2x Elternzeit

  • Hallo zusammen,

    Ich möchte gerne (als Vater) 2x Elternzeit nehmen. Einmal am Anfang der Schwangerschaft für 4 Wochen und dann später 4 Monate (Lebensmonate 9-12). Meine Fragen dazu:

    - muss ich zwei Anträge stellen?

    - Den tatsächlichen Geburtstermin kann man nicht wissen. Geht der zweite Zeitraum dann denoch vom errechneten Geburtstermin aus?

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    stb

  • Man kann Elternzeit nehmen ehe ein Kind geboren wurde? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen… Gibt es bereits ein anderes Kind, für das die Elternzeit während der Schwangerschaft mit Kind 2 gedacht ist oder hat Autofill dich geärgert und die ersten vier Wochen sollen direkt nach der Geburt sein?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Man kann Elternzeit nehmen ehe ein Kind geboren wurde? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen… Gibt es bereits ein anderes Kind, für das die Elternzeit während der Schwangerschaft mit Kind 2 gedacht ist oder hat Autofill dich geärgert und die ersten vier Wochen sollen direkt nach der Geburt sein?

    Zu viel korrigiert heute. Also die ersten 4 Wochen nach der Schwangerschaft- sorry!

    • Offizieller Beitrag

    Wie es mit den Anträgen ist, weiß ich nicht, ich rufe mal Susannea herbei.
    Status und Bundesland sind aber auch relevant.

    Und ja, du kannst den 1. und den 11. Lebensmonat nehmen. Also nur in Lebensmonaten. Wenn die Mutter und du insgesamt das gesamte Elterngeld ausschöpft, ist es egal, wann du EZ mit EG nimmst, aber halt nur in Lebensmonaten des Kindes.
    Wenn ihr nicht alles nehmt (weil du 2 Monate nimmst, die Mutter nur 10 zum Beispiel), dann gibt es in einigen Bundesländern (zb, NRW) bestimmte Restriktionen zur Legung des EZ-Monats, um einen "Missbrauch" (haha) zu vermeiden, indem du dir zb die Sommerferien schön verlängern würdest. Aber in der Regel nimmt man ja alle Monate und es ist dann egal.

    Zum Stellen von Anträgen: das wird jemand besser beantworten, aber wie gesagt Status (verbeamtet oder nicht) und BL können eine Rolle spielen.

  • - muss ich zwei Anträge stellen?

    Nein, du kannst keine zwei Anträge stellen, denn du musst dich im ersten für die ersten 24 Monate festlegen, also geht nur ein Antrag.


    - Den tatsächlichen Geburtstermin kann man nicht wissen. Geht der zweite Zeitraum dann denoch vom errechneten Geburtstermin aus?

    Nein, man schreibt dann einfach:

    Hiermit melde ich Elternzeit ab der Geburt (VET xx.yy.2a) für einen Lebensmonat und ab dem Beginn des 9. Lebensmonates bis zum Ende des 12. Lebensmonates an.
    Die genauen Daten reiche ich schnellstmöglich nach der Geburt nach.


    Einmal am Anfang der Schwangerschaft für 4 Wochen

    Bedenke, 4 Wochen sind kein Monat, wenn es dir ums Elterngeld geht, dann nimm einen Lebensmonat.


    Und ja, du kannst den 1. und den 11. Lebensmonat nehmen. Also nur in Lebensmonaten. Wenn die Mutter und du insgesamt das gesamte Elterngeld ausschöpft, ist es egal, wann du EZ mit EG nimmst, aber halt nur in Lebensmonaten des Kindes.

    Nein, das ist falsch. Elternzeit kann er auch für 3 Monate, 2 Wochen und 4 Tage nehmen, aber Elterngeld wird immer nur in Lebensmonaten gezahlt, so dass es dann bei der Berechnung evtl. Anrechnungen usw. gibt.

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