Wie kommt die SL darauf, dass solche Auflagen rechtmäßig wären? Werbung in elektronischen Medien zu verbieten, analog aber zu erlauben, ist ziemlich widersprüchlich und wohl kaum sachlich mit Einschränkungen aufgrund des Hauptberufs zu verbinden.
Man reicht zwar den Antrag zwar der SL ein, die SL kann den Antrag auch kommentieren, entschieden wird aber von der Bezirksregierung - zumindest in NRW. Wobei die für eine Entscheidung manchmal ganz schon lange brauchen. Ich warte aktuell seit über 6 Monaten.