Klage Versetzung

  • Liebes Forum,


    ich frage mich, ob schon jemand von Euch eine Versetzung über juristischen Beistand/Klage erwirkt hat?

    Wenn ja, dann wäre ich bezüglich Erfahrungen dankbar!


    (NRW/Gy•Ge)

    • Offizieller Beitrag

    Die Fälle, von denen ich weiß, dass sie gute Gründe hatten (die man weitestgehend mit einer Klageidee abdecken könnte), wurden vom Personalrat so unterstützt, dass sie wegkonnten. Den Menschen ging es aber darum, WEGzugehen und nicht irgendwobestimmtes HIN, falls es bei dir der Fall wäre.

  • Bei mir geht es um gesundheitliche Gründe, die von der BezReg immer wieder nicht anerkannt werden…(Fürsorgepflicht und so…)

    Daher möchte ich nun den Weg über einen Anwalt gehen.

  • Bei mir geht es um gesundheitliche Gründe, die von der BezReg immer wieder nicht anerkannt werden…(Fürsorgepflicht und so…)

    Daher möchte ich nun den Weg über einen Anwalt gehen.

    Wie genau hilft dir eine Versetzung dabei bzw. was hat eine andere Schule damit es dir besser geht?

  • Bei mir geht es um gesundheitliche Gründe, die von der BezReg immer wieder nicht anerkannt werden…(Fürsorgepflicht und so…)

    Daher möchte ich nun den Weg über einen Anwalt gehen.

    Schwerbehindertenvertretung /PR sind im Bilder und unterstützen dich bereits? Wenn ja, lass dich von diesen beraten, ob der Klageweg erfolgversprechend sein kann in deinem Fall und hol deine Gewerkschaft ebenfalls mit ins Boot. Vermutlich reicht es dann nämlich schon aus, einfach genügend Druck aufzubauen mit entsprechenden Mitstreitern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mich wundert immer noch, wie schwer einem die Versetzung gemacht wird. Das fördert weder den Wettbewerb unter Schulen, noch fördert es die Lehrerzufriedenheit.


    Von einer Klage habe ich noch nie gehört. Ist ein Zwiespalt. Wer gut ist, den wird man nicht weglassen. Und die unbeliebten "Wanderpokale" will niemand aufnehmen.


    Hast du denn schon eine aufnehmende Schule? Denke, sich irgendwo rauszuklagen ist einfacher, als sich irgendwo reinzuklagen.


    Vielleicht geht noch der Weg über eine temporäre Abordnung, so dass der Verlust der alten Schule kleiner ist.

  • Danke für die zahlreichen Meldungen:


    - der Schulformwechsel ist, laut ärztlicher Stellungnahme, der „gamechanger“, um dauerhaft dienstfähig zu belieben

    - sowohl pr als auch schwebi sind im Boot, leider ist der pr wenig hilfreich gewesen, aber das wäre ein eigenes Thema…

    - mein SL würde mich sofort gehen lassen, da ihm die Problematik einleuchtet, allerdings tut die Dezernentin alles, damit ich nicht wechseln kann, warum Ist mir leider auch nicht klar…


    Daher strebe ich den juristischen Weg an

  • der Schulformwechsel ist, laut ärztlicher Stellungnahme, der „gamechanger“, um dauerhaft dienstfähig zu belieben

    Einen Schulformwechsel als "Gamechanger", sprich ultima ratio zu bezeichnen zum Erhalt der Dienstfähigkeit halte ich für eine steile Hypothese, die sich medizinisch nur schwer untermauern lassen dürfte, da dir der Schulformwechsel längst keine Schule mit paradiesischen Voraussetzungen sichert oder ein mobbingfreies Kollegium usw.

    Vor allem wenn du aktuell bereits an einer Schulform tätig bist, für die du ebenfalls mal deine Planstelle erhalten hast (Gesamtschule aktuell, weil Planstelle GymGes?), halte ich es für naheliegender, eine Versetzung an eine andere Schule zu forcieren ohne den Schulformwechsel zur Bedingung zu machen. Diesen rechtssicher zu begründen scheint mir nämlich kaum möglich. An eine andere Schule mit Bedarf, wo bestimmte gesundheitliche Faktoren aber für dich besser sind zu wechseln, sollte für dich unproblematisch möglich sein. Vermutlich wird das dann eher eine Gesamtschule, aber dafür dürftest du dabei wohl erfolgreich sein können, wenn PR und Schwerbehindertenvertretung dich unterstützen.


    Was sagt denn die Schwerbehindertenvertretung zu deinem Antrag und der medizinischen Begründung? Halten die das für rechtssicher? Geht deine Gewerkschaft davon aus, dass das ein Präzedenzfall ist, den sie gewinnen kann und deshalb für dich erstreiten möchte?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Syntaxfehler

  • Diese „steile These“ habe ich nicht aufgestellt, sondern Ärzte.

    Alle beteiligen Parteien(bis auf die Bez. Reg.) sind der Meinung, dass der ärztlichen Meinung Folge zu leisten sei/ist, daher unterstützt beispielsweise auch die Gewerkschaft die juristische Intervention. PR und SBV sind ebenfalls der Meinung, dass der ärztlichen Meinung folge zu leisten sei (natürlich auch in Hinblick, dass man eventuelle Alternativen ausloten solle)

  • Nicht jeder gelernte Gymnasiallehrer wird an Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen glücklich. De jure mag man da noch so qualifiziert sein, de facto sieht's vielleicht häufig wie folgt aus: "Liebe wohlerzogene Kinder. Ich kann ganz normal meinen Unterricht machen, ganz ohne Störungen.", so ein ehemaliger Kollege, der über den Weg der Entlassung von der GMS zurück ans Gymnasium ist.

  • Gemeinschaftsschule und Gymnasium sind natürlich 2 Paar Stiefel, weil die Kinder heterogener sind und weil ganz anders gearbeitet wird. Ich habe schon mehrfach von unglücklichen Gymlehrern am Gemeinschaftsschulen gehört, nicht nur, weil der Arbeitsaufwand enorm ist.

  • Mir leuchtet das auch ein. Nicht jeder hat die Nerven und die Ausdauer für jedes Klientel, und Gesamtschulen in NRW sind teilweise halt absolute Brennpunktschulen.


    Es geht allerdings auch anders: eine Ex-Kollegin ist vom Ruhrpottgymnasium auf eine westfälische Gesamtschule gewechselt und empfindet das Schülerklientel als deutlich angenehmer. Wenn die Versetzung schulformübergreifend nicht klappt, lohnt es sich vielleicht, sich innerhalb der eigenen Schulform mal genauer verschiedene Optionen anzuschauen.

  • Eine Freundin (auch mit gesundheitlichen Gründen) hatte vor einigen Jahren einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht eingeschaltet, weil in ihrem Versetzungsverfahren einfach gar nichts passierte. Zur Klage kam es nicht ("Dass Sie da gleich mit dem Anwalt kommen...?!"), es kam dann Bewegung in die Sache. Niedersachsen, Grundschule.

  • Diese „steile These“ habe ich nicht aufgestellt, sondern Ärzte.

    Alle beteiligen Parteien(bis auf die Bez. Reg.) sind der Meinung, dass der ärztlichen Meinung Folge zu leisten sei/ist, daher unterstützt beispielsweise auch die Gewerkschaft die juristische Intervention. PR und SBV sind ebenfalls der Meinung, dass der ärztlichen Meinung folge zu leisten sei (natürlich auch in Hinblick, dass man eventuelle Alternativen ausloten solle)

    Dann hoffe ich für dich, dass deine Ärzte diese Hypothese auch rechtssicher medizinisch untermauern können. Wenn deine Gewerkschaft dich aber unterstützt in der Sache, dann kannst du ja zumindest versuchen über das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht den Druck zu erhöhen. Wenn deine Bezirksregierung tatsächlich keinen Präzedenzfall schaffen möchte, die Rechtslage aber zu deinen Gunsten ist, dann wird man in der Bezirksregierung letztlich eher klein beigeben, als dich den tatsächlichen Präzedenzfall über ein Urteil schaffen zu lassen. Sollte die Rechtslage allerdings nicht so eindeutig sein, dann könnte es dauern für dich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nicht jeder gelernte Gymnasiallehrer wird an Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen glücklich. De jure mag man da noch so qualifiziert sein, de facto sieht's vielleicht häufig wie folgt aus: "Liebe wohlerzogene Kinder. Ich kann ganz normal meinen Unterricht machen, ganz ohne Störungen.", so ein ehemaliger Kollege, der über den Weg der Entlassung von der GMS zurück ans Gymnasium ist.

    Dann soll man kein "Lehramt für Gymnasium und Gesamtschule" studieren, wenn man nur bereit ist, an einem altsprachlichen Gymnasium in der Münsteraner Innenstadt zu unterrichten - oder alternativ, wenn man 50% seines Lehramts ausschließt, eben dort auch keine Stelle annehmen.

  • Dann soll man kein "Lehramt für Gymnasium und Gesamtschule" studieren, wenn man nur bereit ist, an einem altsprachlichen Gymnasium in der Münsteraner Innenstadt zu unterrichten - oder alternativ, wenn man 50% seines Lehramts ausschließt, eben dort auch keine Stelle annehmen.

    Bei uns wurde die Gemeinschaftsschule z.B. noch nicht vor all zu langer Zeit eingeführt, da konnte man dieses Lehramt gar nicht studieren und deshalb wurden da auch Gymnasiallehrkräfte hingeschickt, denn es gibt Kinder auf allen Niveaustufen dort.

  • Ich habe bislang in meiner gewerkschaftlichen Beratung schon öfter ähnlich gelagerte Fälle gehabt. Die Dienststellen machen das nur sehr ungerne. Führt aber die derzeitige Situation tatsächlich zu einem lägerfristigen Ausfall oder sogar in Kombination mir einem längeren Klinikaufenthalt und bescheinigt die Klinik, dass der Wechsel dringend motwendig ist um die Dienstfähigkeit wieder herzustellen, dann erfolgt in der Regel die amtsärztliche Begutachtung. Daher ist es wichtig, dass das eigene Gutachten nicht vom Wald und Wiesen Druiden stammt sondern vom Facharzt idealerweise einer Fachklinik. In diesen Fällen tut sich auch ein Amtsarzt ziemlich schwer dem nicht zu folgen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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