Hallo zusammen,
im Rahmen einer Revision möchte ich im Konferenzteil eine Konferenz halten, die nur aus einem Teil der gesamten Bildungsgangkonferenzteilnehmer besteht (BK NRW). Ziel ist, nach einer Diskussionsrunde und einer kleinen Arbeitsphase eine Vereinbarung/einen Beschluss zu fassen, der dann in die nächste gesamte Bildungsgangkonferenz zum Beschluss eingebracht wird. Ich möchte die Teilnehmerrunde kleiner halten. Ich dachte immer, ich sei in den Gesetzen firm. Aber nun bin ich verunsichert: Handelt es sich hier um eine Teilkonferenz? Diesen Begriff kenne ich ausschließlich im Zusammenhang mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Eine Dienstbesprechung hat nicht das Ziel zur Beschlussfassung bzw. zum Treffen von Vereinbarungen.
Kann mir hier jemand helfen und mir eventuell auch die Quelle in der BASS benennen?
Fragend grüßt
Imima