BW: Anrechnungsstunden bei längerfristiger Erkrankung

  • Hallo zusammen,


    ich suche und suche und finde nichts.


    Wie wird in BW mit Anrechnungsstunden (aus dem allgemeinen Entlastungskontingent) umgegangen, wenn die Kollegin, die diese Stunden erhält, längerfristig erkrankt?


    Beispiel: Eine Kollegin erhält für diverse Zusatzaufgaben zwei Anrechnungsstunden aus dem allgemeinen Entlastungskontigent. Sie erkrankt allerdings im zweiten Schulhalbjahr schwer und fehlt dieses dann komplett. (Ärztliche Krankmeldungen liegen lückenlos vor.) Bekommt Sie dann auf der Deputatsabrechnung nur 2 x 0,5 = 1 Stunde gutgeschrieben?


    Falls ja, könnt ihr mir eine Rechtsgrundlage nennen?


    Liebe Dank euch,

    Mrs Pace

  • Logisch wäre, die Anrechnungsstunden während der Erkrankung demjenigen zu geben, der die "diversen Zusatzaufgaben" übernimmt. Da man der Verwaltung aber nicht mit Logik zu kommen braucht, fürchte ich, dass meine Antwort wertlos ist.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Danke euch!


    Offenbar ist es so, dass in der Krankheitszeit weder Stunden auf- noch Stunden abgebaut werden können. Das erscheint mir auch logisch. In der Krankheitszeit wird also das Regeldeputat “normal” weitergerechnet.


    Aber im Fall der Kollegin ist es eben so gewesen, dass sie nur 23 Stunden Unterricht hatte, weil sie ja die Anrechnung von 25 Stunden hatte.


    Und jetzt möchte die Schulleitung wegen der Krankheitszeit eben nur 1 Stunde Entlastung anrechnen (statt 2 Stunden). Dann würde sie doch Minus machen? Oder sehe ich das falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Danke für deine Antwort, es erleichtert mich. Du fragst zum Schutz der Kollegin (klar, du bist PR!) und nicht, weil du Aufgaben von ihr übernommen hast und die Entlastung haben möchtest (was ich dir / der Person aber gönnen würde).

    Meiner Meinung nach ist deine Schilderung absolut unzulässig. Ich kriege bei Krankheit von einzelnen Tagen auch meinen "durchschnittlichen, vereinbarten Soll" angerechnet und nicht Minus- oder Plus-Stunden, wenn ich ausgerechnet an dem Tag mehr oder weniger Stunden hatte.
    Oder ein Kollege fällt im Januar aus und aus der Krankheit oder dem Attest ist ersichtlich, dass es mindestens 2-3 Monate dauert, dann mache ich schnell eine neue Unterrichtsverteilung, nehme ich 6 Stunden weg, die er ganz offiziell nicht mehr im Stundenplan hat, also Minus aufbaut... (natürlich nehme ich seine Klasse zu einem anderen Kollegen, wenn es geht: Entlastung für die Rückkehr und bessere Anrechnung für die vertretende Person, aber es darf nicht zum Nachteil des Kranken sein.)

    Wieder ein Beispiel, wie eine Schule nur Mängel wirtschaftet und das Problem "oben" gelöst werden muss.

  • Wenn die Kollegin ein Deputat von 25 Stunden hat und davon 23 unterrichten soll und 2 weitere für eine besondere Aufgabe verwenden soll, dann sind natürlich auch die 25 Stunden während der Krankheitszeit anzurechnen.

  • Wenn die Kollegin ein Deputat von 25 Stunden hat und davon 23 unterrichten soll und 2 weitere für eine besondere Aufgabe verwenden soll, dann sind natürlich auch die 25 Stunden während der Krankheitszeit anzurechnen.

    Genau das.

    Manche Schulleiter haben echt Ideen.



    Und jetzt möchte die Schulleitung wegen der Krankheitszeit eben nur 1 Stunde Entlastung anrechnen (statt 2 Stunden). Dann würde sie doch Minus machen? Oder sehe ich das falsch?

    Nein, das siehst du total richtig und das geht gar nicht.

  • Danke euch!


    D.h. die KuK müssen immer schauen, dass ihr Unterrichtseinsatz genau um die Anrechnungsstunden reduziert wird. Sonst sind die Anrechnungsstunden im Krankheitsfall weg! Das ist ja schon irgendwie der Hammer.

  • Danke euch!


    D.h. die KuK müssen immer schauen, dass ihr Unterrichtseinsatz genau um die Anrechnungsstunden reduziert wird. Sonst sind die Anrechnungsstunden im Krankheitsfall weg! Das ist ja schon irgendwie der Hammer.

    Das hat doch niemand geschrieben. Geschrieben wurde, dass wer auf 25 Wochenstunden kommen muss, von denen ein Teil Anrechnungsstunden für andere Aufgaben sind im Krankheitsfall natürlich die 25 Stunden voll krankgeschrieben ist und keine Minusstunden sammeln kann. Die Krankschreibung umfasst die vollen 25 Deputatsstunden, ganz gleich, wie diese sich zusammensetzen. Das ist letztlich dasselbe, wie wenn eine Lehrkraft mit Behinderung krankgeschrieben ist. Da würde auch niemand auf die Idee kommen anzunehmen, dass die Ermäßigungsstunden dann plötzlich zu Minusstunden werden könnten, weil die Lehrkraft sich zuhause ausruhen durfte, statt zu arbeiten.

    Eine SL, die das anders handhaben möchte sollte sich sehr warm anziehen und darauf einstellen, dass die betroffene Lehrkraft den Klageweg erfolgreich geht. Ich hoffe, das könnt ihr als PR dieser SL deutlich machen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Verstehe ich das richtig, dass die erkrankte Person durch die Zusatzaufgabe normalerweise über das volle Deputat hinaus arbeitet und eine der Entlastungsstunden eine Überstunde ist, die erst im nächsten Jahr zu einer Deputatsstunde weniger führen soll?


    Dann wäre es möglicherweise rechtlich korrekt, die überzählige Entlastungsstunde für die Zeit der Krankheit der Person zu geben, die die Arbeit während der Krankenzeit macht. Denn vermutlich wird man krankgeschrieben keine Überstunden machen können.


    Das klingt im ersten Augenblick für mich auch nicht so unfair, wenn die Zusatzaufgabe in der Zeit auch wirklich erledigt wird.

    Wenn man den hypothetischen Fall betrachtet, dass jemand mit 80% Deputat sich bereit erklärt im ersten Halbjahr zwei Stunden mehr zu unterrichten und im zweiten Halbjahr zwei weniger, würde ich es aber schon anders sehen, wenn der Schulleiter dann die zwei Stunden in der Krankenzeit wieder aus dem Stundenplan streichen würde. Ist aber subjektiv.

  • Wenn eine Lehrkraft absehbar längerfristig (!) (gilt das für den geschilderten Fall?) erkrankt ist, erhält die Schule doch im Idealfall über flexible Mittel einen Ersatz in gleicher Höhe, d. h. die Kollegin mit (für NRW) 25,5 Wochenstunden Soll, von denen sie z. B. 24 Stunden unterrichtet und 1,5 Stunden aus dem Anrechnungstopf erhält, wird durch eine Vertretungskraft ersetzt, deren Vertrag über 25,5 Stunden geht. Da diese neue Lehrkraft keine Anrechnungsstunden erhält (sie ist neu und vermutlich nicht in die Abläufe eingebunden), wird sie mit 25,5 Stunden voll im Unterricht eingesetzt und die 1,5 Stunden, die die Schulleitung gewonnen hat, werden an die Lehrkraft verteilt, die die Sonderaufgabe übergangsweise übernommen hat.

    Problematisch wird es dann, wenn es keine Vertretungslehrkraft trotz längerer Erkrankung gibt. Dann fallen der Schule vollumfänglich 25,5 Stunden weg, die im Beispiel genannten 24 Stunden müssen durch Vertretungsunterricht von bereits vorhandenen Kollegen (=Mehrarbeit) aufgefangen werden, für die Sonderaufgabe muss jemand kostenneutral gefunden werden (da die Tätigkeit bei Sonderaufgaben nicht mehrarbeitsfähig ist).

    Der erkrankten Kollegin dürften daraus aber keine Nachteile entstehen, denn sie ist ja krank. Die Schulleitung könnte sich allenfalls mit einem Trick behelfen: Wenn am Anfang des Halbjahres absehbar ist, dass die Kollegin länger ausfällt, wird sie mit vollem Deputat in die Klassen verteilt, alle Stunden werden von Kollegen vertreten (= Mehrarbeit) und die Stunden aus dem Anrechnungstopf sind wieder frei. Allerdings hat die SL dann natürlich ggf. mehr Ärger mit den betroffenen Lehrkräften oder Eltern.

  • Danke euch!


    D.h. die KuK müssen immer schauen, dass ihr Unterrichtseinsatz genau um die Anrechnungsstunden reduziert wird. Sonst sind die Anrechnungsstunden im Krankheitsfall weg! Das ist ja schon irgendwie der Hammer.

    Wie kommst du darauf? Nein, natürlich müssen die KuK da gar nichts speziell schauen. Im Krankheitsfall sind Anrechnungsstunden genauso als erteilt zu werten wie der normale Unterrichtseinsatz und können nicht einfach von der SL gekürzt werden.


    PS: Falls du das meinst: das bedeutet selbstverständlich auch, dass wenn man bei einem fiktiven Deputat von 25 Stunden und Unterrichtseinsatz von 24 Stunden bei 1,5 Anrechnungsstunden auch über das Schuljahr hinweg eine halbe Stunde pro Woche auf dem Arbeitszeitkonto anspart...und zwar unabhängig davon, ob man nun anwesend oder krankgeschrieben ist.

  • Wie kommst du darauf? Nein, natürlich müssen die KuK da gar nichts speziell schauen. Im Krankheitsfall sind Anrechnungsstunden genauso als erteilt zu werten wie der normale Unterrichtseinsatz und können nicht einfach von der SL gekürzt werden.


    PS: Falls du das meinst: das bedeutet selbstverständlich auch, dass wenn man bei einem fiktiven Deputat von 25 Stunden und Unterrichtseinsatz von 24 Stunden bei 1,5 Anrechnungsstunden auch über das Schuljahr hinweg eine halbe Stunde pro Woche auf dem Arbeitszeitkonto anspart...und zwar unabhängig davon, ob man nun anwesend oder krankgeschrieben ist.

    Mittlerweile habe ich mich an zwei Stellen erkundigt und es scheint wohl tatsächlich nicht so zu sein. Man kann während der Krankheitszeit weder Stunden ab- noch aufbauen. Und die halbe Stunde, die in deinem hier niedergeschriebenen Beispiel (bei Gesundheit) in die Bugwelle geschrieben werden würde, würde im Krankheitsfall tatsächlich verfallen. Finde ich schon ein bisschen krass...

  • Aaaah, ich hatte überlesen, dass es um eine Bugwellenstunde geht und war davon ausgegangen, dass Minusstunden angerechnet werden sollen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mittlerweile habe ich mich an zwei Stellen erkundigt und es scheint wohl tatsächlich nicht so zu sein. Man kann während der Krankheitszeit weder Stunden ab- noch aufbauen. Und die halbe Stunde, die in deinem hier niedergeschriebenen Beispiel (bei Gesundheit) in die Bugwelle geschrieben werden würde, würde im Krankheitsfall tatsächlich verfallen. Finde ich schon ein bisschen krass...

    Das wundert mich offen gestanden wirklich. Im Krankheitsfall müsste eine Anrechnung entsprechend des geplanten Einsatzes erfolgen. Auch in der Privatwirtschaft dürfen Arbeitgeber nicht einfach Dienstpläne umstricken, um geringere anzuerkennende Einsatzzeiten im Krankheitsfall zu generieren.

  • Das wundert mich offen gestanden wirklich. Im Krankheitsfall müsste eine Anrechnung entsprechend des geplanten Einsatzes erfolgen. Auch in der Privatwirtschaft dürfen Arbeitgeber nicht einfach Dienstpläne umstricken, um geringere anzuerkennende Einsatzzeiten im Krankheitsfall zu generieren.

    Der geplante Einsatz ist durch das Deputat angegeben. Bei Volldeputat sind das 25 Unterrichtsstunden (BW, Gym) bzw. 41 Wochenstunden. Man kann dadurch, wenn man länger krank ist, in der Zeit keine Bugwelle aufbauen aber auch keine Bugwellenstunden abbauen. Auf letzteres sollte man dann natürlich auch achten.

    Nach dieser Logik könnte die SL ja gleich das ganze Deputat halbieren.

    Die Schulleitung halbiert nicht das Deputat. Sie lässt die Überstunden nur von jemand anderem übernehmen, weil eine kranke Person keine Überstunden machen kann.

  • Na die Stunden, die zum Aufbau der Bugwelle führen.


    Im einen Jahr arbeitest du eine Deputatsstunde mehr (Überstunden = Mehrarbeit), die du im nächsten Jahr weniger arbeitest. Alternativ könntest du sie dir auch auszahlen lassen.

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