Dienstgeschäfte in den Ferien

  • Naja, man kann Urlaub für bestimmte Zeiten in den Ferien einreichen, so wie andere Arbeitnehmer auch. Dann ist ganz klar, wann man erreichbar ist/sein muss und wann nicht.

    Macht das Kollegium das bei euch? Habe ich noch nie gehört, dass das an Schule gängige Praxis ist.

  • Wir müssen immer am Anfang des Jahres einen Urlaubsplan abgeben. Außerhalb des beantragten Urlaubs kann man zur Erledigung von Dienstgeschäften am Dienstort aufgefordert werden.

    Daher nehme ich prinzipiell immer die Woche vor den Vorbereitungstagen Urlaub. In dieser Woche muss nämlich schon die Schulleitung arbeiten und ich habe es schon zweimal erlebt, dass ich angerufen oder angemailt wurde, etwas zu erledigen.

    Jedes Mal kam dann am Montag, dass sie versucht hätten mich am Mittwoch oder Donnerstag zu erreichen, aber dann im Plan gesehen hätten, dass ich ja tatsächlich Urlaub hatte. Es gibt aber Ärger mit Kollegen, die versucht wurden, zu erreichen und dann nicht erreichbar und auch keinen Urlaub an diesen Tagen hatten. Angeblich kam es schon zu Abmahnungen, wenn dann rauskam, dass jemand länger im Auslandsurlaub und keinen Urlaub eingereicht hatte. Übrigens, Änderungen in der Urlaubsplanung wegen Verschiebungen von Flügen oder so, werden immer akzeptiert, wenn sie vorher angezeigt werden.

    Tja, dazu sage ich nur #Fachkräftemangel. Es gibt genug Möglichkeiten etwas anderes zu finden.

  • Eigentlich gibt es kein "Überstundenfrei" in NRW.

    Aber es gibt eine Vertrauensarbeitszeit, die eine eigenständige Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht. Und genau das ist mit Überstunden hier ja gemeint, ein Verschieben von Arbeitszeit der Ferienwochen in Schulwochen.


    Wenn ich bei einem System mit Urlaubseinreichung nicht weiterhin zusätzliche Tage freihalten könnte, würde ich sofort während einer Schulwoche nach Erreichender Wochenarbeitszeit den Stift weglegen und alle auf die Bearbeitung ihrer Anliegen in der nächsten Woche (oder bei weniger dringlichen Dingen auf die nächste Nicht-Urlaub-Ferien-Woche) verweisen.

  • Macht das Kollegium das bei euch? Habe ich noch nie gehört, dass das an Schule gängige Praxis ist.

    Ja, aber wir sind wie gesagt private Ersatzschule und habe. In dem Rahmen ein paar Dinge etwas anders. Dazu gehört eben auch eine Zeiterfassung.

  • Guten Morgen,

    darf ein Schulleiter eine Lehrkraft kurzfristig in die Schule zitieren in den Ferien, zur Erledigung von Dienstgeschäften?


    Vielen Dank für eure Antworten.

    Ohne Bundeslandangabe antworte ich auch für Österreich:

    Ja, innerhalb der ersten Sommerferienwoche, also die übliche Einspruchsfrist gegen Nichtaufsteigen.

    Bei neuem Dienstrecht auch in der letzten Sommerferienwoche.

    In den anderen Ferienwochen nicht.

  • Die TE scheint aus NRW zu kommen, aus deren ADO hatte sie selbst zumindest zitiert. Eine solche Regelung mit fester Sperre bestimmter Wochen wie bei euch in Österreich gibt es hier so nicht. Gleichwohl werden hier zumindest für die Sommerferien seitens der einzelnen Schulen oft Wochen ausgewiesen, in denen die jeweilige Schule insgesamt vollkommen geschlossen ist. In der Zeit muss man eher nicht mit Dienstgeschäften rechnen. Und andersherum ist oft bereits langfristig bekannt, ab welchem Tag gegen Ende der Sommerferien wieder fest vorgeplante Dienstgeschäfte anliegen ("Vorbereitungstage oder -woche"), in der keinesfalls der eigene Urlaub liegen kann. Ansonsten gilt das weiter oben gesagte.

  • Eigentlich gibt es kein "Überstundenfrei" in NRW.

    Zum Glück. Sonst könnten ja die Lehrkräfte, die von Pareto noch nie was gehört haben für ihr sinnloses Optimieren von Arbeitsblättern, wofür sich eh kein Schüler interessiert, auch noch Überstunden abfeiern.

  • Zum Glück. Sonst könnten ja die Lehrkräfte, die von Pareto noch nie was gehört haben für ihr sinnloses Optimieren von Arbeitsblättern, wofür sich eh kein Schüler interessiert, auch noch Überstunden abfeiern.

    Das ist sicher einer der Gründe, warum nur explizit angeordnete Mehrarbeit auch als solche gilt ;)

  • Aber es gibt eine Vertrauensarbeitszeit, die eine eigenständige Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht. Und genau das ist mit Überstunden hier ja gemeint, ein Verschieben von Arbeitszeit der Ferienwochen in Schulwochen.


    Wenn ich bei einem System mit Urlaubseinreichung nicht weiterhin zusätzliche Tage freihalten könnte, würde ich sofort während einer Schulwoche nach Erreichender Wochenarbeitszeit den Stift weglegen und alle auf die Bearbeitung ihrer Anliegen in der nächsten Woche (oder bei weniger dringlichen Dingen auf die nächste Nicht-Urlaub-Ferien-Woche) verweisen.

    Aber wovon reden wir hier? Du hast i.R. 12 Wochen Ferien. 6 Woche nutzt du für deinen offiziellen Jahresurlaub. Maximal 1 Woche sind blockiert durch Pflichttermine zum Start des neuen Schuljahres (bei uns eher 2-3 Tage). Dann haben wir 5 Wochen für Korrekturen, Vorbereitung etc.. Jetzt bleibt die Frage, wie oft dein Chef in der Zeit in die Schule zitiert. Normalerweise gar nicht. Beim Ausgangspost geht es um einen Tag. Das wird auch in 95% der Fälle so sein. Entweder gar nicht oder 1-2-3 Tage. Das sollte alles passen. Zumal du auch nicht 8 h in der Schule bist, sondern meistens nur kurz.

    Ich war bei unserem Umbau in den Ferien mal ziemlich viel in der Schule um die Lieferung der Möbel, EDV etc. zu koordinieren und um Aufzuräumen und Restarbeiten zu machen. Da hätte man vielleicht gucken können, ob es zu viel wird. Aber letztlich war das einmal in 20 Jahren. Ich habe es überlebt. Dafür hatte ich vor meiner SL-Tätigkeit genug Jahre ohne einen einzigen Pflichttag in der Schule.

  • Aber wovon reden wir hier? Du hast i.R. 12 Wochen Ferien. 6 Woche nutzt du für deinen offiziellen Jahresurlaub. Maximal 1 Woche sind blockiert durch Pflichttermine zum Start des neuen Schuljahres (bei uns eher 2-3 Tage). Dann haben wir 5 Wochen für Korrekturen, Vorbereitung etc.. Jetzt bleibt die Frage, wie oft dein Chef in der Zeit in die Schule zitiert. Normalerweise gar nicht. Beim Ausgangspost geht es um einen Tag. Das wird auch in 95% der Fälle so sein. Entweder gar nicht oder 1-2-3 Tage. Das sollte alles passen. Zumal du auch nicht 8 h in der Schule bist, sondern meistens nur kurz.

    Geht mir genauso. Meine Schulleitung lässt uns mit "Kommt in den Ferien vorbei wegen Dienstgeschäften" ziemlich in Ruhe. Wir müssen in den Sommerferien in der letzten Ferienwoche wieder anwesend sein, anonsten sind wir flexibel in der Urlaubsplanung (klar, die (erweiterte) Schulleitung ist auch in den Ferien öfters präsent.

  • Guten Morgen,

    darf ein Schulleiter eine Lehrkraft kurzfristig in die Schule zitieren in den Ferien, zur Erledigung von Dienstgeschäften?


    Vielen Dank für eure Antworten.

    Ist das zitieren eine Dienstanweisung oder eine höfliche Bitte? Wenn unser Schulleiter mich anrufen würde, wäre es nie ein Problem, solange ich nicht gerade andere Verabredungen oder irgendwo in der Welt unterwegs bin.

    Kann mir kaum vorstellen, dass mich mein Schulleiter versuchen würde zu zwingen.

  • Ist das zitieren eine Dienstanweisung oder eine höfliche Bitte? Wenn unser Schulleiter mich anrufen würde, wäre es nie ein Problem, solange ich nicht gerade andere Verabredungen oder irgendwo in der Welt unterwegs bin.

    Kann mir kaum vorstellen, dass mich mein Schulleiter versuchen würde zu zwingen.

    Allein die Ausdrucksweise zeigt, dass das in diesem Fall vermutlich völlig egal ist... ;)

  • Geht mir genauso. Meine Schulleitung lässt uns mit "Kommt in den Ferien vorbei wegen Dienstgeschäften" ziemlich in Ruhe. Wir müssen in den Sommerferien in der letzten Ferienwoche wieder anwesend sein, anonsten sind wir flexibel in der Urlaubsplanung (klar, die (erweiterte) Schulleitung ist auch in den Ferien öfters präsent.

    Auch die erweiterte Schulleitung und der Schulleiter haben exakt die gleiche Wochenarbeitszeit und exakt die gleichen Urlaubsrechte wie ein normaler Lehrer.

    Das sind nämlich normale Lehrer, nur eben mit Sonderaufgaben. Meist müssen sie weniger unterrichten, haben durch die Zusatzaufgaben aber keine höhere Arbeitszeit. Es sei denn sie betreiben freiwillig Selbstausbeutung.

  • Auch die erweiterte Schulleitung und der Schulleiter haben exakt die gleiche Wochenarbeitszeit und exakt die gleichen Urlaubsrechte wie ein normaler Lehrer.

    Das sind nämlich normale Lehrer, nur eben mit Sonderaufgaben. Meist müssen sie weniger unterrichten, haben durch die Zusatzaufgaben aber keine höhere Arbeitszeit. Es sei denn sie betreiben freiwillig Selbstausbeutung.

    Naja ... streng genommen haben (da gebe ich dir Recht) Schulleitungsmitglieder ca, 30 Tage Urlaub wie auch Lehrkräfte ohne Schulleitungsaufgaben.

    Der Unterschied ist, dass wir Lehrkräfte in der Regel während der Ferien keine großen Präsenzpflichten in der Schule haben (außer eventuellen Vorbereitungstagen/ einer Vorbereitungswoche am Ende der Sommerferien).

    Schulleitungen hingegen sind (bis auf ihre Urlaubstage) vermehrt in der Schule, um ihre Aufgaben wahr zu nehmen. Meine Schulleitung würde es gar nicht schaffen, wenn sie nicht in den Ferien arbeiten würde.

    Das meinte ich mit meinem Beitrag #52.

    Streng genommen kann die Schulleitung uns Lehrkräfte eben auch in den Ferien "antanzen" lassen und verlangen, dass man Urlaub einreicht, in dem man nicht "antanzen" muss. Meine Schulleitung ist zum Glück nicht so gestrickt und verlangt auch nicht, dass wir am Wochenende Mails von Eltern/ Schüler:innen/ Kolleg:innen/ der SL lesen / beantworten (selbiges gilt für die Ferien).

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