Verbeamtung Berlin - Erklärung bis 30.09.?!

  • Hallo,


    ich habe bezüglich der Verbeamtung in Berlin einen Brief bekommen, der recht nachdrücklich darauf drängt, eine Erklärung einzureichen. Die Frist, 18.09.-30.09., finde ich sehr knapp; zumal der Brief mit der Information auch erst im September kam.


    Darin heißt es, dass ich die Erklärung einreichen muss, um den Nachteilsausgleich rückwirkend von Februar zu erhalten. Gebe ich die Erklärung später ab, entsteht auch der Anspruch auch erst zu einem späteren Zeitpunkt (also werfe ich die 300€ brutto ab Februar einfach weg?!).


    In der Erklärung kann ich nur die Verbeamtung beantragen oder darauf verzichten. Wortwörtlich heißt es "Ich erkläre verbindlich, dass ich die Einstellung in ein Beamtenverhältnis zum Land Berlin ablehne". Heißt, dass ich danach nicht mehr die Möglichkeit habe, meinen Antrag auf Verbeamtung zu stellen?


    Ich fühle mich als ob mir die Pistole auf die Brust gesetzt wird. Entweder jetzt Erklärung abgeben, Geld bekommen, aber die Verbeamtung ist passé ... oder Antrag auf Verbeamtung stellen, denn ansonsten verliere ich den Anspruch auf den Nachteilsausgleich rückwirkend ab Februar.


    Auf den Seiten von berlin.de kann man natürlich nichts dazu finden.


    Wie versteht ihr das? Wisst ihr mehr?


    Liebe Grüße

  • Zitat

    Kann die Erklärung von diesen Lehrkräften auch noch nach dem 30. September 2023 abgegeben werden?


    Ja, allerdings würde dann der Anspruch auf den Nachteilsausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

    https://www.berlin.de/sen/bjf/wir-verbeamten/

    Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, sich vorher mit dem Thema auseinanderzusetzen und in Ruhe nachzurechnen und zu überlegen, ob die Verbeamtung für dich der richtige Schritt ist oder nicht. Nun ist es eben knapp.

    • Offizieller Beitrag

    Darin heißt es, dass ich die Erklärung einreichen muss, um den Nachteilsausgleich rückwirkend von Februar zu erhalten.

    Das ist falsch. Rückwirkend erhalten den Nachteilsausgleich nur Lehrkräfte, die zu alt sind oder irgendwie (???) nachgewiesen haben, dass sie nicht gesund genug sind.

    Die, die die Erklärung abgeben, erhalten den Nachteilsausgleich - vorbehaltlich der Haushaltslage - ab Datum der Antragstellung, also frühestens 18.9.23

    Ein Schreiben ging Anfang September an die Schulen und wurde von der Senatsverwaltung auf Social Media (X, Facebook) veröffentlicht.


    https://www.berlin.de/sen/bjf/wir-verbeamten/

    Unter "Muss ich etwas tun, wenn ich den Nachteilsausgleich erhalten will?..."

    "Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geht vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers davon aus, dass die Auszahlung für diese Gruppe von Lehrkräften im Laufe des ersten Halbjahres 2024 rückwirkend zum Zeitpunkt der Erklärungsabgabe erfolgen kann."


    Warst du heute auf der Personalversammlung? Dort gab es echt viele Ansprechpartner, die auch nach Ende der Personalversammlung Fragen beantworteten, soweit sie beantwortet werden konnten.

    • Offizieller Beitrag

    Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, sich vorher mit dem Thema auseinanderzusetzen und in Ruhe nachzurechnen und zu überlegen, ob die Verbeamtung für dich der richtige Schritt ist oder nicht. Nun ist es eben knapp.

    Leider kam das ganze holterdipolter, nachdem die Senatsverwaltung ewig gebraucht hatte. Es ist wirklich sehr knapp.

  • Leider kam das ganze holterdipolter, nachdem die Senatsverwaltung ewig gebraucht hatte. Es ist wirklich sehr knapp.

    Und noch knapper war es für die ältesten Jahrgänge die sich gaaanz schnell entscheiden mussten, bevor überhaupt klar war, wie der Nachteilsausgleich aussehen würde und noch lange vor den ganzen tollen Infoveranstaltungen, die jetzt angeboten werden....

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Zitat

    Das ist falsch. Rückwirkend erhalten den Nachteilsausgleich nur Lehrkräfte, die zu alt sind oder irgendwie (???) nachgewiesen haben, dass sie nicht gesund genug sind.

    Die Info war tatsächlich an mir vorbei gegangen. Ich hatte noch im Mai den Musterbrief der GEW genutzt und dachte, das sei sicher, dass es rückwirkend ab Februar sei. Ich bin frisch in Elternzeit und daher nicht immer auf dem aktuellen Stand der Dinge.


    "Immerhin" nimmt das etwas den zeitlichen Druck. Scheiße isses trotzdem.

  • "Frisch in Elternzeit" bedeutet wahrscheinlich, dass du noch ein gutes Stück von der Altersgrenze weg bist. Dann gibt es eigentlich - glaubt man der großen Mehrheit hier im Forum - keine Alternative zur Verbeamtung. Warum zögerst du?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich frage mich, ob es denn wirklich so unklar ist, ob die Verbeamtung sich lohnt.


    Ich habe mal den Rechner von oeffentlicher-dienst.info verwendet und die Hauptstadtzulage zusätzlich mit angegeben:


    Nehmen wir mal an, dass sich jemand in Stufe 6 befindet mit zusätzl. 150€ im Monat. Das wären bei E13 knapp 77k und netto in SK1 mit GKV etwas mehr als 44,4k.


    Als Beamter in Berlin (nicht verheiratet, keine Kinder, SK1 - also "worst case") mit der Hauptstadtzulage und geschätzt 350€ für die PKV würde man spätestens bei Stufe 5 mehr verdienen (45,4k netto). (Wobei ja auch die pauschale Beihilfe eine Option ist).


    Wenn 5 Jahre anerkannt werden, bist du in Stufe 3. In 3 Jahren verdienst du etwa genauso viel und in 6 Jahren definitiv mehr. Und das ist der so ziemlich schlechteste Fall: Nicht verheiratet, keine Kinder.


    Und, wenn du die Pension noch mit einbeziehst, ist der Fall noch klarer.

  • Okay, man muss natürlich noch den "Verlust" berechnen. Bei o.g. Rechnung hat man


    in Stufe 3: 42,2k

    in Stufe 4: 44k


    Differenz zu E13 Stufe 6: -7800€ (nach 6 Jahren)


    Nach 4 Jahren Stufe 5: -3800€ (nach 10 Jahren)

    Nach 3 Jahren Stufe 6 (etwa 46,1k): +1300€ (nach 13 Jahren)


    Das ist natürlich nur eine sehr grobe Rechnung (ohne Berücksichtigung von Gehaltserhöhungen, versch. Beträge bei der Pflegeversicherung etc.).


    Die Rechnung steht und fällt natürlich mit dem geschätzten Betrag für die PKV. Mit Risikozuschlag etc. wird es bei später Verbeamtung unklarer. Wenn man aber beispielsweise 40 ist und Kinder hat, rechnet sich das Ganze auf jeden Fall.

  • Naja, da gibt es eben noch andere Gründe sich nicht verbeamten zu lassen, wie gesagt, auch verbeamtete Kollegen würde es in Berlin nicht noch einmal tun und diverse wollen nicht.


    Die Info war tatsächlich an mir vorbei gegangen. Ich hatte noch im Mai den Musterbrief der GEW genutzt und dachte, das sei sicher, dass es rückwirkend ab Februar sei. Ich bin frisch in Elternzeit und daher nicht immer auf dem aktuellen Stand der Dinge.


    "Immerhin" nimmt das etwas den zeitlichen Druck. Scheiße isses trotzdem.

    Du hast den Antrag auf Nachteilsausgleich schon gestellt? Dann erhältst du ihn im Zweifelsfall ab Antragsdatum.
    Ich habe übrigens beide Anträge gestellt schon im April, den auf Nachteilsausgleichszahlung und den auf Verbeamtung ;)


    Und wie man sieht war das egal was passiert eine gute Entscheidung.

    Und auch heute haben mir wieder diverse Kollegen von der Verbeamtung abgeraten, ich warte erstmal ab, was Berlin anbietet.

  • Die Aufzählung brauche ich dir wohl nicht noch einmal bringen, das habe ich schon zur genüge getan.
    Alleine die Freiheit nirgends hin zu müssen, wo ich nicht will oder relativ zügig von einer Schule wegzukommen und auch die Teilzeitoptionen reichen einigen Kollegen schon aus.


    Beispiel bei mir, der Schulleitung ist bewusst, dass ich sobald sie meine Stunden auf mehr als 3 Tage verteilt weg bin, das geht verbeamtet nicht mehr so einfach und da kann es mir dann passieren, dass sie die auf vier Tage verteilt.

  • Hat irgendwer schwarz auf weiß, dass Berliner Angestellte...

    - problemlos TZ arbeiten können

    - nie gegen ihren Willen versetzt/abgeordnet werden

    - relativ zügig (was immer das bedeutet) auf ihren Wunsch versetzt werden


    ...und das auf Beamte nicht zutrifft?


    Wenn ja, dann poste es hier und jetzt oder behaupte es nie wieder :doc:

  • Sind tatsächlich meine größten Ängste, haha. Dass man sich als Angestellte mehr "wehren" kann und als Beamte alles hinnehmen muss.


    "Frisch in Elternzeit" bedeutet wahrscheinlich, dass du noch ein gutes Stück von der Altersgrenze weg bist. Dann gibt es eigentlich - glaubt man der großen Mehrheit hier im Forum - keine Alternative zur Verbeamtung. Warum zögerst du?

    Bin tatsächlich Anfang 30 und verheiratet. Anscheinend bin ich zu blöd, um mein Netto zu berechnen, aber ich hatte mir die Musterbeispiele angeschaut und das Netto rechnet sich doch erst weit in der Zukunft?


    Bin 5 Jahre im Dienst und wäre als Beamte dann doch erst Stufe 2? Wir bauen gerade ein Haus und ich befürchte, dass die finanziellen Einbußen aktuell zu hoch sind. Schön, dass ich in 20 Jahren mehr verdiene, aber ich brauche das Geld ja jetzt.

  • - nie gegen ihren Willen versetzt/abgeordnet werden

    Naja, man kündigt einfach, wenn einem die Schule nicht gefällt.


    - relativ zügig (was immer das bedeutet) auf ihren Wunsch versetzt werden

    Nach der Kündigungsfrist, ich kann doch jederzeit kündigen und werde an einer anderen Schule sogar in Berlin und mit der selben Stufe meist, wieder eingestellt.


    Das man Problemlos als Angestellte Teilzeit arbeiten kann sagt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.


    Also du siehst, problemlos alles zu belegen.

  • Für eine Verbeamtung spricht noch die wesentlich bessere Versorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit. Das Risiko als Lehrer ist hoch. Zu beachten gelten jedoch Mindestzeiten, in NRW zum Beispiel muss man 5 Jahre im Dienst gewesen sein.

  • Beispiel bei mir, der Schulleitung ist bewusst, dass ich sobald sie meine Stunden auf mehr als 3 Tage verteilt weg bin, das geht verbeamtet nicht mehr so einfach und da kann es mir dann passieren, dass sie die auf vier Tage ververteilt.

    Ich würde mir wünschen, dass sich Schulleitungen nicht von einzelnen Kollegen erpressen lassen würden! Die Folgen müssen nämlich immer diejenigen ausbaden, die weniger aggressiv auftreten!

  • Sind tatsächlich meine größten Ängste, haha. Dass man sich als Angestellte mehr "wehren" kann und als Beamte alles hinnehmen muss.

    Ganz schön diffuse Ängste dafür, dass du eine wichtige Entscheidung treffen willst.

    Anscheinend bin ich zu blöd, um mein Netto zu berechnen, aber ich hatte mir die Musterbeispiele angeschaut und das Netto rechnet sich doch erst weit in der Zukunft?

    Dann rechne nochmal, ich kann mir nicht vorstellen, dass das erst in 20 Jahren mehr sein sollte. Abgesehen davon bekommst du als Beamten leichter einen Kredit und wie oben geschrieben bist du bei Krankheit besser abgesichert. Das kannst du überall nachlesen.


    Aber wenn es dir zu viel ist, dich damit auseinander zu setzen, dann lass es, wie es ist. Am Ende zählt, dass du mit der Entscheidung zufrieden bist.

  • Beispiel bei mir, der Schulleitung ist bewusst, dass ich sobald sie meine Stunden auf mehr als 3 Tage verteilt weg bin, das geht verbeamtet nicht mehr so einfach und da kann es mir dann passieren, dass sie die auf vier Tage verteilt.

    Das ist Blödsinn. Vielleicht ist das ein Deal zwischen dir und deinem Chef, das hat aber überhaupt keine Substanz. Du plauderst einfach aus dem Nähkästchen.

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