Hallo zusammen,
in der Hoffnung, dass jemand von euch vielleicht selbst Erfahrung mit der Materie und einen guten Rat hat, hier mein Problem:
Aktuell arbeite ich als Lehrkraft in einer privaten Nachhilfe- und Sprachschule. Längere Zeit hatte ich überlegt, noch ein Lehramtsstudium zu beginnen (siehe erster Thread von mir hier im Forum), mich dann aber aus verschiedenen Gründen vorerst dagegen entschieden und habe nun eine Weiterbildung im DaF-/DaZ-Bereich begonnen, um DaF-Lehrerin zu werden. Meine Chefin unterstützt dieses Vorhaben, ich könnte also hinterher weiter festangestellt (und nicht wie viele DaF-Lehrer als Honorarkraft) bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten und eigene Kurse unterrichten. So weit, so gut.
Ich ging davon aus, dass dies automatisch eine Gehaltserhöhung bedeutet, denn schließlich hätte ich mit dem neuen Aufgabenbereich mehr Verantwortung und das BAMF schlägt eine bestimmte Vergütung für Dozenten in Integrationskursen vor.
Meine Chefin weiß seit kurzem aber, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe und vertritt jetzt den Standpunkt, ich solle mich erstmal beweisen, chronisch kranke bzw. schwerbehinderte Arbeitnehmer seien ja auch eine Belastung für den Arbeitgeber und es sei lukrativer, gesunde Arbeitnehmer einzustellen. Sie will mir nicht zusichern, dass ich nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung eine Gehaltserhöhung bekomme.
Das empfinde ich als diskriminierend, denn ich weiß, dass alle DaF-Lehrer bei uns im Betrieb grundsätzlich besser bezahlt werden als die Nachhilfelehrer und so wurde es mir bereits bei Einstellung erklärt. U.a. deswegen mache ich ja jetzt die Weiterbildung, neben meinem Interesse am Thema und der Freude am Unterrichten.
Ich weiß, die meisten hier im Forum sind Lehrer*innen an Schulen, aber vielleicht war der ein oder andere doch vorher in der Privatwirtschaft tätig und hat einen Rat?
Ich habe bereits mit dem Integrationsfachdienst gesprochen, was aber leider nicht wirklich hilfreich war, da man mir sagte, für Gehaltsfragen seien sie nicht zuständig. Ich überlege, im Notfall einen Anwalt mit Spezialisierung auf Schwerbehindertenrecht zu kontaktieren, zögere aber noch wegen der Kosten.
Lieben Gruß