Korrekte Anrede Schulrat/rätin

  • Sehr geehrter Herr Schulrat - das müsste eigentlich die höflichste Anrede sein, da die Person dem Amt untergeordnet ist (deshalb nur Anrede mit Amtsbezeichnung unter Nichtnennung der Person). Anschrift natürlich zweckmäßigerweise mit Amtsbezeichnung und Namen, ist eine andere Sache als Anrede.


    Ist ähnlich wie die Anrede mit 'Herr Bundeskanzler' oder 'Ihre Majestät' in Monarchien...


    Nuja, bei Studienräten und OstR wirkt eine reine Anrede mit der Amtsbezeichnung sicher heute etwas gekünstelt (auch in Verbindung mit dem Nachnamen), Schulaufsicht kann man sicher noch nur mit der Amtsbezeichnung anreden, aber damit fällt man heute eher auf

  • Und Schulkindergärten.

    Das ist ein marginaler Teilbereich. Wenn du es jedoch ganz genau wissen willst - hier die Aufgabenverteilungen einiger Schulämter in Ba-Wü.:
    Geschäftsverteilungsplan (SSA Albstadt)
    schulamt-mannheim/querschnitte_extern
    schulamt-backnang/Stichwortverzeichnis

    Mehr kannst du hier schauen:
    https://schulamt-bw.de/,Lde/Startseite


    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Von alleine wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen. Im Kontakt mit Schulrat Z ist mir aufgefallen, dass Formulierungen wie "bitte wenden Sie sich an Frau Schulrätin Y" verwendet werden.

    In welchem BL bist du denn? Ich habe hier in NDS noch nie mitbekommen, dass jemand als "Frau Schulrätin" oder "Herr Schulrat" bezeichnet wurde. Da würde man vermutlich eher sagen/schreiben: "Bitte wenden Sie sich an Frau Y, die zuständige Dezernentin der regionalen Landesschulbehörde."

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In Ba-Wü ist eine gängige Auskunft: "Bitte wenden Sie sich an Frau Schulrätin XYZ..." - damit klar ist, dass man nicht an eine Sekretärin im Schulamt verwiesen wird, sondern es sich um eine Person mit Entscheidungsbefugnissen handelt.

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  • In Ba-Wü ist eine gängige Auskunft: "Bitte wenden Sie sich an Frau Schulrätin XYZ..." - damit klar ist, dass man nicht an eine Sekretärin im Schulamt verwiesen wird, sondern es sich um eine Person mit Entscheidungsbefugnissen handelt.

    Wenn es um die Schulämter der einzelnen Städte und Landkreise geht, wird hier von "Leiter*in des Schulamts" oder eben "Schulamtsleiter*in" gesprochen.

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  • Hier gibt es in jedem Schulamt mehrere Schulräte.

    Der Leiter des Schulamts ist der Leitende Schulamtsdirektor.

    Es gibt in jedem Schulamt auch mehrere Schulamtsdirektoren, weil es sich dabei um ein Aufstiegs- und Besoldungsamt handelt.
    Aus dem Grund ist der "Primus inter pares" dann der "Leitende Schulamtsdirektor" am Schulamt.

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