OBAS in der Primarstufe - Fragen zur Verbeamtung

  • Hallo zusammen,


    erst einmal freue ich mich, jetzt Teil dieses Forums zu sein. :)


    Ich bin seit über einem Jahr Vertretungslehrer in einer Grundschule in NRW und habe glücklicherweise letzte Woche eine Stellenzusage für das 'neue' OBAS in der Primarstufe bekommen. Trotz einiger Recherche habe ich leider keine Antworten auf meine Fragen zur Verbeamtung gefunden - auch, weil in NRW gerade Herbstferien sind und Ämter und GEW schlecht oder gar nicht zu erreichen sind. Deshalb probiere ich es mal hier.


    Ich bin über 42 Jahre alt, kann mir aber einiges an Zeiten anrechnen bzw. 'abziehen' lassen durch Zivildienst und Betreuungszeiten, so dass es altersmäßig noch klappen könnte mit einer Verbeamtung. Dennoch ist es äußerst knapp. Deshalb interessieren mich die genauen Abläufe auf dem Weg bis zur endgültigen Verbeamtung auf Lebenszeit:

    • Ist grundsätzlich jeder OBAS-Kandidat erst einmal 'Beamter auf Widerruf'? Oder muss ich bereits jetzt etwas dafür tun/nachweisen (Betreuungszeiten, Zivildienst), damit ich diesen Status erhalte?
    • Ist die amtsärztliche Untersuchung (zu der ich heute eine Einladung bekommen habe) bereits die entscheidende Untersuchung für eine potenzielle spätere Verbeamtung?
    • Ist in Bezug auf das Höchstalter der Eintritt in die Verbeamtung auf Widerruf entscheidend oder der Eintritt in die Verbeamtung auf Probe?

    Es wäre toll, wenn mir jemand von euch bei diesen Fragen weiterhelfen könnte.


    Beste Grüße

    Lehra

  • Erstmal Herzlichen Glückwunsch zur Planstelle.

    OBAS wird im Angestelltenverhältnis abgeleistet. Ich nehme an, dass Du die vollen 2 Jahre machen musst. Daher erfolgt (wenn alles planmäßig läuft) Deine Verbeamtung auf Probe bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zum 01.11.2025.


    Wenn Du jetzt schon zum Amtsarzt musst, ist ggf. keine weitere Untersuchung mehr erforderlich. Ich war erst kurz vor meinem Ausbildungsende.


    Höchstalter muss am 01.11.2025 passen. Also musst Du mehr als 2 Jahre Betreuungszeiten und/oder Zivildienst vorweisen können.


    Viel Erfolg.

  • Vielen lieben Dank für die Infos!


    Dann schaue ich mal, was ich da so zusammenkratzen kann an Jahren, so könnte es schon eng werden, kommt drauf an, was mir alles als Betreuungszeit anerkannt wird. So oder so: Jetzt habe ich erstmal ein klareres Bild von dem ganzen Thema.


    Danke und Grüße

    Lehra

  • Nur als Info: ich habe das gleiche gefragt, da sich mein Höchstalter und der 31.10.2025 fast überschneiden.

    Im Erlass ist es nicht eindeutig festgelegt und somit könnte bereits mit dem Datum des Examen-Bestehens die Verbeamtung angegangen werden (KÖNNTE).


    (Aber vielleicht wird es noch revidiert….Der Erlass ist noch sehr jung.

    Alles ohne Gewähr, da sich auf den entsprechenden Stellen keiner so wirklich sicher war….)


    Herzlichen Glückwunsch! Fängst du am 1.11. an?

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