Digitale Krankschreibung?

  • Guten Morgen,

    seit 2023 werden Atteste direkt zum Arbeitgeber und Krankenkasse geschickt.

    Gibt es für Schüler im dualen System/ Fachschule/ Meisterschule die Möglichkeit, Atteste auch zur Schule schicken zu lassen?

    Oder muss der Schüler noch stets einen Ausdruck anfordern und in der Schule vorlegen?

  • Die Möglichkeit gibt es genau dann, wenn ihr diese als Schule einrichtet, sprich eure Abläufe dementsprechend anpasst und auch personell ermöglichen könnt, dass jemand erst digital nachsieht, von wann bis wann wer entschuldigt ist, um das dann in euer System dementsprechend einzutragen (unsere Schulsekretärin könnte das zeitlich nicht auch noch leisten, als KL würde ich das nicht zusätzlich leisten wollen). Oder steht in eurem Schulgesetz irgendwo, dass Fehlzeiten zwingend in Papierform zu entschuldigen sind?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Gibt es für Schüler im dualen System/ Fachschule/ Meisterschule die Möglichkeit, Atteste auch zur Schule schicken zu lassen?

    Die Schule sollte da, wie die Betriebe auch, in der Hohlpflicht sein. Wie das Konkret funktioniert weiß ich allerdings nicht. Bei uns werden noch Zettel abgegeben.

  • Oder steht in eurem Schulgesetz irgendwo, dass Fehlzeiten zwingend in Papierform zu entschuldigen sind?

    Ich habe interessehalber gerade mal gegooglet. Für NRW steht tatsächlich in der BASS: " Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen." (Quelle: BASS 2023/2024 - 12-52 Nr. 1 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (schul-welt.de)). - Ich nehme mal stark an, dass dies auch für volljährige SuS gilt, die nicht mehr von den Eltern entschuldigt werden. Wobei "schriftlich" m. E. nicht zwingend die Papierform erfordert, sondern die Entschuldigung wohl auch digital möglich wäre.


    Für NDS ist es so formuliert : "Es genügt generell eine mündliche, fernmündliche oder elektronische Benachrichtigung. Die Schulleitung kann auch ohne besondere Begründung eine schriftliche Mitteilung verlangen. Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen." (Quelle: Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht - hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) (schure.de))


    Ich habe mir darüber bislang noch gar keine Gedanken gemacht, werde aber morgen einige KuK, die Klassenlehrkräfte in Berufsschulklassen sind, mal fragen, wie sie es nun handhaben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    2 Mal editiert, zuletzt von Humblebee ()

  • Schriftliche Entschuldigungen sind wohl überall vorgesehen, aber ich nehme stark an, dass niemand elektronische Entschuldigungen komplett ausgeschlossen hat per Schulgesetz. Damit ist die Variante eine Option, wenn eine Schule diese eben ermöglichen will und personell auch kann (wer muss wann was online abrufen, wo vermerken, wie ist sichergestellt, dass nicht doch am Ende alles ausgedruckt werden muss zur Dokumentation,…)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe interessehalber gerade mal gegooglet. Für NRW steht tatsächlich in der BASS: " Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen." (Quelle: BASS 2023/2024 - 12-52 Nr. 1 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (schul-welt.de)). - Ich nehme mal stark an, dass dies auch für volljährige SuS gilt, die nicht mehr von den Eltern entschuldigt werden. Wobei "schriftlich" m. E. nicht zwingend die Papierform erfordert, sondern die Entschuldigung wohl auch digital möglich wäre.

    Schriftlich ist die urkundliche Gestaltung der Willenserklärung. Urkundlich bedeutet insbesondere auf einem dauerhaften Träger also vom Papier über das Pergament bis zur Steintafel. Das ist wichtig für die Archvierung.

    Elektronisch ist der Text in der mail.

    Textlich ist elektronisch oder schriftlich.

    Der Rest steht dann in 126 BGB.

    Damit sind dann überall dort wo im Schulrecht "schriftlich" steht die elektronischen Übertragungen von AU aktuell ausgeschlossen.


    Die Kassenärzte sind weiterhin verpflichtet für gesetzlich versicherte SuS eine schriftliche AU auszugeben. Siehe https://www.kbv.de/html/e-au.php

    und dann die Frage "Sind Praxen verpflichtet, weiterhin einen Ausdruck für den Arbeitgeber zu erstellen?" aufklappen.


    Seit Beginn des Jahres 2023 muss der Ausdruck für den Arbeitgeber nicht mehr regelhaft erstellt werden. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nur noch in Ausnahmefällen auf Wunsch der Patientin oder des Patienten ausdrucken. Dies ist insbesondere für Arbeitslose, Studierende und Schülerinnen und Schüler wichtig, da hier noch kein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten möglich ist. Das Ausstellen des Arbeitgeberausdrucks im Bedarfsfall ist in den Versicherten- bzw. Grundpauschalen enthalten.

  • Schriftlich ist die urkundliche Gestaltung der Willenserklärung. Urkundlich bedeutet insbesondere auf einem dauerhaften Träger also vom Papier über das Pergament bis zur Steintafel. Das ist wichtig für die Archvierung.

    Elektronisch ist der Text in der mail.

    Textlich ist elektronisch oder schriftlich.

    Der Rest steht dann in 126 BGB.

    Stimmt, das hatte ich nicht ganz auf dem Schirm.

    Damit sind dann überall dort wo im Schulrecht "schriftlich" steht die elektronischen Übertragungen von AU aktuell ausgeschlossen.

    Für NDS gilt das also erstmal nicht; siehe Gesetzestext oben. Wobei die meisten Schulen es vermutlich nicht bei mündlichen, telefonischen oder elektronischen Entschuldigungen belassen, sondern auf der Schriftform bestehen.


    Meine Nachfrage bei mehreren Berufsschulklassenlehrer*innen an meiner Schule ergab heute, dass bislang alle erkrankten Azubis ebenfalls noch ihre AU in Papierform vorgelegt hätten.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • die APPs der Krankenkassen

    Was ist ein(e) APP? Steht das für "Attestportal für Pflichtversicherte"?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Wie geht Ihr mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) um, die SuS über eine Videokonfernez mit:

    • Ihrem Hausarzt
    • einem wildfremden Arzt, den sie vorher noch nie gesehen haben

    erhalten?

    Wir arbeiten mit Erwachsenen und haben die Abgabe von pdf-AU in der Absenzenordnung ausgeschlossen.

  • Wie geht Ihr mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) um, die SuS über eine Videokonfernez mit:

    • Ihrem Hausarzt
    • einem wildfremden Arzt, den sie vorher noch nie gesehen haben

    erhalten?

    Wir arbeiten mit Erwachsenen und haben die Abgabe von pdf-AU in der Absenzenordnung ausgeschlossen.

    Was soll die Herkunft für eine Rolle spielen? Woher weißt du überhaupt wie die Diagnose gestellt wurde? Bist du Mediziner und kannst die AU beurteilen?


    Der letzte Satz ist so bezeichnend für die Weltfremdheit des Schulsystems. Bei Erwachsenen so eine Geschiss zu halten... mein Gott.

    • Offizieller Beitrag

    Wie geht Ihr mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) um, die SuS über eine Videokonfernez mit:

    • Ihrem Hausarzt
    • einem wildfremden Arzt, den sie vorher noch nie gesehen haben

    erhalten?

    Woher weißt du, dass der Arzt wildfremd ist?
    und ich bin sehr dankbar, dass mein Arzt mir vertraut, wenn ich mit einem doofen Superinfekt zu Hause bin, der länger als 3 Tage dauern wird und mich nur zwischen Türen sieht oder kurz telefonisch gesprochen hat.


    Wir sollten aufhören, uns Lehrer*innen als Superkontrollkräfte des Universums zu verstehen, die ärztliche Bescheinigungen in Frage stellen, Begabungsbescheinigungen in Frage stellen, Dyslexie nicht anerkennen wollen, usw.
    Klar darf man seine Zweifel haben und seinen Teil denken, aber wenn wir ständig die Arbeitsergebnisse anderer Professionellen in Frage stellen, brauchen wir uns nicht wundern, dass keine*r unsere Noten und Zeugnisse ernst nimmt.

  • Solange die Unternehmen AUs der Teleklinik akzeptieren müssen wir das auch.

    In manchen Fällen ist das gut und sinnvoll in anderen nicht. Aber seien wir ehrlich, die finden auch ohne Teleklinik nen Arzt für die AU, halt nur mit mehr Aufwand

  • Solange die Unternehmen AUs der Teleklinik akzeptieren müssen wir das auch.

    In manchen Fällen ist das gut und sinnvoll in anderen nicht. Aber seien wir ehrlich, die finden auch ohne Teleklinik nen Arzt für die AU, halt nur mit mehr Aufwand

    Wenn man bescheißen will, dann findet sich immer ein Weg. Nur hast du es ja schon gesagt, sind wir die letzten die sowas beurteilen können.

  • Wie geht Ihr mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) um, die SuS über eine Videokonfernez mit:

    • Ihrem Hausarzt
    • einem wildfremden Arzt, den sie vorher noch nie gesehen haben

    erhalten?

    Wir arbeiten mit Erwachsenen und haben die Abgabe von pdf-AU in der Absenzenordnung ausgeschlossen.


    AU nach einer Videosprechstunde ist erlaubt.

    https://www.kbv.de/html/1150_56609.php



    Ich gehe aber eher davon aus, dass du eher diese dubiosen Portale meinst.

  • Eine Video AU vom Hausarzt sieht doch nicht anders aus als eine normale AU?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Habe bisher dreimal Videosprechstunden bei unterschiedlichen Telekliniken wahrgenommen. Ich brauchte eine Krankschreibung, wollte aber das Haus nicht verlassen. Die "Behandlung" war jetzt nicht anders als ich es von meinem Hausarzt kenne (der leider seit Ende der Pandemie keine Videosprechstunden mehr anbietet).


    Wüsste nicht warum man solche AUs von Schülern als Schule nicht akzeptieren sollte.

  • Das ist die dubiose Vorstellung, dass ein Arzt bei persönlichem Kontakt die Simulanten durch Hand auflegen aussortieren kann. Das kann er/sie aber nicht. Letzten Endes ist auch der Arzt ein Gefangener der Angaben seiner Patienten. Dies gilt ganz besonders bei Patienten mit chronischen oder bekannten immer wiederkehrenden Erkrankungen wie z.B. einer Migräne. Hinzu kommt, dass Menschen ganz unterschiedlich beispielsweise mit Schmerz umgehen. Während der eine gute Mine zum bösen Spiel macht, spielt der anderen schon beim Einstich einer Nadel den sterbenden Schwan. Soll ich jetzt den Schwan krank schreiben und den anderen nur weil er keine Mine verzieht trotz massiver Beeinträchtigung zur Arbeit schicken? Die Standard Frage bei meinem Orthopäden lautet: "Brauchen Sie eine Krankschreibung?". Hierbei gibt er quasi die Entscheidung zurück. Nur beim Schmerz ist es auch so, dass der eine noch Hochleistungen erbringt während der andere sich bei zwei plus drei noch vertut.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wüsste nicht warum man solche AUs von Schülern als Schule nicht akzeptieren sollte.

    Die amateurmedizinische Überheblichkeit von Lehrkräften kann zu sowas führen.

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