Hallo liebe Leute,
habe meine Steuererklärung für das 1. Coronajahr (2020) zurückbekommen, war mein allererstes Schuljahr und entsprechend erste Steuererklärung. Mir ist bewusst, dass LuL generell die Kosten für ein Arbeitszimmer nur bis 1250€ geltend machen können, sofern ein Arbeitszimmer vorhanden ist. Allerdings waren besonders im Jahr 2020 viele Schulen (meine miteingeschlossen) für mehrere Monate geschlossen. Diese Monate hatte ich angegeben als Mittelpunkt meiner Tätigkeit, um die Kosten unbegrenzt abzuziehen.
Hab beim FA angerufen, die meinten, dass ich zwar Einspruch einlegen kann, allerdings gelte der unbegrenzte Abzug nur, wenn ich das ganze Jahr Zuhause geblieben wäre und von dort aus gearbeitet hätte.
Daher wollte ich mal Fragen, welche Erfahrungen ihr so gemacht habt?
Vielen Dank