders.

    Nee, du hast den Artikel scheinbar nicht verstanden. Der Gesetzgeber hat eine andere Variante geschaffen und nach dem darf eben nur noch das Arbeitszimmer absetzen mit pauschal 1260 Euro, wer das vorher unbegrenzt konnte. Das sagt das ab 2023 geltenden Gesetz, da hilft auch kein völlig veralteter Artikel von 2010 bei.

    Und welche Berliner Finanzämter?!?


    Und es kann auch nicht wie MarieJ behauptet seit 2010 einschlägige Urteile zu einer 2023 neu entstehenden Variante des Gesetzes geben.
    Und das wird eben der Spaß werden und den werde ich sicher nicht alleine haben!


    und wie DIE Finanzämter NRW das sehen, wirst du erst merken bzw. kannst es ja vermutlich gar nicht für alle sagen. Immerhin scheint auch ein Kollege/eine Kollegin aus NRW sich auf den Spaß zu freuen, scheint also nicht überall immer alles so einfach zu sein!

  • Susannea, vielleicht liest du noch mal in Ruhe deine Beiträge, z.B. diesen hier:

    Interessiert aber mehrere Finanzämter nicht, wie dir hier ja auch schon Kollegen mitgeteilt haben, bei uns interessiert die sowas eben auch genau gar nicht.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Susannea, vielleicht liest du noch mal in Ruhe deine Beiträge, z.B. diesen hier:

    Ja, genau das habe ich geschrieben und ja, das hat hier das Finanzamt gar nicht interessiert und irgendwer hat gesagt, er musste ein Schreiben vom Schulleiter vorlegen usw.
    Interessiert die einfach gar nicht, was das Urteil sagt, aber das was ich geschrieben habe, war ja, dass es ein Spaß wird, weil man eben denen die neue Ausnahme erst begreiflich machen muss, also bitte nicht immer die Zitate komplett aus dem Zusammenhang reißen und nein, ihr braucht mir auch nicht mit Urteilen kommen, denn es gibt noch keine, die aktuell interessant werden könnten. Und es gibt keine, die das Finanzamt dazu interessiert haben, denn ja, ich brauchte auch eine Bescheinigung von der Schule. Und nun?!? Aber das ist ja auch nicht wirklich ein Verstoß gegen das Urteil, sie versuchen nur klar zu machen, dass das gar nicht auf Lehrer zutreffen kann, ihrer Meinung nach.


    Und ja, ich hätte MarieJ gleich sagen sollen, ihr Urteil hilft nicht, weil total veraltet, aber auch das hat das Finanzamt hier ja nicht interessiert, auch vor der neuen Regelung nicht.

  • Das ist ja aber nicht die Regel und das musst du den Finanzämtern dann erstmal begreiflich machen, dass das beim Lehrer so ist, da wird es viel Spaß geben.

    Doch, das ist die neue Regel, die ab diesem Jahr gilt. Da gibt es nichts begreifbar zu machen. Der Finanzbeamte, der für meine Steuererklärungen zuständig ist, hat hinreichende Rechtskenntnis.

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