Keine Ahnung, wie das bei euch ist... bei uns werden die Kollegen, die nicht verbeamtet werden, dann Angestellte. Die sehe ich auch im Schuldienst.
Angestellte können nicht Dienstunfähig sein oder werden.
Keine Ahnung, wie das bei euch ist... bei uns werden die Kollegen, die nicht verbeamtet werden, dann Angestellte. Die sehe ich auch im Schuldienst.
Angestellte können nicht Dienstunfähig sein oder werden.
Angestellte können nicht Dienstunfähig sein oder werden.
Na, da hast du ja dann eine prima Lösung für alle Dienstunfähigkeitsfälle entdeckt...
Na das Ganze ist schon sehr abenteuerlich. Auch wenn die Rechtsprechung die Anforderungen an eine solche Prognoseentscheidung sehr hoch gehängt hat, kommt es dennoch immer wieder zu negativen Prognosen, bei denen ich manchmal denke, dass die betreffenden Amtsärzte besser bei Astro TV Tarotkarten auslegen sollten, damit richten sie weniger Schaden an .
Ich empfehle grundsätzlich, dass Menschen mit irgendwelchen chronischen Beschwerden vor ihrer Untersuchung Kontrakt mit ihrer Schwerbehindertenvertretung aufnehmen sollten. Selbst mit einem GdB unter 50 gibt es da Optionen. Ist das Kind in den Brunnen gefallen, sollte man sich auf jeden Fall fachanwaltlich beraten lassen, ob man gegen die Entscheidung angeht.
Aber nur aufgrund des BMI einer Person auf eine Essstörung wie Anorexie zu schließen finde ich zu kurz gedacht.
Das wird ja auch nicht. Aber ein BMI von unter 17,5 ist schon mal ein Symptom davon. Ihr könnt ja mal ausrechnen, wie euer Gewicht bei einem BMI von 17,5 wäre, meins wäre bei einer Größe von 1,79m knapp 55kg.
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