Freier Tag bei beschränktem Stundenumfang

  • Bei Beamten macht die Regelung sogar Sinn, bei Tarifbeschäftigten natürlich nicht.


    Da wird der SL einfach gedacht haben, dass bei Beamten und TBs alles gleich ist (wie sonst meist). aber in diesem Falle wohl kaum.


    Klassischer Fall für Personalrat....

  • Aber die Angestellten haben im TV-L keine 41 Stunden? (Sie arbeiten nunmal effizienter).

    Also zb in der Behörde arbeiten die angestellten (abgeordneten oder nicht) Menschen keine 41 Stunden, während die Beamten 41 Stunden haben.

    § 6 TV-L regelt die Arbeitszeit, die unterscheidet sich aber in den westdeutschen Ländern untereinander ein wenig. Für NRW sind es 39,5 h pro Woche. Für Lehrer gilt ja § 6 leider nicht (§ 44 TV-L)

    Bei Beamten macht die Regelung sogar Sinn, bei Tarifbeschäftigten natürlich nicht.


    Da wird der SL einfach gedacht haben, dass bei Beamten und TBs alles gleich ist (wie sonst meist). aber in diesem Falle wohl kaum.


    Klassischer Fall für Personalrat....

    Ich finde die Regelung auch bei unbefristet Tarifbeschäftigten sinnig (wenn auch nicht AN-freundlich). Nur bei mir liegt der Fall ja anders.


    Ich werde morgen mal schauen ob ich bei der Gewerkschaft jemanden erreiche.

  • Bei unbefristet teilzeitbeschäftigten TBs macht es eigentlich auch keinen Sinn....


    Personalrat ist ungleich Gewerkschaft

  • Gut, dachte ich mir. Dann fing er aber an, Probleme bei meiner anderen Arbeitsstelle zu sehen. Schließlich dürfte ich für eine Nebenbeschäftigung höchstens ein Fünftel der Arbeitszeit meiner Hauptbeschäftigung aufwenden. Ich kenne diese Regel für Vollbeschäftigte und bei unbefristet Tarifbeschäftigten, die auf Teilzeit reduziert haben. Aber ich habe ja von vornherein nur eine Stelle von 40 %. Ist die Regelung da identisch? Schließlich wende ich ja keine Arbeitszeit für eine Nebenbeschäftigung auf, die dadurch meinem Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung dadurch verloren geht.

    Soweit ich das nachvollziehen kann, gab es einen solchen Verweis auf die beamtenrechtliche Regelung noch im alten BAT, nicht jedoch in den neueren Tariverträgen TVöD und TVL. Insofern ist nur darauf zu achten, dass deine Nebentätigkeit deine Hauptbeschäftigung nicht beeinträchtigt und das insgesamt arbeitszeitrechtliche Regelungen (wöchentliche Höchstarbeitszeit, Mindestruhezeiten u.ä.) eingehalten werden.


    Mal als Beispiel für eine problematische Konstellation: Hauptbeschäftigung als Lehrkraft vormittags und Nebenjob als Barkeeper bis in die Nacht hinein.


    PS: Wenn dein SL hier Probleme sieht, möge er diese bitte unter Verweis auf die aktuellen Rechtsquellen belegen. Andernfalls gibt es hier kein Problem ;)

  • Ich drehe den Spieß mal rum. Wo zum Teufel steht, das man eine Stelle als tarifbeschäftigte Lehrkraft, ganz egal ob befristet oder unbefristet, nur als hauptberufliche Tätigkeit ausüben kann. Bei allen unterhälftigen Beschäftigungen muss der Arbeitgeber doch vielmehr davon ausgehen, dass sie die Lehrertätigkeit nicht im Hauptberuf sondern als Nebenjob ausübt. Yoah, dass ist der Moment, und deshalb wickelt es im Konflikfall unbedingt über den Personalrat ab, wo ich gerne sehen würde, wie dem schulfachlichen Dezernenten die Kinnlade nach hinten wegklappt. Eigentlich könnte sogar der andere Arbeitgeber, falls Du eine halbe Assistentenstelle hast, sogar argumentieren, dass er der Hauptarbeitgeber ist und diese Fünftel Regelung bei weiterer konsequenter Auslegung für die Schule gilt. Also demnächst vielleicht doch besser nur 8 Unterrichtsstunden im Gymnasium?

    Es ist für mich wirklich nicht verständlich, wie jemand bei 10/28 Stunden von einer hauptberuflichen Verpflichtung ausgehen kann.

    Und jetzt kommt noch was anderes. Die Bezirksregierung möge doch mal in sich gehen und sich ihre gesamte Stellensituation einmal anschauen. Dann wird sie feststellen, dass sie nicht nur einige sondern hunderte Kolleg:innen beschäftigt, bei denen sie von dieser Prozent Regelung keinen Gebrauch macht. Da besteht die hauptberufliche Tätigkeit in einem Studium und das macht mehr als ein fünftel der 'normalen Arbeitszeit aus. Gibt es nicht so etwas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Und eins noch: Der tarifbeschäftigte Mitarbeitende braucht keine Genehmigung. Er zeigt die Nebentätigkeit nur an. Wenn dann die Dienststelle Einwände hat, kann sie die Nebentätigkeit mit einer rechtzeitigen Vorlaufzeit versagen. Dies bedarft dann aber der Zustimmung des Personalrates. So und alles oben war gewerkschaftliches Vorgeplenkel, jetzt käme die Zuständigkeit des Personalrates. Denn der könnte, hinsichtlich der ganzen von mir auf geworfenen Fragen erst mal Informationsbedarf anmelden. Dann hat die Dienststelle zwei Wochen Zeit darauf zu antworten, bzw. hierzu in der Sitzung Stellung zu beziehen, warum sie doch der Ansicht ist, trotz der vorgebrachten Argumente, die Nebentätigkeit zu versagen. Danach können wir ablehnen oder zustimmen oder für Verzicht auf Stellungnahme votieren. Falls wir ablehnen, gelangt das Ding in die Stufe und das Ministerium und der Hauptpersonalrat treten miteinander in Aktion. Ich könnte mir bei so einem Fall dann jedoch eher vorstellen, dass die Dienststelle bei dieser Konstellation die Vorlage zurückzieht. Alles andere wäre ein Gourmet Schmauß für jedes Arbeitsgericht.:)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich finde die Regelung auch bei unbefristet Tarifbeschäftigten sinnig (wenn auch nicht AN-freundlich). Nur bei mir liegt der Fall ja anders.

    Da müsste dann aber der Personalrat dazwischen springen, weil wir über die Einhaltung geltenden Rechts achten müssen. Und hier gilt, dass befristet und unbefristet beschäftigte Kolleg:innen nicht unterschiedlich zu behandeln sind.:autsch:

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich werde morgen mal schauen ob ich bei der Gewerkschaft jemanden erreiche.

    Wenn Du die GEW meinst ruf am besten direkt die Zentrale in Essen an.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Falls es für dich in der Zukunft bei einer eventuellen Verbeamtung relevant ist, würde auch mal direkt nachfragen, inwiefern die unterhälftige Beschäftigung als Vordienstzeit anerkannt wird. Wäre nämlich schade wenn du wegen 3 Stunden da die ganzen Jahre jetzt 'umsonst' arbeitest.

    Bei mir war es bei ähnlicher Laufbahn nämlich damals sehr relevant. Musste alle Arbeitsverträge mit Stundenumfang einreichen und es hieß unter 50 Prozent wird so behandelt als gar nicht stattgefunden 🫣

  • Falls es für dich in der Zukunft bei einer eventuellen Verbeamtung relevant ist, würde auch mal direkt nachfragen, inwiefern die unterhälftige Beschäftigung als Vordienstzeit anerkannt wird. Wäre nämlich schade wenn du wegen 3 Stunden da die ganzen Jahre jetzt 'umsonst' arbeitest.

    Bei mir war es bei ähnlicher Laufbahn nämlich damals sehr relevant. Musste alle Arbeitsverträge mit Stundenumfang einreichen und es hieß unter 50 Prozent wird so behandelt als gar nicht stattgefunden 🫣

    Kenne ich auch so. Mindestens 50% sonst wird es nicht gezählt.

  • Ich wollte mal kurz das Ergebnis durchgeben. Ich habe die alte Stelle gekündigt und recht schnell eine neue Stelle gefunden. Geht sogar heute schon los.


    Danke für die vielen Tipps, Hinweise und Hilfestellungen.

  • Aber die Reaktion an Deiner alten Schule? Gab es Rückmeldung oder hat man es in Würde ertragen🤣?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Aber die Reaktion an Deiner alten Schule? Gab es Rückmeldung oder hat man es in Würde ertragen🤣?

    Das Team in der Abteilung war traurig, teilweise entsetzt. Die Schulleitung hat mir dann aber noch vorwurfsvoll mitgeteilt, dass sie jetzt wieder die Klassen nur alle zwei Tage unterrichten könnten, wenn ich nun fehle. Tja, da hat man wohl zu hoch gepokert.


    Verstehen kann ich es nicht.

  • Danke für die Rückmeldung. Ich kann nur hoffen, dass die SL dazu gelernt hat

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Danke für die Rückmeldung. Ich kann nur hoffen, dass die SL dazu gelernt hat

    Bezweifle ich sehr. Als mich mein SL kurz vor der meiner Entscheidung die Entlassung zu beantragen gefragt hat, ob es noch was gibt was mich stört..

    Und ich dann die Stundenplangestaltung angesprochen hat hieß es nur "Ja, das wird in den nächsten Jahren noch schlechter"

    Und als ich dann die Entlassung abgegeben habe, hat er mich dreimal gefragt ob er die wirklich wegschicken soll🤪🤣

Werbung