Hallo zusammen,
ich suche und suche und finde nichts.
Wie wird in BW mit Anrechnungsstunden (aus dem allgemeinen Entlastungskontingent) umgegangen, wenn die Kollegin, die diese Stunden erhält, längerfristig erkrankt?
Beispiel: Eine Kollegin erhält für diverse Zusatzaufgaben zwei Anrechnungsstunden aus dem allgemeinen Entlastungskontigent. Sie erkrankt allerdings im zweiten Schulhalbjahr schwer und fehlt dieses dann komplett. (Ärztliche Krankmeldungen liegen lückenlos vor.) Bekommt Sie dann auf der Deputatsabrechnung nur 2 x 0,5 = 1 Stunde gutgeschrieben?
Falls ja, könnt ihr mir eine Rechtsgrundlage nennen?
Liebe Dank euch,
Mrs Pace