Verbeamtung Berlin - Erklärung bis 30.09.?!

  • Sie nehmen die ältesten zuerst und es geht der Reihe nach. Ich kenne einen, der ist 52 und wurde gerade verbeamtet.

    Sage ich ja, das du Glück haben könntest recht weit oben einsortiert worden zu sein, genau das ist ja gesagt worden, es geht nach dem Alter und leider nicht nach dem Antragsdatum und du kannst da auch keinerlei Einfluss drauf nehmen und die Nachteile gleicht dir auch keiner aus, denn das Geld bekommst du erst ab Verbeamtung, auch wenn du bereits 5 Jahre davor den Antrag gestellt hast.

  • Sie nehmen die ältesten zuerst und es geht der Reihe nach. Ich kenne einen, der ist 52 und wurde gerade verbeamtet.

    Dachte ich auch bisher bis eine 37-jährige Kollegin vor 3 Wochen das Angebot bekommen hat. Sie hat sich extrem früh angemeldet.

  • Nein, warum. SIe gehen aktuell davon aus, dass sie mehr als ein Jahr brauchen für die Bearbeitung und sortieren nach Alter.

    Nachteilsausgleich habe ich nichts online gemacht, sondern Vorlage der GEW genutzt, ist genauso fristwahrend.

    Das wäre natürlich super, wenn das reichen würde, dann müsste man nicht "unterschreiben", dass man nicht vorhat, jemals in Berlin verbeamtet zu werden. Aber das Schreiben vom 4.9. sagt da ganz klar was Anderes. Denkst, das ist rechtlich nicht haltbar? Was machst du, wenn der Nachteilsausgleich dir verwehrt wird, weil du nicht das Online-Verfahren genutzt hast?


    Ich habe auch das Formular der GEW benutzt und rechtzeitig abgeschickt, habe mich aber bisher nicht getraut, den Nachteilsausgleich auch über das Portal (mit Verzicht auf die Verbeamtung) geltend zu machen.

  • Was machst du, wenn der Nachteilsausgleich dir verwehrt wird, weil du nicht das Online-Verfahren genutzt hast?


    Ich habe auch das Formular der GEW benutzt und rechtzeitig abgeschickt, habe mich aber bisher nicht getraut, den Nachteilsausgleich auch über das Portal (mit Verzicht auf die Verbeamtung) geltend zu machen.

    Im Zweifelsfall klagen, ich habe ja eine Bestätigung der Senatsverwaltung zu dem Schreiben erhalten und das ich mich gedulden soll, sie würden wieder auf mich zukommen.

    Welches Schreiben vom 4.9. meinst du denn? Ich kenne nur die Presseerklärung und nein, die ist rechtlich natürlich nicht bindend und sagt auch nichts anderes, sondern sie bittet darum es online zu machen, ist schön, aber gibt keine Formvorschrift für, also auch rechtlich nicht bindend.

  • Die GEW hat dazu übrigens ein Infoschreiben am 6.9. rausgegeben in dem auch nur die Presseerklärung genannt wird und sie klar sagen:

    Zitat

    Übrigens: Wer der GEW-Empfehlung der Geltendmachung gefolgt ist, hat keinen Fehler gemacht. Auch

    die vereinzelt geäußerte Sorge, dass die Geltendmachung einer Verbeamtung entgegenstehen könnte,

    ist rechtlich unbegründet.

    Da sie nicht dazu auffordern den Onlineantrag auszufüllen, gehe ich also erst recht davon aus, dass er keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt (was die GEW auch betont für dieses ganze Ausschlussprinzip, was nicht in der Vereinbarung zum Nachteilsausgleich drin ist).

    Zumal der Link anfangs ja gar nicht ging.

  • Die GEW hat dazu übrigens ein Infoschreiben am 6.9. rausgegeben in dem auch nur die Presseerklärung genannt wird und sie klar sagen:

    Da sie nicht dazu auffordern den Onlineantrag auszufüllen, gehe ich also erst recht davon aus, dass er keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt (was die GEW auch betont für dieses ganze Ausschlussprinzip, was nicht in der Vereinbarung zum Nachteilsausgleich drin ist).

    Zumal der Link anfangs ja gar nicht ging.

    Ich meine den Schulleiterbrief (https://www.berlin.de/sen/bjf/…sgleich.pdf?ts=1696829005). Lässt die GEW das ganze Vorgehen nicht auch gerade rechtlich prüfen?

  • Der Brief ist ja an die Schulleiter, nicht an die Lehrer, also hat er für uns erstmal eh keine Auswirkung, aber da drin steht, dass die Lehrer noch einen Brief erhalten und das nur darum gebeten wird, noch einen Antrag zu stellen, wenn man es noch nicht gemacht hat (und den aber auch jederzeit später stellen zu können).


    Also alles genau wie ich gesagt habe, keinerlei rechtliche Grundlage usw.

    Und ja, die GEW lässt prüfen, ob das mit den Fristen so geht, ob diese Ungleichbehandlung, wer ab wann den Nachteilsausgleich erhält usw. so geht.
    Die Frage, ob man den Antrag online stellen muss, sicher nicht, denn das man dies muss steht nirgends.


    Das wird sicher erst kommen, wenn die Senatsverwaltung später irgendwann mal mit solch einer irrwitzigen Idee kommen sollte (was ihr natürlich zuzutrauen ist) den daher nicht zahlen zu wollen.


    Zumal ja ein Teil der Lehrkräfte die nicht verbeamtet werden den Antrag gar nicht stellen muss, weil sie entweder nach Meinung des Senats den Ausgleich eh nicht bekommen oder weil sie gar nicht verbeamtet werden können, was ja niemand jetzt schon ohne weiteres wissen kann.

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