Naja, man muss sich ja nichtmals aktiv abseilen, sondern es reicht ja, den Karabiner beim Weiterklettern nicht EINzuklicken. Das hat auch tatsächlich ein Kandidat geschafft, weil einfach vergessen. Ich habe im Rückblick jedenfalls mehr Risikopotential gesehen, als mir vorher bewusst war.
Die Nichtschwimmer hatte ich übrigens überlesen, mit denen finde ich jegliche Aktivitäten auf dem Wasser grundsätzlich nicht verantwortbar.
Zur Aufsicht: ich nehme an, die Fahrt ist ggf. verpflichtend, aber einzelne Aktivitäten doch sicher nicht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Teilnahme an einer Kajakfahrt verpflichtend sein kann. Und nochmal wüsste ich gerne, ob für die Tour beim Betriebsausflug dann auch der Chef haften müsste.. im Hinblick auf Verpflichtung dürfte das ja einen ähnlichen Charakter haben. Mein ältester Schüler ist derzeit 57; ich würde es befremdlich finden, in irgendeiner Weise über den Aufsicht führen zu mössen.