Verbeamtung Berlin - Erklärung bis 30.09.?!

  • Bin 5 Jahre im Dienst und wäre als Beamte dann doch erst Stufe 2? Wir bauen gerade ein Haus und ich befürchte, dass die finanziellen Einbußen aktuell zu hoch sind. Schön, dass ich in 20 Jahren mehr verdiene, aber ich brauche das Geld ja jetzt.

    Du wärst in Stufe 3. Man ist in Berlin 2 Jahre in Stufe 1 und 3 Jahre in Stufe 2.


    Wahrscheinlich hast du sogar direkt gleich viel oder mehr Geld zur Verfügung. Das hängt aber von deinem Familienstatus ab.

  • Das ist Blödsinn. Vielleicht ist das ein Deal zwischen dir und deinem Chef, das hat aber überhaupt keine Substanz. Du plauderst einfach aus dem Nähkästchen.

    Nein, das ist nicht Blödsinn, das ist Realität, weil ich einfach kündige, wenn es mir nicht passt und dann woanders wieder anfange, gesucht wird immer, Sperren gibt es keine mehr, also keinerlei Problem.


    Aber das ist dir vielleicht zu hoch.


    Also überhaupt kein Blödsinn, sondern Realität, die andere genauso machen, wie ich.

  • Nein, das ist nicht Blödsinn, das ist Realität, weil ich einfach kündige, wenn es mir nicht passt und dann woanders wieder anfange, gesucht wird immer, Sperren gibt es keine mehr, also keinerlei Problem.


    Aber das ist dir vielleicht zu hoch.


    Also überhaupt kein Blödsinn, sondern Realität, die andere genauso machen, wie ich.


    Die Anstellung in Berlin erfolgt nach einer Kündigung nie mehr unbefristet. So hieß es zumindest bei meiner Anstellung vor einigen Jahren. Damit wäre man Lehrer zweiter Klasse falls man es wirklich ernst meint und den Umständen (an einer Schule) entfliehen möchte.

    Weiterhin möchte ich bei all den Gehaltsrechnungen noch ergänzen, dass die Jahressonderzahlung bei Angestellten wesentlich höher ist (2700 Euro) im Vergleich zu Beamten (900 Euro). Das sollte man dann auf das Monatsdurchschnittsnetto noch raufrechnen.

  • Die Anstellung in Berlin erfolgt nach einer Kündigung nie mehr unbefristet. So hieß es zumindest bei meiner Anstellung vor einigen Jahren

    Vor einigen Jahren gab es sogar noch eine Frist, ist alles vor Gericht gekippt worden, du wirst genauso wie bei einer totalen Neueinstellung (nur das deine Erfahrungsstufen übernommen werden) wieder angestellt, hast also keinerlei Nachteile mehr bei Kündigung.

  • Weiterhin möchte ich bei all den Gehaltsrechnungen noch ergänzen, dass die Jahressonderzahlung bei Angestellten wesentlich höher ist (2700 Euro) im Vergleich zu Beamten (900 Euro). Das sollte man dann auf das Monatsdurchschnittsnetto noch raufrechnen.

    Da das prozentual berechnet wird, können feste Zahlen die von dir genannt werden bei Angestellten eh nicht stimmen.

  • In Berlin ja schon, da man eine Zulage zu Stufe 5 erhält.

    Es erhalten weder alle Stufe 5, noch haben alle die selbe Einstufung, also auch in Berlin nicht.


    Zumal ja auch verschiedene Teilzeitquoten da sind.


    Wir haben Mitglieder des Kollegiums zwischen E10 und E13 und Stufe 2 und 6, also passt das eindeutig nicht ;)

  • Nein, das ist nicht Blödsinn, das ist Realität, weil ich einfach kündige, wenn es mir nicht passt und dann woanders wieder anfange, gesucht wird immer, Sperren gibt es keine mehr, also keinerlei Problem.

    Im Moment gibt es viele Stellen, in 5 Jahren sieht es vielleicht anders aus. Und als Beamter kannst du dich ebenso aus dem Dienst entlassen lassen.


    Was mich ärgert, ist, dass du für deine Behauptungen niemals irgendwelche handfesten Nachweise lieferst. Du schreibst irgendwas und sagst "das ist eben so!" und andere Personen orientieren sich vielleicht daran.


    Achtung, Nähkästchen: bei uns wurde mal der älteste Kollege abgeordnet, obwohl er die meisten Stunden unterrichtet (so ne alte DDR-Lösung). Er hat sehr gelitten. Im Zweifel kriegt einer den Arschtritt, völlig egal, was er oder sie schon geleistet hat und in welchem Arbeitsverhältnis er oder sie zum Land steht.

  • Was mich ärgert, ist, dass du für deine Behauptungen niemals irgendwelche handfesten Nachweise lieferst. Du schreibst irgendwas und sagst "das ist eben so!" und andere Personen orientieren sich vielleicht daran.

    Wieso, das sind doch handfeste Belege, dass es nach dem TVL geht usw. Daran kann und muss man sich orientieren, denn es ist ja nun mal Fakt.

    Und wenn dir das an Belegen nicht reicht, dann suche sie dir doch selber im Netz dazu, TVL ist ja kein Geheimnis.


    Wenn du dem nicht folgen kannst, dann ist das doch nicht mein Problem.

    Achtung, Nähkästchen: bei uns wurde mal der älteste Kollege abgeordnet, obwohl er die meisten Stunden unterrichtet (so ne alte DDR-Lösung). Er hat sehr gelitten. Im Zweifel kriegt einer den Arschtritt, völlig egal, was er oder sie schon geleistet hat und in welchem Arbeitsverhältnis er oder sie zum Land steht.

    Das ist ja wohl was komplett anderes, wie gesagt, Abordnung ist eh schwierig, geht ja nur mit Zustimmung des Personalrates und hat bei Angestellten noch viel größere Probleme und wie gesagt, wenn es einem nicht passt, kündigt man.

    Und nein, in 5 Jahren sind es nicht weniger Stellen, sondern mehr, weil jedes Jahr aktuell der Bedarf nicht gedeckt werden kann und sich die fehlenden Leute anhäufen, zumal eben in 5 Jahren wieder eine Pensionierungswelle kommt.
    Das mag in 15 bis 20 Jahren anders aussehen, aber da kann eh schon alles anders sein.


    Und da du vermutlich auch dazu keine Quellen suchen magst oder findest, dann hier der Beleg:


    https://www.gew-berlin.de/beru…-werden/lehrkraeftebedarf

  • Problemlos - wenn die andere Schule Bedarf hat und dich will. Es wird nun nicht so sein, dass man als Angestellte in Berlin munter jedes Jahr an eine andere Wunschschule wechseln kann und dann dort auch nur seine drei Wunschtage unterrichten muss, vermute ich zumindest stark.

  • Was spricht für dich denn so sehr gegen die Verbeamtung, dass du sogar auf Geld verzichten würdest?

    Weniger Freiheiten. Zumindest die Befürchtung, dass man sich bei Abordnungen (oder was für Späße beim aktuellen Lehrermangel es noch gibt) weniger wehren kann.


    Das Mehr an Geld in einigen Jahren und die gesundheitliche Absicherung bei mehr als 6 Wochen Krankheit wiegen das irgendwie nicht auf (zumal auch als Angestellte auch noch Krankengeld bekomme). Ich habe zudem eine private BU-Versicherung.


    Ich hab so die Befürchtung, dass ich aus dem System "Beamtentum" nur schwer bzw. mit finanziellen Verlusten wieder rauskomme, sollte ich in paar Jahren doch die Segel streichen. Diese Flexilität möchte ich mir nicht nehmen. In ein paar Jahren kann ich mich immer noch verbeamten lassen, aber wenn ich einmal verbeamtet bin, ist es gefühlt "vorbei".

  • Problemlos - wenn die andere Schule Bedarf hat und dich will.

    Naja, Bedarf haben aktuell fast alle und jedes Jahr evtl. nicht und natürlich kann man mit Bedingungen an Schulen gehen, es wird so händeringend gesucht, dass alle unsere neuen solche Wünsche erfüllt bekommen (und das bei uns die Schulleitung einen Teufel tun wird, meine Wünsche nicht zu erfüllen).

    Aber ja, der Bedarf ist so groß, dass man auch jedes Jahr wechseln könnte.

  • Elfenlied, ich verstehe deine Überlegungen, bei mir sind die finanziellen Unterschiede allerdings mit drei Kindern schon deutlich größer und vor allem kriege ich die Pension auf meine Rente drauf, wenn auch nur die Mindestpension, aber mehr kann ich eh nicht erreichen und somit wird auch nichts gekürzt bei der Rente.

    Also auch da finanzieller Vorteil und dann kommt noch die Beihilfeberechtigung der Kinder trotz GKV dazu und das bei teuer anstehenden Kieferorthopädischen Behandlungen, das ist aktuell für mich der Ausschlag es zu machen, wenn das Angebot stimmt, stimmt es nicht, mache ich es nicht.
    Ich weiß allerdings auch, dass mir Brandenburg A13, Stufe 7 anbietet und ich dort jederzeit hin kann (und ich alleine im letzten Monat mehr als 20 Angebote hatte).

  • Weniger Freiheiten. Zumindest die Befürchtung, dass man sich bei Abordnungen (oder was für Späße beim aktuellen Lehrermangel es noch gibt) weniger wehren kann.


    Das Mehr an Geld in einigen Jahren und die gesundheitliche Absicherung bei mehr als 6 Wochen Krankheit wiegen das irgendwie nicht auf (zumal auch als Angestellte auch noch Krankengeld bekomme). Ich habe zudem eine private BU-Versicherung.


    Ich hab so die Befürchtung, dass ich aus dem System "Beamtentum" nur schwer bzw. mit finanziellen Verlusten wieder rauskomme, sollte ich in paar Jahren doch die Segel streichen. Diese Flexilität möchte ich mir nicht nehmen. In ein paar Jahren kann ich mich immer noch verbeamten lassen, aber wenn ich einmal verbeamtet bin, ist es gefühlt "vorbei".

    Zusammenfassung: Bei dir steht auf der er einen Seite eine unbegründete, diffuse Befürchtung, irgendwelche nicht näher bezeichneten Freiheiten zu verlieren und auf der anderen Seite eine sehr klar definierte, höhere Absicherung in Krankheitsfall und Alter, sowie höhere Besoldung bis zum Erreichen der Pensionierung.

  • Zusammenfassung: Bei dir steht auf der er einen Seite eine unbegründete, diffuse Befürchtung, irgendwelche nicht näher bezeichneten Freiheiten zu verlieren und auf der anderen Seite eine sehr klar definierte, höhere Absicherung in Krankheitsfall und Alter, sowie höhere Besoldung bis zum Erreichen der Pensionierung.

    Dann löse meine Befürchtungen doch gerne auf. Ich wäre wirklich dankbar, da ich vieles nicht gut abschätzen kann.


    Wie leicht / schwer ist es zum Beispiel als Beamte die Schule in Berlin zu wechseln? Wie leicht / schwer ist, die verbeamtung zu kündigen, wenn ich mich beruflich neuorientieren möchte? Also um Entlassung bitten, klar, aber war da nicht was mit der Pension?


    Ich freue mich über ernstgemeinte Hilfe.

  • In Berlin scheint es bisher noch kein Altersgeld zu geben. Beim Altersgeld erhält man anteilig die einem "erarbeitete Pension". Der Anspruch besteht nach 5 Dienstjahren.


    Es würde also die Nachversicherung in der gesetzl. RV erfolgen. Das schließt den AG- und AN-Teil mit ein. Das Problem dabei: Das Brutto des Beamten ist geringer und es gibt keine Zusatzversorgung (VBL). So gesehen steht man dann schlechter da, als wenn man angestellt gewesen wäre. Das ist in erster Linie relevant, wenn man schon länger Beamter war. Wenn du dich bsw. nach 2 oder 3 Jahren doch umentscheidest, ist das Ganze noch "verkraftbar".

  • Du wirst aber den Anspruch auf die Zulage verlieren, wenn du wieder als Angestellte arbeiten willst. Das wäre an der Stelle das größere Problem. Regulär ist man nach 10 Jahren in Stufe 5 (bzw. 9,5, da das Ref mit einem halben Jahr angerechnet wird).

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