Im Zug der Abitur-Annäherung der Bundesländer wird es in Zukunft für die Oberstufe Pflichtlektüren geben, für die ersten drei Jahre Kleist, “Der zerbrochene Krug” und "Heimsuchung” von Jenny Erpenbeck. Es gibt vier Abituraufgabenstellungen, zwei davon greifen in irgendeiner Weise je eine dieser Lektüren auf. (Sicher nicht so plump wie Textstellen daraus zur Interpretation anbieten.) In Bayern (Zentralabitur) gab es das bisher nicht. An meiner Schule haben wir lange darauf hingearbeitet, dass auch in den Klausuren vor dem Abitur nur unbekannte Texte als Aufgabe gestellt wurden und eben *nicht* unbehandelte Auszüge aus der aktuellen Lektüre.
Mir gefällt das gar nicht. Die einschlägigen Verlage werden Lektürehilfen herausbringen, die Lehrkräfte werden sie verwenden, bei der Abiturthemenstellung werden sie berücksichtigt werden (dass man ja nichts doppelt). Natürlich kann man das machen. Aber mir gefällt es nicht. Wie sind die Erfahrungen aus Hessen oder BW denn so - zumindest diese Länder hatten ja diese Praxis bereits, weiter nördlich weiß ich's nicht. Weiß nur, dass einmal ein ganz furchtbares Buch drankam.