Kündigung Vertretungsstelle

  • Hey,


    ich arbeite derzeit in einer Vertretungsstelle in NRW und plane diese zu kündigen aufgeund einer familiären Notlage und die Stelle zu wechseln.

    Muss ich die Kündigung lediglich bei meinem Schulleiter einreichen oder auch bei der Bezirksregierung?

    ich bin gespannt auf eure Antworten. danke euch :)

    • Offizieller Beitrag

    Du meinst du familiäre Notlage vom 13. August, dass du dich unwohl fühlst und dein Fahrtweg zu lang ist?
    Die Kündigung ist dem Arbeitgeber auf dem Dienstweg einzureichen, also dem Land in Person des Mitarbeiters der Bezirksregierung über deine Schulleitung (Dienstweg).
    Am besten rufst du einfach deinen Sachbearbeiter an, er kann es dir am einfachsten sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Es mag natürlich egal sein, ich persönlich mag ehrliche Menschen. (Bzw. Nein, anders. Ich mag unehrliche Menschen nicht. Und lebe nach dem Motto ‚man sieht sich zwei Mal im Leben‘ und Karma war besonders oft auf meiner Seite in den letzten Jahren, wenn Lügen entlarvt wurden. Ich würde also lieber schweigen, als irgendwas zu schreiben, was nicht 100% stimmt (oder du nicht weiter durchziehst)

  • Hey,


    ich arbeite derzeit in einer Vertretungsstelle in NRW und plane diese zu kündigen aufgeund einer familiären Notlage und die Stelle zu wechseln.

    Muss ich die Kündigung lediglich bei meinem Schulleiter einreichen oder auch bei der Bezirksregierung?

    ich bin gespannt auf eure Antworten. danke euch :)

    Ist der Vertrag befristet? Steht ein Kündigungsfrist drin? Befindest du dich noch in der Probezeit? Wenn erst ja und dann zweimal nein, geht er gar nicht zu kündigen.

  • Ist der Vertrag befristet? Steht ein Kündigungsfrist drin? Befindest du dich noch in der Probezeit? Wenn erst ja und dann zweimal nein, geht er gar nicht zu kündigen.

    Das ist nicht korrekt, wie leicht herauszufinden ist. Aufgrund des automatischen Auslaufens ist lediglich die ordentliche Kündigung entbehrlich und daher nicht als Regelfall vorgesehen. Und selbst diese ist in bestimmten Fällen anwendbar, die außerordentliche Kündigung mit entsprechenden Gründen ohnehin.

  • Susannea


    Such doch bitte einfach mal nach "Kündigung befristeter Arbeitsvertrag". Dann findest du sehr schnell aus zig Quellen die Klarstellung, dass auch ein befristeter Arbeitsvertrag ohne vereinbarte Kündigungsfristen und außerhalb der Probezeit - anders als von dir behauptet - durchaus kündbar ist. Wenn dich an den zugehörigen arbeitsrechtlichen Regelungen weiterhin etwas verwirrt, helfe ich gerne bei der Auflösung.


    Wenn man deine Aussage präzisieren würde zu: "...ist er in der Regel nicht ordentlich zu kündigen.", wäre sie ja korrekt. Aber eine Pauschalaussage wie

    ...geht er gar nicht zu kündigen.

    ist eben einfach falsch.

  • Naja, das es generell um ordentliche Kündigungen geht, ist doch klar, denn alles andere steht doch eh auf einem anderen Blatt und wird wohl kaum mit Weg zu weit usw. zu klären sein.


    Außerordentliche Kündigungen gehen immer irgendwie, sind aber nicht das, was man im Sprachgebrauch mit "Kündigung" meint.


    Daher bleibt für mich weiterhin verwirrend, wie man zu außerordentlichen Kündigungen in dem Zusammenhang kommt.

  • Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung beiderseits möglich, sogar ohne Angabe von Gründen. Würde allerdings den Sachbearbeiter bei der Bezreg anrufen und nachfragen, ob sie nicht einen Auflösungsvertrag mit Dir schließen könnten. Macht sich im Lebenslauf besser.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das ist nicht korrekt, wie leicht herauszufinden ist. Aufgrund des automatischen Auslaufens ist lediglich die ordentliche Kündigung entbehrlich und daher nicht als Regelfall vorgesehen. Und selbst diese ist in bestimmten Fällen anwendbar, die außerordentliche Kündigung mit entsprechenden Gründen ohnehin.

    Vielleicht ist das in Berlin ja auch wieder anders als überall sonst ;)

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Vielleicht ist das in Berlin ja auch wieder anders als überall sonst ;)

    DAs ist genauso wie überall anders in Deutschland, dass eine Kündigung (wenn man davon redet, dann meint man in der Regel eine ordentliche) außerhalb der Probezeit (was ich ja explizit erwähnt habe) nicht geht, wenn sie nicht explizit erwähnt ist im Vertrag und der befristet ist.

  • DAs ist genauso wie überall anders in Deutschland, dass eine Kündigung (wenn man davon redet, dann meint man in der Regel eine ordentliche) außerhalb der Probezeit (was ich ja explizit erwähnt habe) nicht geht, wenn sie nicht explizit erwähnt ist im Vertrag und der befristet ist.

    Das Wort „Kündigung“ ohne ausreichenden Kontext meint meinem Verständnis nach erst einmal jede Form der Kündigung, ordentliche, wie außerordentliche.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das Wort „Kündigung“ ohne ausreichenden Kontext meint meinem Verständnis nach erst einmal jede Form der Kündigung, ordentliche, wie außerordentliche.

    Bei mir auch.

    Und der TE wollte ja nur wissen, ob eine Kündigung (in welcher Form auch immer) möglich ist.

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