Mein Gefällt-mir bezieht sich auf deinen letzten Satz. Die Einstellung deiner Kollegin finde ich grob fahrlässig. Nur weil bisher nichts passiert ist (Glück gehabt!) muss das nicht so bleiben.
Klassenfahrt mit Kajakfahrt auf dem Meer - ohne Sportlehrer die SuS partizipieren lassen?
-
-
ich sei ja noch unerfahren, sie hätte schon an vielen Klassenfahrten teilgenommen mit teilweise höherem Gefahrenpotential, da sei auch nichts passiert.
Et voilà: Wer sich immer gefragt hat, worin eigentlich der Unterschied liegt zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit - hier ist er in Reinform zu sehen. Wäre ein schönes Beispiel für die Vorlesung "Einführung ins Strafrecht".
Das macht ja echt fassungslos - so eine dumme Nuss!
-
Et voilà: Wer sich immer gefragt hat, worin eigentlich der Unterschied liegt zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit - hier ist er in Reinform zu sehen. Wäre ein schönes Beispiel für die Vorlesung "Einführung ins Strafrecht".
Das macht ja echt fassungslos - so eine dumme Nuss!
Ergänzend dazu: Diesem Vorwurf wärst dann im Zweifelsfall auch du ausgesetzt Haubsi1975 , weil du ja trotz allem mit aufsichtspflichtig und in der Garantenpflicht bist, insofern solltest du derartige Aussagen künftig ganz deutlich abschmettern mit Verweis darauf, dass du die Verantwortung dafür nicht tragen kannst und willst, weshalb es mit dir auf Klassenfahrt derartige Aktivitäten unter den von dir geschilderten Umstünden keinesfalls geben kann und wird. Ich bin für dich und euch froh, dass das Wetter diese Dummheit verhindern konnte. gut, dass du dich aber wetterunabhängig dagegen ausgesprochen hast.
-
Mal gut, daß ich nicht in Hessen wohne. Wir bieten vom Sportverein eine Segelflug-AG für alle örtlichen Sek 2-Schulen an. Also im Winter wird an den Segelflugzeugen geschraubt und geputzt und im Sommer geflogen, mit den Schülern höchstpersönlich am Steuerknüppel. Das wäre also ein unmittelbar auf den Körper einwirkender Luftsport (eben kein Modellflugzeug bei dem der Schüler mit einer Fernbedienung am Boden steht) und damit komplett verboten.
In NRW ist das dagegen zulässig? Unter welchen Bedingungen?
-
Und eine findets halt wieder verwirrend...
-
Und eine findets halt wieder verwirrend...
Ich frage mich manches Mal, warum man nicht einfach nachfragt, wenn was unklar ist. Auch wenn die Aussage oben m.E. recht verständlich scheint.
(Wobei, die "dumme Nuss" dürfte ein Begriff aus dem süddeutschen Raum der 80er Jahre sein und vielleicht nicht jedem geläufig.)
-
Ich kann dein Alter abschätzen...
Bin bestimmt zu alt dafür, ihr Jungspunde. Ich will nen Tipp. Mit dem Fuß aufstoß - Smiley.
-
Ich frage mich manches Mal, warum man nicht einfach nachfragt, wenn was unklar ist. Auch wenn die Aussage oben m.E. recht verständlich scheint.
(Wobei, die "dumme Nuss" dürfte ein Begriff aus dem süddeutschen Raum der 80er Jahre sein und vielleicht nicht jedem geläufig.)
Wieso soll man nachfragen. Ich finde diese Aussagen über Kollegen, die man gar nicht kennt, sondern nur von anderen gehört hat, was sie gemacht haben sollen verwirrend, da ist nichts nachzufragen!
Der Umgangston, nunja.
-
Ehrlicherweise wäre es wahrscheinlich so gelaufen, dass die eine Kollegin die Tour durchgeführt und auch daran teilgenommen hätte - die andere Kollegin und ich hatten uns dagegen ausgesprochen und auch schon im Vorfeld gesagt, dass wir nicht daran teilnehmen würden.
Heißt das, die Kollegin hätte das ohne euch durchgezogen? Finde ich auch nicht so gut, was ist das denn für ein Statement den Schülern gegenüber? Wäret ihr an Land geblieben und im Unglücksfall wäre euch nix passiert? Ich finde es immer noch etwas unklar, tut mir leid. Gut, dass für euch entschieden würde. Ich kann dich voll und ganz verstehen, finde aber, gegenüber Schülern sollten die Lehrkräfte eine gemeinsame Tour fahren und die Schulleitung hätte eure Bedenken respektieren und ein klare Ansage machen müssen. Dafür ist sie da!
-
im Unglücksfall wäre euch nix passiert? I
Doch, wäre es wohl. Mitgehangen, mitgefangen.
-
Wobei, die "dumme Nuss" dürfte ein Begriff aus dem süddeutschen Raum der 80er Jahre sein und vielleicht nicht jedem geläufig.
Nee, das ist ein Zitat aus "Ein Herz und eine Seele".
-
Wieso soll man nachfragen. Ich finde diese Aussagen über Kollegen, die man gar nicht kennt, sondern nur von anderen gehört hat, was sie gemacht haben sollen verwirrend, da ist nichts nachzufragen!
Es geht gar nicht um die Charakterisierung einer anderen Lehrkraft, sondern darum, dass ein solches Verhalten, wie hier beschrieben wurde, gerade die Definition der groben Fahrlässigkeit erfüllt. Diese Einschätzung ergibt sich allein aufgrund der Beschreibung und dafür ist auch keine weitere Kenntnis der Person notwendig.
-
Nee, das ist ein Zitat aus "Ein Herz und eine Seele".
War das nicht die "dusselige Kuh"?
-
War das nicht die "dusselige Kuh"?
Ich kann dein Alter abschätzen...
-
Die drei Regeln im Umgang mit Schülern und Schülerinnen auf einer Klassenfahrt:
- nie dem Sonnenlicht aussetzen,
- nicht nass werden lassen,
- nicht nach Mitternacht fressen lassen.
Kommt noch eine Erklärung für die, die das verwirrend finden?
-
Doch, wäre es wohl. Mitgehangen, mitgefangen.
Ja eben. Und stell dich dann mal gegen eine Lehrerin, die spontan eingesprungen ist, mit mehr Erfahrung. Das wirklich Schlimme ist ja nach wie vor, dass keiner in der Lage war, die Rechtslage richtig wiederzugeben - einschließlich der Schulleitung. Das Motto bei "uns" ist: "Wird schon irgendwie gutgehen." Dieses und mehrere andere "Dinge" lassen mich bereits schon jetzt an der Schule verzweifeln ... aber naja, wer sagt denn, dass das die letzte Schule ist, an der ich tätig sein werde.
-
Ich frage mich gerade, ob man mit Schülern (Alter 16+) einen Hochseilgarten besuchen sollte? Oder gibt das auch Probleme mit der Aufsicht, denn es könnte ja jemand auf die Idee kommen oben beim Klettern den Sicherungsgurt zu öffnen.
Muß, auch wenn der Kletterpark von einem offiziellen Veranstalter betrieben wird, die mitfahrende Lehrkraft entsprechende Kletterzertifikate vom Deutschen Alpenverein vorweisen können?
Interessante und berechtigte Frage. Ich war zuletzt mit meiner 7. Klasse im Hochseilgarten. Der Betreiber schließt in den AGB die Haftung aus, wenn Sicherheitsanweisungen nicht beachtet werden, und es bedarf einer Einverständniserklärung der Eltern, in der sie auch bestätigen, die Regeln mit ihren Kindern durchgesprochen zu haben. Ich habe es für mich immer so interpretiert, dass ich mit Haftung nichts zu tun habe, solange diese Unterschrift vorliegt und ich darauf achte, dass alle ordnungsgemäß an der Sicherheitsunterweisung teilnehmen.
Mich irritiert im vorliegenden Fall immer noch, wieso man für erwachsene Schüler haften sollte. Wenn die einen Wisch zur Kenntnisnahme der Risikobelehrung unterschreiben, müsste die Verantwortlichkeit doch eigentlich bei ihnen liegen.
-
Bin bestimmt zu alt dafür, ihr Jungspunde. Ich will nen Tipp. Mit dem Fuß aufstoß - Smiley.
Gizmo Das ist der Tipp, der mit Google die Lösung bringt, aber noch nicht der komplette Spoiler ist
-
Nee, das ist ein Zitat aus "Ein Herz und eine Seele".
Ekel Alfred hat doch zu seiner Holden immer "dusslige Kuh" gesagt. Da finde ich "dumme Nuss" schon besser.
-
Wieso soll man nachfragen. Ich finde diese Aussagen über Kollegen, die man gar nicht kennt, sondern nur von anderen gehört hat, was sie gemacht haben sollen verwirrend, da ist nichts nachzufragen!
Der Umgangston, nunja.
Es ging um grobe Fahrlässigkeit und das die hier vorliegen würde. Der Ton passt m.E. zur Situation und dem beschriebenen Verhalten.
Interessante und berechtigte Frage. Ich war zuletzt mit meiner 7. Klasse im Hochseilgarten. Der Betreiber schließt in den AGB die Haftung aus, wenn Sicherheitsanweisungen nicht beachtet werden, und es bedarf einer Einverständniserklärung der Eltern, in der sie auch bestätigen, die Regeln mit ihren Kindern durchgesprochen zu haben. Ich habe es für mich immer so interpretiert, dass ich mit Haftung nichts zu tun habe, solange diese Unterschrift vorliegt und ich darauf achte, dass alle ordnungsgemäß an der Sicherheitsunterweisung teilnehmen.
Mich irritiert im vorliegenden Fall immer noch, wieso man für erwachsene Schüler haften sollte. Wenn die einen Wisch zur Kenntnisnahme der Risikobelehrung unterschreiben, müsste die Verantwortlichkeit doch eigentlich bei ihnen liegen.
Das sind doch verschiedene Vorgänge. Im Hochseilgarten wird belehrt und wenn einer entgegen der Belehrung den Sicherheitsgurt aufmacht, ist das zwar tragisch, aber nicht in der Verantwortung der Lehrkraft. Es sei denn, die Klasse ist sehr jung, ein Kind hat Autismus oder sonst eine Behinderung, die erwarten lässt, dass es sich nicht an die Vorgaben halten kann.
Mit Nichtschwimmern aufs Meer zu paddeln ist aber so gefährlich, dass es schlicht verboten ist. Kentert ein Boot und 3 Nichtschwimmer gehen wie ein Stein unter, kann auch die eine Begleitperson vom Kanuclub nicht mehr helfen.
Du bist als Lehrperson aufsichtspflichtig für deine SuS und zwar auch für volljährige, weil diese an deinen Veranstaltungen teilnehmen müssen. Aufsicht ist zwar so definiert, dass sie im Verhältnis zur Reife der SuS steht, aber sie besteht auf schulischen Veranstaltungen immer.
Wenn du deine Klasse im Hochseilgarten abgibst und dir im benachbarten Biergarten ein Herrengedeck gibst, wirst du auch "dran sein", wenn etwas passiert, selbst wenn du nicht direkt verantwortlich dafür bist, dass Hans-Heinrich entgegen der Belehrung den Karabiner ausgeklinkt hat.
Aufsicht und (grobe) Fahrlässigkeit hat m.E. vor allem mit gesundem Menschenverstand zu tun. Habe ich vorgesorgt, dass nichts passiert und es kommt etwas total Unvorhergesehenes? Oder gehe ich mit Sandalen bei Gewitter ins Hochgebirge mit einer 5. Klasse?
Werbung