Abrechnung Praktikumsbesuch

  • Habe noch eine für mich aktuelle Frage.

    Wie werden bei euch Fahrten zum Praktikumsbetrieb abgerechnet?

    Ich frage deshalb, weil ein Besuch ausdrücklich erwünscht wird (sowohl von der Schule, dem Bildungsgang und dem Betrieb), allerdings wird die Fahrt nicht dienstlich angeordnet.


    Somit habe ich früher immer alle Fahrten selbst bezahlt und maximal in der Steuererklärung angegeben.

  • Ich frage deshalb, weil ein Besuch ausdrücklich erwünscht wird (sowohl von der Schule, dem Bildungsgang und dem Betrieb), allerdings wird die Fahrt nicht dienstlich angeordnet.

    Dienstreiseantrag stellen, Dienstreise durchführen, Dienstreise vom Dienstherren erstatten lassen.

  • Bei uns läuft es so, dass die Klassenlehrkräfte, in deren Klassen Praktika durchgeführt werden, einen Antrag auf Genehmigung des Praktikums unter Angabe der Namen der betreuenden Lehrkräfte beim Schulleiter stellen müssen. Dieser gilt gleichzeitig als Genehmigung der Dienstreisen der Betreuungslehrkräfte. Zusätzlich stellt dann die Lehrkräfte Dienstreiseanträge unter Angabe des "Reiseziels", also der besuchten Praktikumsbetriebe. Die werden von der regionalen Landesschulbehörde abgerechnet und die Fahrtkosten erstattet.

    Müsste in NRW genauso laufen. Daher wundere ich mich etwas, dass dies an deiner Schule nicht bekannt ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    und jenseits der paar Cents / Euros für den Besuch: Bei einem Unfall auf dem Weg dahin ist es schon nicht mehr irrelevant, ob es eine Dienstreise war oder nicht.

  • In diesem Fall müsste sich der Vorgesetzte aber der unangenehmen Frage stellen, warum er Untergebene ohne schriftliche Anweisung auf Dienstreise schickt. Oder andersrum: Sobald der "Wunsch" nach einem Praktikumsbesuch beim Untergebenen so ankommt, dass er sich verpflichtet fühlt, diesen zu erfüllen (weil: es ist schon lange so üblich, alle Kollegen besuchen wie selbstverständlich die Praktikumsstellen), darf er von der konkludenten Anordnung einer Dienstreise ausgehen. Der Vorgesetzte müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, würde er die schriftliche Anordnung nicht schleunigst nachreichen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Habe noch eine für mich aktuelle Frage.

    Wie werden bei euch Fahrten zum Praktikumsbetrieb abgerechnet?

    Ich frage deshalb, weil ein Besuch ausdrücklich erwünscht wird (sowohl von der Schule, dem Bildungsgang und dem Betrieb), allerdings wird die Fahrt nicht dienstlich angeordnet.


    Somit habe ich früher immer alle Fahrten selbst bezahlt und maximal in der Steuererklärung angegeben.

    Ein "ausdrücklicher Wunsch" sollte sich in einer schriftlichen Anweisung oder zumindest in einer schriftlichen Genehmigung des entsprechenden Dienstreiseantrags ausdrücken. Andersherum: Wenn die Fahrten nicht dienstlich angeordnet sind oder auch deren Kosten nicht übernommen werden, dann scheinen sie nicht so wichtig zu sein, dass sie ausdrücklich erwünscht sind.

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