Besoldung: Wie errechnen sich die Altersstufen in Hessen?

  • Hallo! Kennt sich jemand bei der Bestimmung der Altersstufen in Hessen aus? Ich habe drei kleine Kinder, die ich 8 Jahre lang (im Prinzip nacheinander) erzogen habe, d.h. ich war zu Hause. Mein Referendariat habe ich kurz vorher absolviert, habe aber erst jetzt eine Beamtenstelle bekommen. Werden die 8 Erziehungsjahre in die Altersstufen-Berechnung muteinbezogen oder eher nicht?


    Vielen Dank und liebe Grüße!!!

  • (3) 1Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 29 Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. 2Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.


    https://www.lexsoft.de/cgi-bin…8&xid=5760717,29#jurabs_3


    (2) Abweichend von § 28 Abs. 3 Satz 2 wird der Aufstieg in den Stufen durch folgende Zeiten nicht verzögert:


    1. Zeiten nach Abs. 1 Nr. 2 und 3,


    2. Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind,

    https://www.lexsoft.de/cgi-bin…al_nrw.cgi?xid=5760717,30


    Das wäre der Fall, wenn du schon Beamte gewesen wärst. Warst du zuvor tarifbeschäftigt?

  • Außerdem sind Elternzeit sowie Unterbrechungen von jeweils 3 Jahren insoweit unschädlich, dass sie nicht zu einer Zurückstufung führen, sie werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Unterbrechungen von mehr als 3 Jahren führen zu einer Zuordnung in die Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht; allerdings darf diese nicht niedriger als bei der Neueinstellung sein.


    https://www.fu-berlin.de/sites…e_a-z/stufenlaufzeit.html


    Das habe ich zu TV-L gefunden.


    Es würde mich wundern, wenn man dir die Zeiten anerkennt.

  • Hallo! Kennt sich jemand bei der Bestimmung der Altersstufen in Hessen aus?

    Deine Gewerkschaft.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das habe ich mir leider schon gedacht.


    Ich bin vom Referendariat direkt in den Mutterschutz, hatte also keinen Vertrag.


    Eine Frage hätte ich noch: Weisst Du, ob sich die Erfahrungszeiten auf eine bestimmte Stundenzahl beziehen? Also z.B. dass erst angefangen zu rechnen wird, wenn man beispielsweise mind. 8 Schulstunden unterrichtet (TVH)?

  • Ach, stimmt ja, in Hessen gilt ja der TV-H. Wenn du Beamte bist, gilt für dich aber das Hessische Besoldungsgesetz (HBesG), nicht der TV-H.


    Ich denke, es ist sinnvoll, dass du mit jdn. von einer Gewerkschaft sprichst, wie CDL schon angemerkt hat, insb., weil jedes Bundesland Dinge anders handhabt.

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