Verbeamtung Berlin - Erklärung bis 30.09.?!

  • Schule wechseln: Du musst in jedem Falle einen Versetzungsantrag stellen. Entlassen lassen und als Angestellte neu anfangen könntest du theoretisch immer.


    Zur Nachversicherung siehe SGB 6 §8:

    Nachversicherte stehen den Personen gleich, die versicherungspflichtig sind.

    (2) Nachversichert werden Personen, die als

    1.Beamte oder Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,
    ...
    4.Lehrer oder Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen oder Anstalten


    Genaueres müsste hier zu finden sein:

    Merkblatt Nachversicherung - Berlin.de https://www.berlin.de/politik-…iben/download.php/4321565


    Wenn du jetzt schon weißt, dass du einen anderen Beruf anstrebst, dann lohnt es vielleicht nicht. Was ich aber sehe, sind die langzeiterkrankten angestellten Kolleginnen, die zusätzlich zur Erkrankung noch den Frust der Benachteiligung erleben. Aber wie ich oben meinte, du kannst wählen und wenn du mit der Entscheidung am Ende zufrieden bist, ist es gut. Nur wenn es dir später Leid ist, (alleinerziehend/ Krebserkrankung/Depression...) gibt's kein Zurück mehr und dann noch zusätzlichen Neid und Ärger anfressen, kann ich nicht empfehlen.

  • Du wirst aber den Anspruch auf die Zulage verlieren, wenn du wieder als Angestellte arbeiten willst. Das wäre an der Stelle das größere Problem. Regulär ist man nach 10 Jahren in Stufe 5 (bzw. 9,5, da das Ref mit einem halben Jahr angerechnet wird).

    Also wenn ich in 3 Jahren um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten würde, würde ich als Angestellte ohne Zulage wieder eingestellt, oder? Und hätte dann zwei Jahre später wieder mein altes netto?


    Wenn ich allerdings in 10 Jahren mich aus der verbeamtung entlassen lasse und wieder als angestellte anfange, würde es keinen Unterschied machen?


    Zählt die Beamtentätigkeit überhaupt dazu? Oder bezieht sich das nur auf den Fall, dass ich als Angestellte kündige und neu als angestellte Lehrerin arbeite?


    Allerdings hätte es Auswirkungen auf meinte Rente, je länger ich verbeamtet bin/war?

  • A15 in der Grundschule…. Ich bin überrascht was Brandenburg angeblich anbietet..


    DAS habe ich noch nie gehört.

    Bisher hört alles in der Grundschule bei A14 auf.

  • Ich gehe davon aus, dass die Dienstjahre dann auch anerkannt werden. Ich habe mich damit aber auch nicht näher mit auseinandergesetzt. Da wäre es sicherlich sinnvoll, bei einer Gewerkschaft nachzufragen.


    Die Zulage ist für all jene gedacht, die schon im Dienst sind und nicht verbeamtet werden. Sie galt als Ausgleich für die fehlende Verbeamtung in Berlin und kann aufgrund der Möglichkeit der Verbeamtung bei Neueinstellungen deshalb nicht weiter ausgezahlt werden. Ob es möglich ist, den Beamtenstatus in ein Angestelltenverhältnis "umzuwandeln" und somit doch Anspruch auf die Zulage zu erhalten... keine Ahnung. Solche Fälle des freiwilligen Wechsels gab es zumindest schonmal, siehe z. B.: https://www.spiegel.de/lebenun…er-arbeiten-a-877431.html (aber auch dies muss ja mit der Entlassung aus dem Dienst einhergehen).


    Ein paar Jahre Beamtentätigkeit haben keine verheerenden Auswirkungen auf deine gesetzliche Rente. Mit der Zeit addiert sich aber das geringere Brutto und die fehlende Zusatzversorgung. Nach 5 Jahren - alles nicht so wild. Nach 20 Jahren - alles andere als optimal.

    (edit: Ergänzen muss man hier noch, dass das Brutto bei Familienzuschlägen nicht immer niedriger sein muss.)


    Es ist durchaus möglich, dass Berlin in absehbarer Zeit das Altersgeld einführt. In dem Fall wäre die Entlassung aus dem Dienst deutlich weniger problematisch.


    Was evtl. noch von Interesse wäre:


    Die 5 Jahre, die an Vordienstzeiten anerkannt werden, müssten auch weiterhin bei der gesetzl. RV berücksichtigt werden. So gesehen würde man an der Stelle "doppelt" profitieren. Ich weiß nicht sicher, ob das so der Fall ist.

    Ich gehe aber davon aus, da es beim Referendariat so ist: Wird man für die 1,5 Jahre nachversichert, wird es bei der gesetzl. Rente, zugleich aber auch bei der Pension berücksichtigt.

  • Ich fänd A15 für die SL der Grundschule durchaus angemessen.

    Wir werden in NRW ja jetzt alle auf A13 angehoben, da wäre dies der logische Schluss.

  • Hab jetzt nicht alles gelesen, aber ich frage mich, wo mein "Rechenfehler" ist.


    E13 Stufe 6, verh. 1 Kind StKl4 = 3617€ - hier geht es nicht mehr weiter


    A13 Stufe 3, verh. 1 Kind StKl4 - 300€ PKV = 3616€ - hierauf folgen noch ein paar Stufen


    Für mich liegt auf der Hand was sich finanziell lohnt.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Du musst beim Rechner bei oeffentlicher-dienst.info den Netto-Betrag nehmen und durch 12 teilen. Die Sonderzahlungen finden sich nicht in der Tabelle. Für Berlin muss man zudem (bei TV-L und Beamten) eine Hauptstadtzulage von 150€ mitangeben.


    Die PKV kann teurer sein, je nach Alter oder Risikozuschlag und evtl. fallen auch noch Beiträge für die Kinder an. Das kann man nur mit konkreten Zahlen genau berechnen.


    Mit Familienzuschlägen ist die Wahl - zumindest aus finanzieller Sicht - mehr als offensichtlich.

    • Offizieller Beitrag

    Was evtl. noch von Interesse wäre:


    Die 5 Jahre, die an Vordienstzeiten anerkannt werden, müssten auch weiterhin bei der gesetzl. RV berücksichtigt werden. So gesehen würde man an der Stelle "doppelt" profitieren. Ich weiß nicht sicher, ob das so der Fall ist.

    Der derzeitige Stand ist: Ja, wird in Rente und Pension berücksichtigt.

  • Nein, das ist nicht Blödsinn, das ist Realität, weil ich einfach kündige, wenn es mir nicht passt und dann woanders wieder anfange, gesucht wird immer, Sperren gibt es keine mehr, also keinerlei Problem.


    Aber das ist dir vielleicht zu hoch.


    Also überhaupt kein Blödsinn, sondern Realität, die andere genauso machen, wie ich.

    Genau deshalb und aus Angst vor Aufbrummungen wie Vollzeit habe ich mich gestern gegen die Verbeamtung entschieden. Fühlt sich gut an.

  • Weniger Freiheiten. Zumindest die Befürchtung, dass man sich bei Abordnungen (oder was für Späße beim aktuellen Lehrermangel es noch gibt) weniger wehren kann.


    Das Mehr an Geld in einigen Jahren und die gesundheitliche Absicherung bei mehr als 6 Wochen Krankheit wiegen das irgendwie nicht auf (zumal auch als Angestellte auch noch Krankengeld bekomme). Ich habe zudem eine private BU-Versicherung.


    Ich hab so die Befürchtung, dass ich aus dem System "Beamtentum" nur schwer bzw. mit finanziellen Verlusten wieder rauskomme, sollte ich in paar Jahren doch die Segel streichen. Diese Flexilität möchte ich mir nicht nehmen. In ein paar Jahren kann ich mich immer noch verbeamten lassen, aber wenn ich einmal verbeamtet bin, ist es gefühlt "vorbei".

    Und als Beamter kann man nach drei Monaten Krankheit, wenn der Amtsarzt vorerst keine Besserung sieht, zwangspensioniert werden. Da kriegt man dann echt wenige Kröten! Also nix mit dauerkrank und Däumchendrehen.

  • Was mich am meisten von der Verbeamtung abgeschreckt hat, war die Aussage des Personalrats "Verbeamtung ist grundsätzlich in Vollzeit". Habe keine Kinder, bin nicht verheiratet und jetzt froh, nicht den ollen Staat geheiratet zu haben, damit er mich später dafür aushält, dass ich vielleicht bald alles machen müsste, was er will.

  • Und als Beamter kann man nach drei Monaten Krankheit, wenn der Amtsarzt vorerst keine Besserung sieht, zwangspensioniert werden. Da kriegt man dann echt wenige Kröten! Also nix mit dauerkrank und

    Ist schon wieder Märchenstunde….


    Erstmal kommt das BEM…und bis dahin geht schon mal Zeit ins Land.. bis zum Amtsarzt ist der Weg noch lang .., und wenn du da bist ist er in der Regel noch viel länger …

  • Genau deshalb und aus Angst vor Aufbrummungen wie Vollzeit habe ich mich gestern gegen die Verbeamtung entschieden. Fühlt sich gut an.

    Hattest du denn irgendwas, wo du dich konkret jetzt endgültig entscheiden musstest?

    Habe das Antragsformular im April ausgefüllt und seitdem ruht der See.


    Was mich am meisten von der Verbeamtung abgeschreckt hat, war die Aussage des Personalrats "Verbeamtung ist grundsätzlich in Vollzeit".

    Naja, angestellt sind wir auch grundsätzlich alle unbefristet in Vollzeit.

  • Und als Beamter kann man nach drei Monaten Krankheit, wenn der Amtsarzt vorerst keine Besserung sieht, zwangspensioniert werden. Da kriegt man dann echt wenige Kröten! Also nix mit dauerkrank und Däumchendrehen.

    Richtet sich die Pension nicht nach dem letzten Gehalt (anders als bei der Rente nach den Arbeitsjahren)? Inwiefern ist das also nachteilig?

  • Der Personalrat schrieb mir folgendes:


    Pro Jahr Vollzeitbeschäftigung sammelt ein Beamter 1,79375% für den Ruhegehaltssatz, nach 40 Jahren Vollzeitbeschäftigung sind das 71,75%, das ist zugleich der maximale Ruhegehaltssatz. Bei (auch nur vorübergehender) Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend anteilig gezählt. Das Thema Anerkennung von Vordienstzeiten lasse ich hier jetzt mal weg.

    Für die Berechnung des Ruhegehaltes (brutto) wird der Ruhegehaltssatz mit der letzten erreichten Bruttogehaltsstufe (Tabellenkästchen) multipliziert, hier bleibt (eine evtl. bestehende) Teilzeitbeschäftigung unberücksichtigt, sonst würde die Teilzeitbeschäftigung ja doppelt gezählt werden.

    Wenn also ein Beamter 40 Jahre lang nur 50% Teilzeit arbeitet, bekommt er letztendlich auch nur 50% der Pension eines Beamten, der 40 Jahre lang Vollzeit gearbeitet hat, da der TZ-Beamte pro Jahr nur die Hälfte der 1,79375% gesammelt hat.

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