Der Bezug zu einem Erlass / Gesetz ist stärker als die Mail eines Kollegen
Aber laut Wandererlass geht es doch dann jetzt, wenn die Guides den Rettungsschwimmer haben oder blicke ich wieder nicht durch..?
Der Bezug zu einem Erlass / Gesetz ist stärker als die Mail eines Kollegen
Aber laut Wandererlass geht es doch dann jetzt, wenn die Guides den Rettungsschwimmer haben oder blicke ich wieder nicht durch..?
Alles anzeigenDann dürfte der "Wandererlass" gelten. (Konjunktiv, weil ich die Gültigkeit für berufsbildende Schulen nur aus den Formulierungen im Abschnitt 5 gefolgert habe.)
Die passenden Formulierung findet sich dann im Punkt 12.3
"12.3 Sind Lehrkräfte mit den geforderten Qualifikationen nicht in ausreichender Zahl an der Schule vorhanden, können auch außerschulische qualifizierte Personen eingesetzt werden."
Man kann davon ausgehen (oder nachfragen), dass die "Guides" zumindest irgendeine Qualifikation haben.
(Ob es "Bronze, Silber, Gold, Rettungsfähigkeit, Schwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen ... " mit diesen Bezeichnungen in Frankreich gibt. Ob irgendein SNSM-Zertifkat dann als Qualifikation als ausreichend angesehen wird, entscheidet im Ernstfall dann ein Gericht ...)
Die Guides haben den Rettungsschwimmer laut Auskunft unseres Veranstalters - würde ja dann doch gehen, oder? Ich blicke nicht mehr durch...
Ich würde es einfach lassen.
Die Guides haben den Rettungsschwimmer laut Auskunft unseres Veranstalters - würde ja dann doch gehen, oder? Ich blicke nicht mehr durch...
Willst du dich echt auf das verlassen, was hier Leute aus 16 Bundesländern tippen und aus 20 alten und neuen Verordnungen zitieren und noch etwas private Meinung und Seemannsgarn dazuspinnen?
Du hast doch jetzt gelesen, dass Lehrer in der Vergangenheit zur Rechenschaft gezogen wurden, weil ein Schüler unter ihrer Aufsicht gestorben ist. Wie es diesen Menschen als Menschen heute geht, möchte ich ehrlich gesagt nicht wissen, die Haftstrafe war sicher nicht die größte Strafe in ihrem dann folgenden Leben.
Insofern kannst du nur a) dir etwas schriftlich geben lassen, wer die Verantwortung übernimmt b) nicht Kajakfahren oder c) Die Verantwortung selbst übernehmen. In jedem Falle musst du mit den Konsequenzen leben und und damit meine ich nicht nur das Gemaule von Jugendlichen.
Die Guides haben den Rettungsschwimmer laut Auskunft unseres Veranstalters - würde ja dann doch gehen, oder? Ich blicke nicht mehr durch...
Ich weiß nicht, wie das genau bei euch im Bundesland geregelt ist, ich möchte nur noch einmal deutlich daran erinnern, dass Kajak fahren auf dem Meer etwas deutlich anderes ist, als mit Schülern im Hallen- oder Freibad schwimmen zu gehen. Für NDS bin ich mir sicher, dass für den ersten Fall anders als für den zweiten kein einfacher Rettungsschwimmer (auch nicht Silber) ausreicht, sondern eine spezielle Zusatzausbildung für Kajaks notwendig ist, die 3-stufig angelegt ist.
Desweiteren gilt (in NDS) u.a. folgendes:
Zitat von Bestimmungen für den SchulsportFür den Aufenthalt in nicht beaufsichtigten Gewässern gelten die Nummern 3.1.1 bis 3.1.9 entsprechend. Ohne eine
genaue Kenntnis des Gewässers wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Untiefen, Strömungen, Wassertemperatur darf kein
Badebetrieb aufgenommen werden.
Insofern reicht es nicht aus, wenn die Guides einfach nur Rettungsschwimmer sind, entsprechende Kenntnisse der Lage vor Ort sind ebenfalls unumgänglich und zu überprüfen. Ein blindes Vertrauen darauf, dass sie diese Kenntnisse haben, könnte als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden.
PS: Wie oben schon zu sehen ist, finden sich bei uns die einschlägigen Bestimmungen hierzu weniger im Erlass zur Durchführung von Schulfahrten, sondern in den Bestimmungen für den Schulsport, zu dem eben auch sportliche Veranstaltungen im Rahmen von Schulfahrten gehören.
@Haubsi: In deinem Bundesland RLP gilt:
Freiwilliges Schwimmen und Baden, z. B. im Rahmen von Studienfahrten, ist auch in offenen Gewässern oder im Meer erlaubt, wenn
[...]
o die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mindestens im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer) sind;
o zwei Aufsichtskräfte anwesend sind, von denen mindestens eine das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze (Grundschein) besitzt
oder eine entsprechende gleichwertige Prüfung nachweisen kann;
o von den Aufsichtskräften überprüft worden ist, dass aller Voraussicht nach von der Badestelle keine besonderen Gefahren ausgehen (z. B. Hotelstrand, kommunaler Strand)
Hat dein Schulleiter das alles überprüft? Oder überlässt er das dir? Dann frag ihn doch mal, wie du sicherstellen sollst, dass das französische Zertifikat (so überhaupt eins vorhanden) gleichwertig ist. In der VV steht übrigens "nachweisen", nicht "nach Auskunft". Falls das alles wider Erwarten schon geklärt sein sollte, dürften sie baden, unter Aufsicht von zwei Personen, und du müsstest dich vor Ort nochmal vergewissern, dass die zweite Person rettungsfähig ist. Bedeutet: Alleine mit euch zwei Begleitpersonen dürfen sie nicht ins Wasser. Ihr braucht noch jemanden vor Ort, jedes Mal. Von Kajakfahren auf dem offenen Meer ist aber immer noch nicht die Rede.
Das ist schon ein ausgesprochen besch...eidenener Move von deinem Kollegen. Wenn ich dein Chef wäre, würde ich ihn vergattern zu fahren. In RLP sind Klassenfahrten Dienstpflicht, wenn auch nicht bei Teilzeitkräften. Ich würde schriftlich meine Bedenken äußern und um klare Anweisungen bitten. Andernfalls wäre ich konsequent und würde mich halt mal unbeliebt machen. Dann darf sich das nächste Mal jemand anderes mit so einem Mist rumschlagen.
übrigens (ich war neugierig).
Es gibt zwar eine "International Live saving" organisation, in der viele Abschlüsse anerkannt werden (Äquivalenzen: Microsoft Word - 2018 Equivalence - Germany.docx (ilsf.org) ), aber Frankreich macht dabei nicht mit (was für ne Überraschung )
Sprich: Ein Deutscher mit Deutschem Rettungsschwimmer dürfte nicht an einem französischen Strand arbeiten (also ich spreche nicht von der Klassenfahrt, sondern real arbeiten..), wie er das aber in Finland, Kroatien, Italien oder Belgien machen dürfte..
Allerdings ist das Niveau des Deutschen Rettungsschwimmers Bronze ziemlich niedrig (ist ja auch als "junior" bei der ILS gekennzeichnet), DAS sollte kein Problem von der Kajakfirma sein (also das zu erfüllen, muss trotzdem vorgelegt werden)
Frage allerdings: ich verstehe die Auflistung von Ratatouille als Auflistung (und das finde ich auch gut, ist für mich auch die Mindestvoraussetzung!): Haben alle SuS ihr Bronze-Abzeichen schriftlich nachgewiesen/vorgelegt?
llerdings ist das Niveau des Deutschen Rettungsschwimmers Bronze ziemlich niedrig (ist ja auch als "junior" bei der ILS gekennzeichnet), DAS sollte kein Problem von der Kajakfirma sein (also das zu erfüllen, muss trotzdem vorgelegt werden)
Der Deutsche Rettungsschwimmer Bronze reicht nach der VV für die Aufsicht an einem ungefährlichen Strand. Für die Kajakfahrt auf dem Meer sicherlich nicht. Aber kann ja sein, dass die Guides ein ausreichendes und aktuelles Zertifikat haben. Der Veranstalter hat natürlich ein Interesse daran, dass die Tour nicht abgesagt wird. Ich würde auf jeden Fall genauer nachfassen.
aber dass jede*r Schüler*in das Schwimmabzeichen vorlegt, das halte ich auch für eine Hürde (nicht mal unbedingt, weil sie es nicht schaffen würden - wobei ... - aber die Hürde, das zu organisieren. Auch mit drei Rettungsschwimmer Gold will ich kein Kind ins Wasser schicken, das nicht schwimmfähig ist. Und welcher 18jährige gibt gerne zu, dass er nur gerade schwimmt und keine 200m schwimmen kann?
Der Deutsche Rettungsschwimmer Bronze reicht nach der VV für die Aufsicht an einem ungefährlichen Strand. Für die Kajakfahrt auf dem Meer sicherlich nicht. Aber kann ja sein, dass die Guides ein ausreichendes und aktuelles Zertifikat haben. Der Veranstalter hat natürlich ein Interesse daran, dass die Tour nicht abgesagt wird. Ich würde auf jeden Fall genauer nachfassen.
Die Kajakfahrt ist ohnehin schon bezahlt ... wir würden sie ansonsten höchstens absagen müssen.
Mir geht es gerade nicht besonders gut mental.
Bezeichnend ist, dass der absagende Kollege Vollzeitkraft ist, während die Kollegin und ich Teilzeitkräfte sind (einer der besten Dinge, die ich im letzten Schuljahr noch umgesetzt hatte, war meine Teilzeit, ich bin auf 75 % gegangen).
Ich an deiner Stelle würde auf keinen Fall die Kajaktour machen. Lieber sind die Jugendlichen sauer als tot und ich trage auch noch die Verantwortung. Nein, echt nicht. Es gibt bestimmt noch was anderes Schönes, das man unternehmen kann.
Wenn ich es aber richtig verstanden habe (und ich will keine Horrorszenarien an die Wand malen): neben der Kajaktour geht es doch auch ums Meer, Strand und einfach so Baden/Schwimmen, oder?
Wenn ich es aber richtig verstanden habe (und ich will keine Horrorszenarien an die Wand malen): neben der Kajaktour geht es doch auch ums Meer, Strand und einfach so Baden/Schwimmen, oder?
Dann fände ich das auch schon eine segr gewagt geplante Fahrt!
Wenn ich es aber richtig verstanden habe (und ich will keine Horrorszenarien an die Wand malen): neben der Kajaktour geht es doch auch ums Meer, Strand und einfach so Baden/Schwimmen, oder?
Ja, und auch dafür gelten (zumindest in NDS) die o.g. verschärften Bedingungen an die Aufsichtsführenden. Ohne explizite Ortskenntnis (z.B. Strömungsverhältnisse u.ä.) kommt ein Badebetrieb im Rahmen einer Schulveranstaltung nicht in Frage. Das mag in anderen Bundesländern weniger scharf formuliert sein, mich würde aber wundern, wenn das nicht auch dort der Maßstab für baden in offenen Gewässern wäre.
PS: Die wenigsten als Rettungsschwimmer qualifizierten Lehrkräfte dürften überhaupt Erfahrung damit haben, in Strömung zu schwimmen. In unbekannten Verhältnissen dann auch noch zu retten, dürfte die meisten überfordern...und das ist nicht böse gemeint, sondern eher aus Fürsorgeerwägungen heraus geschrieben.
eben, Ratatouille hat es zitiert: die SuS brauchen alle das Bronze-Abzeichen.
Beim Zitat des entsprechenden Erlass kommen mir gleich zwei Fragen:
o zwei Aufsichtskräfte anwesend sind, von denen mindestens eine das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze (Grundschein) besitzt oder eine entsprechende gleichwertige Prüfung nachweisen kann;
Sind Teamer Aufsichtskräfte im Sinne dieses Erlass? In NRW wären sie das nicht.
o von den Aufsichtskräften überprüft worden ist, dass aller Voraussicht nach von der Badestelle keine besonderen Gefahren ausgehen (z. B. Hotelstrand, kommunaler Strand
Musst du demnach nicht also eigentlich die komplette Kajakstrecke vorher selbst abfahren und eine Gefährdungsbeurteilung für die erstellen?
Mir wäre das echt zu heikel.
eben, Ratatouille hat es zitiert: die SuS brauchen alle das Bronze-Abzeichen.
Das ist überhaupt erst einmal die Mindestvoraussetzung an die Teilnehmenden. Das alleine reicht aber für die geplante Fahrt ja noch nicht aus.
Aber laut Wandererlass geht es doch dann jetzt, wenn die Guides den Rettungsschwimmer haben oder blicke ich wieder nicht durch..?
Sehe ich genauso wie du.
während die Kollegin und ich Teilzeitkräfte sind (einer der besten Dinge, die ich im letzten Schuljahr noch umgesetzt hatte, war meine Teilzeit, ich bin auf 75 % gegangen).
Könnt ihr bei euch während einer Klassenfahrt für die Zeit nicht auf 100% aufstocken? Bei uns ist das nämlich so, sonst würde wohl überhaupt niemand fahren.
Mensch Haubsi
Für das nächste Mal:
VV Umfang der dienstlichen Verpflichtungen von Teilzeitlehrkräften:
3.4 Mehrtägige Schulwanderungen, Studienfahrten und Schullandheimaufenthalte sollen von der Teilzeitlehrkraft nicht gefordert werden.
https://landesrecht.rlp.de/bsr…VVRP-VVRP000003487/part/F
Alles anzeigenMensch Haubsi
Für das nächste Mal:
VV Umfang der dienstlichen Verpflichtungen von Teilzeitlehrkräften:
3.4 Mehrtägige Schulwanderungen, Studienfahrten und Schullandheimaufenthalte sollen von der Teilzeitlehrkraft nicht gefordert werden.
https://landesrecht.rlp.de/bsr…VVRP-VVRP000003487/part/F
Ja, ich weiß - sehr doof von uns. Das Schlimme: Wir haben uns mitreißen lassen, hätten gut "nein" sagen können. Aber jetzt isses zu spät.
Zur Erklärung noch: Die anderen Aktivitäten sind alle auf dem Land, die Unterkunft ist auch sehr weit vom Meer entfernt.
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