Konrektorinnenamt wieder „aufleben“ lassen?

  • Hallo in die Expertenrunde! 🙋‍♀️

    Ich überlege, mich nach gut 14 Jahren Pause wieder als Konrektorin zu bewerben (die entsprechende Funktion ist vakant an meiner Schule).

    Muss ich die komplette Überprüfung neu durchlaufen oder wird die damalige Überprüfung anerkannt?

    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Das dürfte auch bundesland-abhängig sein, nehme ich an. In welchem Bundesland bist du denn?

  • Palim , weißt du das vielleicht für die Grundschule oder Seph oder Humblebee , auch wenn ihr nicht im Primarbereich tätig seid?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Meines Erachtens muss die Beurteilung gemäß des Erlasses "Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte" neu erfolgen. Zwar können sich sehr zeitnahe Besetzungsverfahren gleichwertiger Stellen auf die gleiche Beurteilung stützen, ich bin mir aber relativ sicher, dass dies nur innerhalb der Frist von 1 Jahr möglich ist. Die Übertragung eines höherwertigen Amtes auf Basis einer 14 Jahre alten Beurteilung halte ich für ausgeschlossen.

  • Ich weiß es auch nicht genau, habe aber im Kopf, dass die Beurteilung 2-3 Jahre Gültigkeit hat, weil ja nicht jedes Besetzungsverfahren erfolgreich ist und man sich dann nachfolgend noch auf andere Stellen bewerben kann.

    Die Verfahren gehen manchmal sehr schnell, können aber auch über 1 Jahr laufen (Widerspruch eines Kandidaten), dann wird alles geprüft und so lange weiß man nicht, ob man die Stelle bekommt.


    So oder so ist die vorherige Beurteilung aber schon zu lange her, sodass eine neue erfolgen würde.

  • 3 Jahre sind auf jeden Fall der rückblickende Zeitraum, auf den sich eine anzufertigende Beurteilung stützt. Es kann sein, dass die Verwendbarkeit einer aktuellen Beurteilung in verschiedenen Verfahren kürzer ist, maximal dürften das jedoch die von Palim erwähnten 3 Jahre sein. Im zugehörigen Erlass steht da leider nichts konkretes drin, daher gerade die Unsicherheit. 14 Jahre sind jedoch so oder so deutlich außerhalb des möglichen Zeitraums.

  • Palim , weißt du das vielleicht für die Grundschule oder Seph oder Humblebee , auch wenn ihr nicht im Primarbereich tätig seid?

    Ich kann dazu nichts beitragen, weil ich mich mit dieser Thematik noch nie beschäftigt habe. Aber das, was Seph und Palim schrieben, klingt plausibel. Dass eine 14 Jahre alte dienstliche Beurteilung bzw. das damalige Überprüfungsverfahren noch Bestand hat, erscheint auch mir sehr unwahrscheinlich.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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