Hallo,
ich habe bezüglich der Verbeamtung in Berlin einen Brief bekommen, der recht nachdrücklich darauf drängt, eine Erklärung einzureichen. Die Frist, 18.09.-30.09., finde ich sehr knapp; zumal der Brief mit der Information auch erst im September kam.
Darin heißt es, dass ich die Erklärung einreichen muss, um den Nachteilsausgleich rückwirkend von Februar zu erhalten. Gebe ich die Erklärung später ab, entsteht auch der Anspruch auch erst zu einem späteren Zeitpunkt (also werfe ich die 300€ brutto ab Februar einfach weg?!).
In der Erklärung kann ich nur die Verbeamtung beantragen oder darauf verzichten. Wortwörtlich heißt es "Ich erkläre verbindlich, dass ich die Einstellung in ein Beamtenverhältnis zum Land Berlin ablehne". Heißt, dass ich danach nicht mehr die Möglichkeit habe, meinen Antrag auf Verbeamtung zu stellen?
Ich fühle mich als ob mir die Pistole auf die Brust gesetzt wird. Entweder jetzt Erklärung abgeben, Geld bekommen, aber die Verbeamtung ist passé ... oder Antrag auf Verbeamtung stellen, denn ansonsten verliere ich den Anspruch auf den Nachteilsausgleich rückwirkend ab Februar.
Auf den Seiten von berlin.de kann man natürlich nichts dazu finden.
Wie versteht ihr das? Wisst ihr mehr?
Liebe Grüße