Guten Morgen,
darf ein Schulleiter eine Lehrkraft kurzfristig in die Schule zitieren in den Ferien, zur Erledigung von Dienstgeschäften?
Vielen Dank für eure Antworten.
Guten Morgen,
darf ein Schulleiter eine Lehrkraft kurzfristig in die Schule zitieren in den Ferien, zur Erledigung von Dienstgeschäften?
Vielen Dank für eure Antworten.
Guten Morgen,
unterrichtsfreie Zeit ist nicht automatisch Urlaubszeit, also dienstfreie Zeit.
Daher würde ein Schulleiter in dringenden Anliegen sicherlich mit den Betroffenen Rücksprache halten und sie nicht unbedingt an den Dienstort "zitieren", aber prinzipiell darf das, wenn es die Situation erfordert.
Schönen Feiertag.
Der Schulleiter muss aber doch rechtzeitig dazu einladen und nicht kurzfristig, oder? Sonst kann man ja nie in Urlaub fahren.
Ich rede nicht von der letzten Woche der Sommerferien.
Hier der Auszug aus der ADO:
§ 14
Urlaub
(1) Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen den ihnen nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW und des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder zustehenden Urlaub in den Ferien.
(2) Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen, z.B. der organisatorischen Vorbereitung des neuen Schuljahres. In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde. Die Pflicht zur frühzeitigen Ankündigung gilt auch für die Vorbereitung und Abnahme von Nachprüfungen und für schulinterne Fortbildungen.
Um was für Dienstgeschäfte handelt es sich denn, zu denen euch der SL "zitiert"?
Er will eine fachliche Unterstützung, die er nicht konkret formuliert hat.
Und was genau verstehst du unter "kurzfristig"?
Der Schulleiter muss aber doch rechtzeitig dazu einladen und nicht kurzfristig, oder? Sonst kann man ja nie in Urlaub fahren.
Ich rede nicht von der letzten Woche der Sommerferien.
Meinen Urlaub habe ich i.d.R. schon viele Monate vor den Ferien gebucht. Gleichzeitig ist es wohl kaum erforderlich, dass mögliche Termine in den Ferien bereits mehrere Monate vorab angekündigt werden müssen, um nicht kurzfristig zu sein. Auf eventuelle Kollisionen weist man dann eben hin und bietet einen zeitnahen Alternativtermin an. Macht man das dauerhaft, wäre es wenig verwunderlich, wenn man zukünftig um Beantragung des 30-tägigen Jahresurlaubs zu Beginn des Jahres gebeten wird. Zumindest aus Thüringen kenne ich das tatsächlich auch als Standard für alle Lehrkräfte.
Also machen wir es kurz:
Bist Du in Urlaub, teilst Du der Schulleitung dies inklusive dem Zeitpunkt, zu dem Du wieder da bist, mit. Es gibt wenig dringende Dinge, die nicht auch nach einem Urlaub erledigt werden können. Solltest Du erwiesenermaßen sechs, acht oder mehr Wochen der Ferien nicht da sein, wird es schwierig. Aber das hast Du ja auch bereits selbst mit Verweis auf die ADO dargelegt.
Bei uns werden diese letzten Tage der Sommerferien, obwohl das ja eigentlich klar ist, schon zu Beginn des neuen Schuljahres erwähnt, damit niemand seinen Urlaub auf die letzte Ferienwoche legt. Nachprüfungen sind schon mit Beginn der Sommerferien bekannt. Ansonsten wird man in den Ferien grundsätzlich in Ruhe gelassen.
Ich lese das auch so: SL kann dich fragen, aber du kannst ablehnen. Ihr müsst gemeinsam einen Termin finden. Während der Unterrichtszeit ist das etwas anderes, klar.
Du könntest ja sonst tatsächlich niemals einen Urlaub buchen. Das muss man ja meist recht langfristig tun.
Schulleitungen lernen gelegentlich auch dazu. Dass es eine doofe Idee ist, Kolleginnen in den Ferien kurzfristig zu beanspruchen. Da ist ein Nein zur rechten Zeit angebracht.
Wie gesagt: das hängt auch etwas vom Begriff "kurzfristig" ab. Und ja, Lehrkräfte haben mitnichten während der gesamten Ferienzeiten auch Urlaub und können daher durchaus angesprochen werden. Dass man nicht jeden Termin dann auch möglich machen kann und muss, ist ebenfalls klar. Sollte man konsequent die Idee "Ferienzeit = ich habe grundsätzlich keine Dienstgeschäfte zu erledigen" verfolgen, darf man sich wie oben bereits erwähnt nicht wundern, wenn es da den Wunsch zur Transparenz der Urlaubszeiten gibt.
Zusammenfassend würde ich daher empfehlen, zwar sich einerseits keineswegs zu verbiegen, um eigentlich unmögliche Termine möglich zu machen und natürlich kann man getrost seinen Urlaub buchen und durchführen, gleichzeitig sollte man sich aber bei möglichen Terminen auch kooperativ zeigen und diese wahrnehmen bzw. zeitnahe Ersatztermine anbieten - wohlwissend, dass eben nicht "Ferien = Urlaub" gilt.
Mir ist mit Korrekturfach klar, dass Ferienzeit nicht komplett Urlaub bedeutet.
Mit kurzfristig Bescheid geben meine ich drei Tage...also nach Nachrichterhalt soll man drei Tage später spontan "antanzen". Das geht nicht. Da muss man gemeinsam einen Termin finden.
Bei uns beginnen z.B. in 2,5 Wochen die Herbstferien, letzte Woche kam ein Schreiben vom Bezirksamt, dass sie mich gerne mitten in den >Ferien zu einem Termin dabei haben wollen. Wir verschieben den nun, denn die Schulleitung ist selber auch verreist, also kann sie da auch mit nichts argumentieren.
Mir ist mit Korrekturfach klar, dass Ferienzeit nicht komplett Urlaub bedeutet.
Mit kurzfristig Bescheid geben meine ich drei Tage...also nach Nachrichterhalt soll man drei Tage später spontan "antanzen". Das geht nicht. Da muss man gemeinsam einen Termin finden.
Schreib ihm doch eine Mail bzw. ruf ihn an und besprich das mit ihm. Wenn es eine fachliche Frage ist, kann er auch andere Fachkollegen fragen. Wahrscheinlich kann er die Fragen und Probleme die er hat, aber auch am Telefon oder per Email stellen und du hilfst.
Wenn es eine fachliche Frage ist, kann er auch andere Fachkollegen fragen.
Das liefe dann ja aufs gleiche hinaus - nur dass dann nicht Mariella, sondern wer anders gefragt werden würde / antanzen müsste.
Falls man es nicht am Telefon klären kann.
Wenn dir der Termin, der von der SL vorgeschlagen wurde, nicht auskommt, da du z.B. im Urlaub bist oder einen anderen Termin hast, würde ich die SL einfach ansprechen: An Tag X kommt es mir nicht aus, aber ich hätte dann und dann Zeit. Könnten Sie dann?
Und manchmal haben SL auch nur während der Ferien länger Zeit, um fachliche Apsekte mit einer Lehrkraft zu klären.
Mit kurzfristig Bescheid geben meine ich drei Tage...also nach Nachrichterhalt soll man drei Tage später spontan "antanzen". Das geht nicht. Da muss man gemeinsam einen Termin finden.
Wenn du an dem Tag Zeit hast, würde ich mich nicht an den drei Tagen aufhängen, ansonsten: Kurz darauf hinweisen, dass du zum gewünschten Termin nicht verfügbar bist und einen Alternativtermin anbieten, sowie vielleicht einfach auch nachfragen, worum es geht, damit du dich ggf. vorbereiten kannst und dann das Ganze einfach professionell handhaben.
Vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir und entspricht auch dem, was ich mir überlegt habe.
Mir ist mit Korrekturfach klar, dass Ferienzeit nicht komplett Urlaub bedeutet.
Mit kurzfristig Bescheid geben meine ich drei Tage...also nach Nachrichterhalt soll man drei Tage später spontan "antanzen". Das geht nicht. Da muss man gemeinsam einen Termin finden.
Das mag man subjektiv so sehen. Zumindest im Arbeitsrecht ist eine dreitägige Frist zur Ankündigung von Diensplanänderungen fast noch angemessen. Abgestellt wird dort auf 4 Tage Frist. Das wird im Beamtenrecht nicht viel anders sein. Ob man sich an 1 Tag Differenz aufhängen möchte, wenn einem der Termin eigentlich möglich wäre, muss man wie gesagt selbst entscheiden.
PS: Deine Schlussfolgerung, dass man gemeinsam einen (zeitnahen) Alternativtermin vereinbaren sollte, teile ich.
Ich bin gerade für ein paar Tage verreist. Das ist mein gutes Recht in den Ferien. Ich kann nicht einfach in einer Vier-Tages-Frist spontan herzitiert werden, wenn keine dringenden Umstände vorliegen (und diese liegen nicht vor). Sonst kann man ja als Lehrer nie Urlaub buchen oder muss noch um Erlaubnis bitten, ob man fahren darf. So weit kommt es noch!
Naja, man kann Urlaub für bestimmte Zeiten in den Ferien einreichen, so wie andere Arbeitnehmer auch. Dann ist ganz klar, wann man erreichbar ist/sein muss und wann nicht.
Naja, man kann Urlaub für bestimmte Zeiten in den Ferien einreichen, so wie andere Arbeitnehmer auch. Dann ist ganz klar, wann man erreichbar ist/sein muss und wann nicht.
Aber solange das nicht verlangt wird (und man dann eben auch genauso an den anderen Tagen Überstunden abbummeln kann usw.) kann auch niemand verlangen, dass man immer erreichbar ist.
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