2. Staatsexamen nicht bestanden, Erfahrungen dazu?

  • Hallo,

    ich bin jetzt ganz neu hier, wende mich aber direkt mal mit einer Frage an die Runde.

    Ich bin im 2. Versuch durch meine Lehrprobe gefallen, die Problemliste ist nicht unbedingt kurz, aber das ist nicht mein Hauptanliegen. Ich bin im Moment in dem Prozess, dass ich eine Depression diagnostiziert bekomme. Die ist auch einer der Hauptgründe für die unzureichende Vorbereitung, also die Entwürfe, für die Prüfung. Die Erkenntnis das ich Hilfe brauche habe ich nach meinem ersten Versuch erlangt, aber ich wollte unbedingt diese Prüfung schaffen und Termine zur Hilfe zu bekommen ist im Moment schwierig, vor allem zeitnah. Gibt es da Möglichkeiten, dass so etwas mit einbezogen wird? Also bei einem möglichen Bundeslandwechsel (in meinem Fall z.B. Niedersachsen nach Hamburg) oder bei einem möglichen Widerspruch und eventuell Seminarwechsel. An der Uni gibt es ja Härtfallanträge, gibt es hier eventuell etwas vergleichbares? Ich würde grade gerne meine Optionen und Chancen einschätzen, weil mir das Unterrichten sehr am Herzen liegt und ich ohne meine Erkrankung vermutlich bestehen könnte, auch wenn logischerweise ein langer Weg vor mir liegt um die Probleme zu bekämpfen.

    Liebe Grüße

  • Ausgehend von der PO BW: Nein, ein Widerspruch bringt an der Stelle nichts, genauso wenig wie ein Härtefallantrag. Zumindest hier in BW muss man vor Prüfungsantritt erklären fit für diese zu sein, das schließt einen späteren Widerspruch aus gesundheitlichen Gründen abschließend aus. Zumindest in BW gibt es dann auch keine vorgesehene Härtefalloption im Staatsexamen. Lies dir nochmal die PO des Bundeslandes durch, in dem du gerade durchgefallen bist. Wenn es dort ebenfalls keine angeführte Härtefallloption gibt, kannst du noch versuchen, dich von deiner Gewerkschaft beraten zu lassen, solltest aber davon ausgehen, dass es es für einen derartigen Antrag damit keine Rechtsgrundlage gibt. Ein Bundeslandwechsel löst das Problem eines abschließenden Nichtbestehens nicht auf.


    Wenn du dennoch nach erfolgter und erfolgreicher Behandlung, sowie nach Rücksprache mit deinen behandelnden Ärzten den Weg in den Schuldienst gehen möchtest, dann kannst du entweder prüfen, ob du dein 1.Staatsexamen anerkennen lassen kannst für eine andere Schulart, um das Ref in dieser Schulart nach Genesung und Problembehebung erfolgreich anzugehen oder nachstudieren.

    Ob dieser Weg gesundheitlich gesehen sinnvoll ist für dich, solltest du aber kritisch prüfen und ggf. vorab, basierend auf deiner Diagnose, einen GdB beantragen, damit dir dringend erforderliche Entlastung zusteht, um gesund bleiben zu können.


    Viel Kraft erst einmal für deinen Genesungsweg, sowie die Verarbeitung des Nichtbestehens.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine Rechtsberatung kann das Forum hier nicht ersetzen. Ich würde mich an deiner Stelle diesbezüglich (zeitnah!) beraten lassen. Selbst, wenn es aufs Gleiche hinausläuft - dann fragst du dich zumindest nicht nach x Monaten oder Jahren, ob es "doch etwas gebracht hätte".

  • In Ba-Wü ist man in der Regel nach zweimaligem Nichtbestehen raus - falls man keine Verfahrensfehler nachweisen kann.


    Es gibt jedoch ein "Schlupfloch" ins Lehramt:

    Das 2.Staatsexamen ist (falls du noch nicht nach der neuen PO geprüft wurdest) "nur" die Eintritts- und Eignungsprüfung für den Staatsdienst. Mit bestandenem 1.Stex bist du Lehrer*in. Damit kannst du dich an Privatschulen bewerben. Mit der Schulart "Gymnasium" ist das Angebot jedoch sehr begrenzt. Auch an Grundschulen wird es fast unmöglich sein, denn (wie mein Personalschulrat mal bemerkte): Wer das Stex 2 Mal versemmelt hat, hat bewiesen, dass er/sie es nicht kann.

    Es gibt jedoch zahlreiche Alternativen. Diese und Webseiten mit Adressen von Privatschulen hab' ich über die Jahre hier zusammengestellt:
    https://www.autenrieths.de/lehrerberuf.html
    Vielleicht hilft's. Viel Glück.
    Denk dran: Du hast ein Hochschulstudium absolviert und eine Menge Fähigkeiten erworben, die andere nicht haben. Mach was draus.

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  • Das geht in NRW leider nicht. Wer das 2. Staatsexamen endgültig nicht bestanden hat erhält keine Unterrichtserlaubnis für Ergänzungsschulen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • In BW ist man damit ebenfalls "Nichterfüller". Dieser Personenkreis darf maximal 1/3 der Stellen an staatlich anerkanbten Privatschulen (Ersatzschulen) besetzen. Es ist also nicht so, dass einem der Privatschuldienst damit per se offensteht.

    Mit bestandenem 1.Stex bist du Lehrer*in

    Nein. Mit bestandenem 1. Staatsexamen ist man jemand, der das 1. Staatsexamen bestanden hat.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Nein. Mit bestandenem 1. Staatsexamen ist man jemand, der das 1. Staatsexamen bestanden hat

    Lehrer kann sich jeder nennen, also auch jemand mit 1. Staatsexamen

  • In BW ist man damit ebenfalls "Nichterfüller". Dieser Personenkreis darf maximal 1/3 der Stellen an staatlich anerkanbten Privatschulen (Ersatzschulen) besetzen. Es ist also nicht so, dass einem der Privatschuldienst damit per se offensteht.

    Nein. Mit bestandenem 1. Staatsexamen ist man jemand, der das 1. Staatsexamen bestanden hat.

    Ich habe einige Jahre an einer Privatschule gearbeitet. Dort waren 2 KuK als Lehrer angestellt (und als solche besoldet), die das 2. Stex nicht absolviert hatten. Wen die Privatschule einstellt, ist ihre Sache. Sie bekommt eventuell die Personalkosten nicht vom Land erstattet.
    An manchen Schulen brennt personaltechnisch die Decke. Da nehmen sie sogar Gymnasiallehrer mit Philosophie und Chemie als Grundschullehrer ;)

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  • Wen die Privatschule einstellt, ist ihre Sache. Sie bekommt eventuell die Personalkosten nicht vom Land erstattet.

    Es geht bei der 2/3-Quote nicht nur um die Refinanzierung, sondern tatsächlich um die staatliche Anerkennung (an der noch deutlich mehr hängt als die Refinanzierung).

    Glaub es mir einfach, die Beschäftigung mit diesem Thema ist seit über 5 Jahren mein täglich Brot.

    Dass an etlichen Schulen die Hütte brennt, steht auf einem anderen Blatt. Da geht auch an staatlichen Schulen plötzlich vieles. Ich kenne ein SBBZ, wo momentan eine Floristin irgendwelchen Unterricht erteilt. Natürlich nur befristet und für eher geringes Salär.

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  • Es geht bei der 2/3-Quote nicht nur um die Refinanzierung, sondern tatsächlich um die staatliche Anerkennung (an der noch deutlich mehr hängt als die Refinanzierung).

    Glaub es mir einfach, die Beschäftigung mit diesem Thema ist seit über 5 Jahren mein täglich Brot.

    Dann bleibt ja für die TE 1/3 der Plätze verfügbar ;)
    Ich gebe jedoch zu, dass ich bereits vor einigen Jahren aus dem Privatschuldienst am SBBZ ESE in den Dienst des Landes gewechselt bin und sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert haben können. Arbeitest du an einem SBBZ in privater (kirchlicher) Trägerschaft?

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  • Lehrer kann sich jeder nennen, also auch jemand mit 1. Staatsexamen

    Jein, zumindest im formalen Sinn des Beamtenrechts erfordert das eine volle Lehrbefähigung, da „Lehrer“ bzw. „Lehrerin“ Amtsbezeichnungen sind, keine reinen Berufsbezeichnungen. Meine Amtsbezeichnung in der SEK.I ist „Lehrerin“, steht genau so auch in meiner Ernennungsurkunde.

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  • Als Amtsbezeichnung ist der Begriff geschützt, aber nicht als Berufsbezeichnung.
    Da braucht man nicht mal ein 1. Staatsexamen..

    Deswegen ja mein „jein“.

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  • Arbeitest du an einem SBBZ in privater (kirchlicher) Trägerschaft?

    Ja, privat. Ist bei SBBZen ja nicht ungewöhnlich.

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