Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit - Steuer - Corona

  • Nicht im Monat! Das ist die "Kappungsgrenze" fürs Jahr! Die erreicht man also beispielsweise bei 10qm, 10€ warm inkl. Strom pro qm und 12 Monaten bereits (nahezu).

    Hier hatte aber jemand die These aufgestellt, dass man das in einem Monat problemlos erreichen könnte.

  • Hier hatte aber jemand die These aufgestellt, dass man das in einem Monat problemlos erreichen könnte.

    So les ich es nicht, ich habe eher verstanden, dass dem Finanzamt egal ist, in welchem Zeitraum du die 1250€ erreichst. Und das ist korrekt.

  • Darf man mal ganz neidisch nachfragen, wie man auf über 1250€ im Jahr kommt? Ich komm mit ach und Krach über die 600€ Pauschbetrag und das auch nur, weil ich unteranderem neue Möbel angeschafft hab.

  • Ich bin kein Jurist und kann daher nicht jede Verästelung der Argumentation verstehen, aber bei Haufe finde ich ein paar (auch für mich) Neuigkeiten:


    • Der Pauschbetrag beträgt wohl jetzt 1260€.
    • Der Pauschbetrag kann anstelle der tatsächlichen Aufwendungen genutzt werden. Hier besteht ein Wahlrecht.
    • Für ein Jahr (Wirtschafts-J. oder Kalender-J.) muss man sich zwischen Ansatz der Aufwendungen oder Pauschbetrag jeweils entscheiden.

    Soweit mein Verständnis dessen, was ich in der Quelle gefunden habe. Eure Interpretation/Sichtweise willkommen!

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

    • Offizieller Beitrag

    Darf man mal ganz neidisch nachfragen, wie man auf über 1250€ im Jahr kommt? Ich komm mit ach und Krach über die 600€ Pauschbetrag und das auch nur, weil ich unteranderem neue Möbel angeschafft hab.

    die Pauschale der 1250 Euro ist doch "nur" für das Arbeitszimmer an sich, nicht für die Möbel dazu.
    Es hat bei Miete mit den Mietpreisen zu tun, bei einem Besitz hat es auch sehr viel mit der Größe des Gesamthauses / Gesamtwohnung zu tun (unser Haus ist groß, ich schaffe es auch nicht, die Pauschale auszuschöpfen, dafür ist mein Arbeitszimmer verhältnismäßig zu klein).

  • Darf man mal ganz neidisch nachfragen, wie man auf über 1250€ im Jahr kommt? Ich komm mit ach und Krach über die 600€ Pauschbetrag und das auch nur, weil ich unteranderem neue Möbel angeschafft hab.

    Mein AZ belegt ca. 29% meiner Wohnfläche, demzufolge auch 29% der Strom-, Heiz- und sonstigen Nebenkosten, der Hausratversicherung etcpp.

  • Im EStG findet sich ($4, Absatz (5), Nummer 6b) (Quelle: Ministerium der Justiz) :

    Zitat

    Anstelle der Aufwendungen kann pauschal ein Betrag von 1 260 Euro (Jahrespauschale) für das Wirtschafts- oder Kalenderjahr abgezogen werden. 4Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach Satz 2 nicht vorliegen, ermäßigt sich der Betrag von 1 260 Euro um ein Zwölftel;

    Ich lese das so, dass ich in jedem Fall die Pauschale nutzen kann. Hier steht: Anstelle. Das bedeutet doch, dass ich erst gar nicht anfangen müsste zu rechnen (wenn ich erwarte, unter dem Betrag zu bleiben?) Und da wir als LK sowieso auf die Pauschale beschränkt sind, können wir normalerweise auch gar nicht drüber kommen? Also ganz einfach: Pauschale ansetzen !?!


    PS: Die Frage, die ich mir stelle: Gilt das für uns?

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Wie kommst du denn darauf, dass eine Einnahmen- Ausgabenaufstellung und eine Gewinnberechnung bei Lehrern vorgenommen wird? Ich glaube du bist am ganz falschen Ende des EStG.


    Die EÜR mache ich für mein Gewerbe, ja, aber doch nicht für meine angestellte Tätigkeit.

  • die Pauschale der 1250 Euro ist doch "nur" für das Arbeitszimmer an sich, nicht für die Möbel dazu.
    Es hat bei Miete mit den Mietpreisen zu tun, bei einem Besitz hat es auch sehr viel mit der Größe des Gesamthauses / Gesamtwohnung zu tun (unser Haus ist groß, ich schaffe es auch nicht, die Pauschale auszuschöpfen, dafür ist mein Arbeitszimmer verhältnismäßig zu klein).

    Oh. Ich sollte das vllt doch durch einen Steuerberater machen lassen, als mich "schlau" zu lesen ;)

  • Wie kommst du denn darauf, dass eine Einnahmen- Ausgabenaufstellung und eine Gewinnberechnung bei Lehrern vorgenommen wird? Ich glaube du bist am ganz falschen Ende des EStG.


    Die EÜR mache ich für mein Gewerbe, ja, aber doch nicht für meine angestellte Tätigkeit.

    Welche andere Regelung zum Arbeitszimmer gibt es sonst im EStG? Wenn es keine andere gibt, auf was sollte denn sonst verwiesen werden als auf diesen Satz? Ich bin offen für Hinweise.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Welche andere Regelung zum Arbeitszimmer gibt es sonst im EStG? Wenn es keine andere gibt, auf was sollte denn sonst verwiesen werden als auf diesen Satz? Ich bin offen für Hinweise.

    § 9 Abs. 5 EStG


    Womit du dann allerdings indirekt doch den von dir genutzten Paragraphen hast.



    Aber ganz wichtig, das alles, was du hier benannt hast mit der Pauschale usw. gilt erst ab der Steuererklärung 2023 und ja, da wird dann auch um Monate gekürzt, aber ja, da muss man dann eben bis 1260 Euro gar nichts mehr nachweisen zum Arbeitszimmer (außer evtl. das es das gibt und es abgeschlossen ist usw.), weil sonst nur die Homeofficepauschale gilt.


    Sprich ab der Steuererklärung, die man für dieses Jahr abgibt stimmen deine Annahmen, aber aktuell für die jetzt abzugebende trifft das alles noch nicht zu!

  • Ich finde das übrigens in soweit auch interessant, dass man jetzt pro Person die 1269 Euro absetzen kann, bisher konnten wir das ja nur einmal mit dem Raum und der andere die Homeofficepauschale, das ist ja nun dann deutlich höher!

  • okay, ich muss jetzt blöd nachfragen: jetzt/ab 2023 kann jede*r Arbeitnehmer*in eine "Büropauschale" absetzen, egal ob mit oder ohne Grund, zusätzlich zu der Pauschale Werbungskosten?

    Das habe ich auch so gelesen, wie Susannea das schreibt. Die Benutzung der Pauschale ist daher sehr erfreulich, da durch ein geschickt getimtes Forward-Darlehen nächstes Jahr die Zinszahlungen in den Keller fallen :) Dadurch wären wir unter den 1260.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • okay, ich muss jetzt blöd nachfragen: jetzt/ab 2023 kann jede*r Arbeitnehmer*in eine "Büropauschale" absetzen, egal ob mit oder ohne Grund, zusätzlich zu der Pauschale Werbungskosten?

    Jein, jeder der ein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat, die Pauschale, wer nicht, der die Homeofficepauschale, die aber nur an Tagen, wo man keine Arbeitswege absetzt.


    Das schließt sich mit dem Arbeitszimmer ja nicht unbedingt aus.

    Das habe ich auch so gelesen, wie Susannea das schreibt. Die Benutzung der Pauschale ist daher sehr erfreulich, da durch ein geschickt getimtes Forward-Darlehen nächstes Jahr die Zinszahlungen in den Keller fallen :) Dadurch wären wir unter den 1260.

    Kommt bei uns auch sehr gut, denn der Hauskredit ist abgezahlt ;)


    Außerdem war ich aktuell schon "nur" noch bei 930 Euro, das sind ja dann noch mal etwas mehr als 300 Euro für mich mehr und 700 Euro für meinen Mann mehr, sind schon mal eben 1000 Euro mehr an Werbungskosten, die wir abziehen können und das sogar ohne Nachweise. Genial.

  • Gut, klingt interessant…

    Wir haben 2 abgeschlossene/abschliessbare Arbeitszimmer und mein Mann hat 2 HO-Tage die Woche. Dann hätten wir wohl 2 Pauschalen, ist für uns interessanter als bisher.

    Die 2 Pauschalen hättest du jetzt eben auch bei einem Arbeitszimmer, was ihr beide nutzt, das ging bisher nicht, sondern die Kosten wurden dann prozentual verteilt.

    • Offizieller Beitrag

    Das verstehe ich nicht.

    Ich bin Lehrerin, habe also das Recht, ein AZ abzusetzen, waren wohl ca. 800 Euro.

    Mein Mann hat kein Anrecht auf Absetzung eines Arbeitszimmers (hat aber in unserem Haus ein abgetrenntes, eigenes Zimmer), hat also due Ho-Tagespauschalen eingetragt. Ist natürlich bei ca. 2 Tagen pro Woche viel weniger als einer 1260 Euro-Pauschale. (Und eh gedeckelt gewesen)


    Ich dachte, du hättest oben geschrieben, es sei eine Erneuerung ab 2023 und für jede*n. Hab ich einen Denkfehler?

  • Ich dachte, du hättest oben geschrieben, es sei eine Erneuerung ab 2023 und für jede*n. Hab ich einen Denkfehler?

    Ja scheinbar. Denn natürlich könnt ihr mit 2 Arbeitszimmern zwei Pauschalen absetzen, aber das könntet ihr eben auch bei einem. Warum dein Mann das vorher nicht absetzen konnte, sondern nur die HO-Pauschale, wenn es ein abgeschlossener Raum ist, das bleibt aber bei euch offen.

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