Wie lese ich den Lehrplan Baden-Württemberg

  • Einen schönen guten Abend,


    kurze Frage an die Lehrpersonen aus Baden-Württemberg.

    Wie genau lese ich die verpflichtenden Inhalte aus dem Lehrplan heraus?


    Im Anhang zwei Screenshots aus der tabellarischen Übersicht und aus dem detaillierten PDF am Beispiel Kunst/Werken.

    • Welche Kompetenzen/Themenfelder der Tabelle sind verpflichtend zu behandeln? Alle oder gibt es da einen Mindestanzahl, die in den Jahren 1/2 bzw. 3/4 behandelt werden müssen?
    • In der detaillierten Übersicht hat es noch eine Auflistung der Teilkompetenzen. Wie verhält es sich dort? Alle verpflichten, oder nur auszugsweise?

    Besten Dank euch!

  • Alles, was im Bildungsplan für die jeweilige Zielgruppe und das Fach steht ist als verpflichtend zu betrachten. In der Realität lernst du dann aber schrittweise angemessen zu gewichten. Ich muss beispielsweise in der SEK.I auf Hauptschulniveau in Politik bestimmte Fachbegriffe zum Thema Erziehung einführen, die zumindest teilweise einfach nur meine SuS überfordern. Also führe ich diese halt einmalig ein, Pflicht erfüllt und arbeite dann nur noch mit den Begriffen weiter, deren Kenntnis tatsächlich einen Mehrwert hat für meine SuS, weil sie sich darüber weitere gesellschaftliche Aspekte herleiten und diese beschreiben bzw. erklären können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke für die Rückmeldung. Das hilft für eine sachlich begründeten Austausch beim Elternabend. :)

  • In meinen Fächern, gibt es keine neu zu erwerbenden Teilkompetenzen, wenn es keine genannt werden. Daher müsste bei 3.1.3 Die Kinder werken bei denem Beispiel nichts neues erlernt werden.

    Genannte Teilkompetenzen müssen aber alle erlernt werden. Dabei gibt es Aufzählungen in Klammern, die verbindlich sind (s. Kunst Klasse 5/6 3.1.2.1 Punkt (1)) und Aufzählungen, die nur Beispiele geben (s. Kunst Klasse 5/6 3.1.2.1 Punkt (3)). In ersterem Fall müssen alle Gestaltungselemente behandelt werden und im zweiten können auch weniger Raumbeziehungen oder auch völlig andere behandelt werden.


    In deinem Beispiel zum Drucken in Klasse 1/2 irritiert mich allerdings das “und” in der Aufzählung der Untergründe. Ohne würde ich es auf jeden Fall so interpretieren, dass zwei verschiedene Druckarten genügen und das auch andere sein können. So bin ich mir nicht ganz sicher, wie das in der Grundschule geregelt ist.




    Beispiel aus Klasse 5/6 Kunst

    3.1.2.1 Gra­fik

    Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler ge­stal­ten Bild­flä­chen mit ver­schie­de­nen gra­fi­schen Mit­teln und Ma­te­ria­li­en. Da­bei er­pro­ben sie spie­le­risch, ex­pe­ri­men­tell oder ge­zielt gra­fi­sche Aus­drucks­for­men und ent­wi­ckeln ei­ge­ne Bild­ide­en. Sie stel­len grund­le­gen­de Raum­be­zie­hun­gen dar. Sie er­pro­ben ein­fa­che Druck­ver­fah­ren und set­zen Schrift als Ge­stal­tungs­mit­tel ein.


    (1)

    gra­fi­sche Ge­stal­tungs­ele­men­te (Punkt, Li­nie, Flä­che, Kon­tur, Struk­tur, Schraf­fur, Mus­ter, Hel­l-Dun­kel) dif­fe­ren­zie­rend er­pro­ben und be­wusst an­wen­den

    (2)

    mit ver­schie­de­nen Ma­te­ria­li­en und Ver­fah­ren viel­fäl­ti­ge gra­fi­sche Struk­tu­ren und Werk­spu­ren er­pro­ben und ab­bild­haft, abs­tra­hie­rend oder ge­gen­stands­los ein­set­zen

    (3)

    Raum­be­zie­hun­gen (zum Bei­spiel Grö­ße, Po­si­ti­on, Über­schnei­dung, Staf­fe­lung) auf der Bild­flä­che mit ele­men­ta­ren gra­fi­schen Mit­teln (zum Bei­spiel Rei­hung, Streu­ung, Bal­lung als form- und struk­tur­bil­den­de Mit­tel) dar­stel­len

    (4)

    ele­men­ta­re und ex­pe­ri­men­tel­le Druck­ver­fah­ren dif­fe­ren­ziert und ge­zielt an­wen­den

    (5)

    Schrift als Ge­stal­tungs­mit­tel, auch in Ver­knüp­fung mit Bild, spie­le­risch er­pro­ben, un­ter­su­chen und ziel­ge­rich­tet ein­set­zen

    (6)

    ge­stal­te­ri­sche Mit­tel und Prin­zi­pi­en der Bild­kom­po­si­ti­on an­wen­den (zum Bei­spiel Ho­ri­zon­ta­le, Ver­ti­ka­le, Dia­go­na­le, Vor­der‑, Mit­tel‑, Hin­ter­grund, Über­schnei­dung, Sym­me­trie, Asym­me­trie, span­nungs­rei­che Ord­nungs­ge­fü­ge)

    (7)

    alea­to­ri­sche Ver­fah­ren an­wen­den und zu Bild­fin­dun­gen nut­zen

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