Hallo zusammen,
ich hätte grundsätzlich eine Frage zur Versorgung und Teilzeit in Hessen. Soweit ich weiß, ,,sammelt‘‘ man weniger ,,Punkte‘‘ für das Ruhegehalt, wenn man in Teilzeit arbeitet. Die ruhegehaltfähigen Dienstjahre sind um den Teilzeitfaktor reduziert. D.h. selbst wenn man zwar 40 Dienstjahre vorweisen kann, diese aber nur zu 50% gearbeitet hat, dann zählt es wie 20 volle Dienstjahre - sprich: Mindestversorgung.
Nun zu meiner Frage. Wenn man nun die letzten Jahre auf eine volle Stelle aufstockt, liefert dann allein die letzte Besoldung die Basis zur Berechnung? Bei einer Beförderung läuft es ja so ab. Voraussetzung ist dabei meines Wissens, dass man mindestens zwei Jahre im neuen bzw. beförderten Amt gewesen sein muss.