Klassenfahrt mit Kajakfahrt auf dem Meer - ohne Sportlehrer die SuS partizipieren lassen?

  • Ja, der Sportlehrer der Fahrt sind zufälligerweise im letzten Jahr der Schwimmlehrer der Klasse und hatte mit den SuS das Abzeichen abgelegt. Komisch nur, dass er dann eine Abfrage gemacht hatte, um Nicht-Schwimmer zu ermitteln, oder?

    Aber das sind doch alles Sachen, die nie geschrieben wurden, was und wie er die kennt und ja, diese Abfrage müssten wir trotzdem machen, obwohl wir das Ergebnis kennen. Sieht die AV so vor.

  • Mittlerweile haben wir viele Migranten, die Wasser nur unter der Dusche kennen gelernt haben.


    Was ist denn, wenn jemand aus Scham einfach unterschreibt, schwimmen zu können obwohl er wie eine Bleiente untergehen würde? Sind wir wegen unzutreffender Aussagen aus der Haftung?

    Oder müssen wir vorher ein Treffen mit der DLRG im örtlichen Hallenbad vereinbaren um uns selbst zu überzeugen und dies durch DLRG oder ähnlichem bestätigen lassen?


    Langsam vergeht mir jegliche Lust auf Veranstaltungen jeglicher Art. Fängt bei der Erstattung an, die Diskussion über angemessene Unterbringung und anschließend die Haftungsfragen.

  • Bei uns legen die SuS einfach ein Schwimmabzeichen vor. Wenn man es sich auf Dauer einfacher machen will, legt man darüber eine Klassenliste an und kann so im Zweifelsfall dokumentieren.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Aber man schließt daraus es gibt Nichtschwimmer, interessante Logik.


    Also wieder bestätigt, dass Aussagen und Wertungen hier über Sachen gemacht wurden, die gar nicht bekannt sind.

    Die Schwimmfähigkeit wurde offenbar nicht komplett erhoben, damit muss man sicherheitshalber davon ausgehen, auch Nichtschwimmer in der Gruppe zu haben, statt sich blind darauf zu verlassen, dass schon alle schwimmen könnten. Das kann und muss man also als Lehrkraft bewerten, wenn man keine entgegen lautenden Informationen hat. Ich verstehe nicht, warum gerade du als Schwimmlehrerin dich gerade so sperrst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Warum, weil du dir nicht vorstellen kannst, das man Aussagen über die Schwimmfähigkeiten der Klasse ohne Abfrage treffen kann?!?

    Tja, soll es aber geben, dass man die Schüler so gut kennt.

    Wenn nichts schriftlich von den Erziehungsberechtigten dokumentiert ist, landest du genau so beim Vorwurf grober Fahrlässigkeit sollte tatsächlich etwas passieren trotz all deiner Kenntnis der SuS.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Was ist denn, wenn jemand aus Scham einfach unterschreibt, schwimmen zu können obwohl er wie eine Bleiente untergehen würde? Sind wir wegen unzutreffender Aussagen aus der Haftung?

    Oder müssen wir vorher ein Treffen mit der DLRG im örtlichen Hallenbad vereinbaren um uns selbst zu überzeugen und dies durch DLRG oder ähnlichem bestätigen lassen?

    Da du BK im Profil hast, bist du in NRW. In NRW reicht nicht ein "ich kann schwimmen / Mein Kind kann schwimmen", sondern es muss ein Abzeichen vorgelegt werden.
    Viele Schulen haben aber das als "Voraussetzung" bei der Aufnahme oder "bis Klasse X", wo dann der Schwimmunterricht stattfindet.
    Und mit 5tKlässler*innen würde ich grundsätzlich nicht ans Meer oder Wasserpark fahren.
    An deiner Schulform wird es anders sein, aber man kann - wenn man sowas planen will bzw. die Klasse sowas möchte - sagen: "Bis XX.XX liegen mir die Abzeichen vor, dann planen wir weiter"
    Jeder aufsichtsführender Mensch eines Schwimmbads (ich komme mit den Wörter durcheinander: Bademeister?) ist zur Abnahme berechtigt. Sollte man nicht Samstag Nachmittag machen, wenn Vollbetrieb ist, aber man kann grundsätzlich vorher fragen und dann seine paar Bahnen ziehen, irgendwas aus dem Boden holen und Fragen beantworten.
    Ich habe es schon in mehreren Bädern gemacht (weil zb. für Gold ein höherer Turm vorhanden sein muss), auch Schüler*innen, es war nie DIE Hürde.

  • Hochseilgarten


    Kletterpark

    Was denn nun? Hochseilgarten oder Kletterpark?


    Das sind für mich übrigens beides Einrichtungen, in denen ich mich auf die Fachkenntnis des des dortigen Personals verlassen können möchte.


    Es muss doch möglich sein, solche zu besuchen, ohne als Lehrerin dafür ausgebildet zu sein, sondern die Schülerinnen eben so zu beaufsichtigen, wie Eltern tun. Die müssen ja auch keinen Kurs machen.


    In Hessen scheint das nicht zu gehen. Nun denn.


    Ob es das Hochseilgarten-Personal wirklich brauchen kann, dass halbgebildete Lehrerinnen ihnen da ’reinquatschen, lasse ich mal dahingestellt.


    Uns hat mal eine Kletterhalle ein Formular vorgelegt, in dem wir ausfüllen sollten, ob wir nur die pädagogische oder auch die fachliche Aufsicht übernehmen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wenn nichts schriftlich von den Erziehungsberechtigten dokumentiert ist, landest du genau so beim Vorwurf grober Fahrlässigkeit sollte tatsächlich etwas passieren trotz all deiner Kenntnis der SuS.

    In deinem Bundesland? Oder wo?


    Jeder aufsichtsführender Mensch eines Schwimmbads (ich komme mit den Wörter durcheinander: Bademeister?) ist zur Abnahme berechtigt.

    Nein, darf er nicht.


    Sollte man nicht Samstag Nachmittag machen, wenn Vollbetrieb ist, aber man kann grundsätzlich vorher fragen und dann seine paar Bahnen ziehen, irgendwas aus dem Boden holen und Fragen beantworten.

    Naja, je nach Bundesland ist da noch die finanzielle Hürde, in Berlin kostet es zwischen 5 und 35 Euro.

  • Das kann und muss man also als Lehrkraft bewerten, wenn man keine entgegen lautenden Informationen hat.

    Weil wir doch gar nicht wissen, welche Informationen noch vorliegen, was uns nicht alles erzählt wurde (wozu hier ja auch niemand verpflichtet ist) usw.


    Also für mich ist das wie Stille Post und da finde ich diese Aussagen ohne Kenntnisse von studierten Leuten doch sehr verwirrend bzw. unpassend.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, je nach Bundesland ist da noch die finanzielle Hürde, in Berlin kostet es zwischen 5 und 35 Euro.

    Ich habe wohl nie mehr als 5 Euro bezahlt (ich finde bei NRW-DLRGs Ansagen von 3-8 Euro), aber: es ist eh egal, denn wie schon geschrieben: wenn es die Schul-Eingangsvoraussetzung ist, dann ist es zu leisten.
    Und 5 Euro (oder meinetwegen 35 Euro) sind zwar Geld, ich gehe auch sorgsam mit dem Geld der Eltern um, aber

    1) nichts im Vergleich zu der Aktivität Wasserfahrt / Eintritt in einen Wasserpark

    2) nichts im Vergleich zum toten, ertrunkenen Kind.

    Also: ja, ich kann ins kostenlose Meer nur bis zum Knie gehen.
    oder ich kann es ganz lassen.

  • Weil wir doch gar nicht wissen, welche Informationen noch vorliegen, was uns nicht alles erzählt wurde

    Wichtig ist doch, was die letztlich aufsichtsführenden und daher verantwortlichen Kolleginnen sicher wissen (auf der Grundlage einer vollständigen, an sie zu übergebenden Dokumentation), dass die geplante Unternehmung verantwortbar ist und die Aufsichtpersonen ausreichende Sachkenntnis haben.


    Was irgendjemand anderes vielleicht noch so weiß oder dann doch nicht so genau weiß und im Zweifel nicht belegen kann, ob er meint, ohne Listen auszukommen, ihm die Kosten für vorgeschriebene Zertifikate zu hoch sind etc. ist einfach sowas von egal.

Werbung