Herr A ist verbeamtete Lehrkraft in Bayern. An einem Donnerstagabend testet er sich auf Covid (wegen Kontakt mit einer infizierten Person) und erhält ein positives Ergebnis. Herr A informiert umgehend die Schulleitung und bitte um Auskunft, wie man sich in diesem Fall aktuell zu verhalten hat. Die Symptome sind Donnerstagabend noch schwach, erst am Folgetag ausgeprägt.
Die Schulleitung antwortet am Freitagmorgen, dass ein positiver Test oder Symptome keine Hinderungsgründe seien, dem Dienst nachzugehen. Solle sich Herr A sehr krank fühlen, möge er zu Hause beiben. Er dürfe und müsse (!) aber jederzeit seinen Dienst antreten, solange er sich belastbar fühle - dann gerne auch mit laufender Nase und ohne Maske.
Des Weiteren sei ein ärztliches Attest bis Montag vorzulegen, wenn Herr A am Montag noch nicht in der Schule erscheinen könne.
Herr A sucht einen Allgemeinarzt auf, dieser diagnostiziert eindeutige Symptome und schreibt Herr A für eine komplette Woche krank.
Sind die Aussagen der Schulleitung einwandfrei oder könnte diese Angelegenheit den Personalrat oder das Schulamt interessieren?