Hallo,
kann jemand sagen wann man für die Verbamtung zum Amtsarzt muss in den Bundesländern MV, SH, NI, NRW?
Die übliche Seite mit den Regionalunterschieden sagt u.a. für Brandenburg, dass ein Amtsarztbesuch schon vor dem Ref nötig ist. Das stimmt aber nicht und selbst auf Verbamtung auf Probe ist dies nicht der Fall. Der Besuch steht erst zur Verbeamtung auf Lebenszeit an.
Wie sieht es aber bei den obigen vier Bundesländern aus?