Hallo,
ist im schriftlichen Kontakt mit einem Schulrat/einer Schulrätin die Amtsbezeichnung in Anschrift und Anrede einzufügen?
Also:
Sehr geehrter Herr Schulrat XYZ?
Danke!
Hallo,
ist im schriftlichen Kontakt mit einem Schulrat/einer Schulrätin die Amtsbezeichnung in Anschrift und Anrede einzufügen?
Also:
Sehr geehrter Herr Schulrat XYZ?
Danke!
"Sehr geehrter Herr Müller" reicht doch, oder? Wieso die Amtsbezeichnung? Die kochen doch auch alle nur mit Wasser.
"Schulrat" ist kein Titel mit dem angesprochen zu werden man ein Recht hätte, sprich das ggf. auch erwartet. Wenn du der Person in den Allerwertesten kriechen möchtest, dann setzt du diese Bezeichnung möglicherweise ein. Als mündiger Erwachsener, der auf Augenhöhe kommuniziert wäre Herr oder Frau XYZ aber die angemessene Anredevariante zumindest hier in Deutschland.
Wie wäre das in Österreich Frechdachs , werden da derart formale Amtsbezeichnungen noch regelmäßig mit verwendet oder auch nicht mehr?
"Schulrat" ist kein Titel mit dem angesprochen zu werden man ein Recht hätte, sprich das ggf. auch erwartet. Wenn du der Person in den Allerwertesten kriechen möchtest, dann setzt du diese Bezeichnung möglicherweise ein. Als mündiger Erwachsener, der auf Augenhöhe kommuniziert wäre Herr oder Frau XYZ aber die angemessene Anredevariante zumindest hier in Deutschland.
Von alleine wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen. Im Kontakt mit Schulrat Z ist mir aufgefallen, dass Formulierungen wie "bitte wenden Sie sich an Frau Schulrätin Y" verwendet werden.
Von alleine wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen. Im Kontakt mit Schulrat Z ist mir aufgefallen, dass Formulierungen wie "bitte wenden Sie sich an Frau Schulrätin Y" verwendet werden.
Das würde meine Schulrätin wohl auch so schreiben. Aber einzig zu dem Zweck, dem Leser klarzumachen, dass es um ihre Kollegin im gleichen Haus geht und nicht um eine andere Person namens XY.
Duzen ist hier ausnahmsweise der richtige Weg.
hmm... Vermutlich ist es doch vollkommen egal ob es Herr Müller oder Frau Schmidt ist. Warum nicht nur mit Amtsbezeichnung?
ok. Wenn man den Namen kennt, ist es mit Namen höflicher. Aber wenn derjenige krank ist, im Urlaub ist, ...
Ich würde, zumindest als Adresse, "Herr Schulrat XYZ o.V.i.A." schreiben. Dann ist klar, dass es kein pernölicher Brief ist, sondern von der Vertretung bzw. dem Nachfolger des Amtes auch geöffnet und bearbeitet werden kann.
Das würde meine Schulrätin wohl auch so schreiben. Aber einzig zu dem Zweck, dem Leser klarzumachen, dass es um ihre Kollegin im gleichen Haus geht und nicht um eine andere Person namens XY.
Ne, will jetzt nicht den vollständigen Kontext wiedergeben aber in dem Zusammenhang war es allen Beteiligten bereits klar, um welche Personen es geht. Es war also sicher keine sachinhaltliche Information.
"Schulrat" ist kein Titel mit dem angesprochen zu werden man ein Recht hätte, sprich das ggf. auch erwartet. Wenn du der Person in den Allerwertesten kriechen möchtest, dann setzt du diese Bezeichnung möglicherweise ein. Als mündiger Erwachsener, der auf Augenhöhe kommuniziert wäre Herr oder Frau XYZ aber die angemessene Anredevariante zumindest hier in Deutschland.
Wie wäre das in Österreich Frechdachs , werden da derart formale Amtsbezeichnungen noch regelmäßig mit verwendet oder auch nicht mehr?
Ja, sie werden noch als Anrede verwendet. Gefühlt ist jeder ein Kaiser Franz.
So etwas wie ein Schulrat ist hier Herr Schulqualitätsmanager xyz (bis vor kurzem Herr Bezirksinspektor).
Als Ausländerin bringe ich die Titel manchmal durcheinander. Die Menschen nehmen es bei mir aber mit Humor, bei Einheimischen etwas weniger.
hmm... Vermutlich ist es doch vollkommen egal ob es Herr Müller oder Frau Schmidt ist. Warum nicht nur mit Amtsbezeichnung?
ok. Wenn man den Namen kennt, ist es mit Namen höflicher. Aber wenn derjenige krank ist, im Urlaub ist, ...
Ich würde, zumindest als Adresse, "Herr Schulrat XYZ o.V.i.A." schreiben. Dann ist klar, dass es kein pernölicher Brief ist, sondern von der Vertretung bzw. dem Nachfolger des Amtes auch geöffnet und bearbeitet werden kann.
Wenn der Brief an "Herrn Schulrat XYZ" mit Schulamtsadresse adressiert ist, ist klar, dass der Brief an den Amtsträger (und das Amt) gerichtet ist - und nicht an die Privatperson. Dieser Brief wird dann von der Poststelle geöffnet, mit Eingangsstempel versehen und an den zuständigen Schulrat - bzw. seine Stellvertretung oder einen Sachbearbeiter weitergeleitet.
Soll der Brief nur an die Person gerichtet sein, schreibt man an "Herrn Schulrat XYZ - persönlich". Dann bleibt der Brief eventuell 4 Monate liegen, falls der Schulrat nach einem Unfall ins künstliche Koma gelegt wurde.
Das mit dem "o.V.i.A." hatten wird damals so beim Bund immer machen müssen.
Steht so übrigens auch noch auf Wikipedia:
"bitte wenden Sie sich an Frau Schulrätin Y"
Kommst Du ggf. aus Österreich? Dort gibt es ja diesen Titel-Fetischismus. Bei uns in Deutschland würde ich es eher lassen.
Außerdem kenne ich den Titel aus Deutschland gar nicht. Bei uns wäre es ein Studienrat, wenn schon, aber kein Schulrat.
Bei uns wäre es ein Studienrat, wenn schon, aber kein Schulrat.
Studienrat ist doch die Dienstbezeichnung für (verbeamtete) Gymnasial- und Berufsschullehrer?!
"Schulrat" ist kein Titel mit dem angesprochen zu werden man ein Recht hätte, sprich das ggf. auch erwartet. Wenn du der Person in den Allerwertesten kriechen möchtest, dann setzt du diese Bezeichnung möglicherweise ein. Als mündiger Erwachsener, der auf Augenhöhe kommuniziert wäre Herr oder Frau XYZ aber die angemessene Anredevariante zumindest hier in Deutschland.
Ich weiß überhaupt nicht, was ein Schulrat sein soll. Wenn das eine bayerische Amtsbezeichnung ist, mag es doch sein, dass man in Bayern auch jemanden so anspricht. Ich kann mir das für mich nicht vorstellen, deswegen muss einer, der das üblich und höflich findet, nicht Arschkriechen wollen?
In NRW sitzen Schulräte (z.B.?) in der Schulaufsicht bzw. im Schulamt.
Die sind zuständig für die (Grundschulen), Hauptschulen und Förderschulen.
Oft sitzt dort auch der Datenschutzbeauftragte des Kreises. (Der ist aber nicht unbedingt ein Schulrat)
Ja, Schulräte sind auch in BW Verantwortliche in den Staatlichen Schulämtern. Nach Beförderung können sie Schulamtsdirektoren, danach Leitende Schulamtsdirektoren werden.
https://km-bw.de/,Lde/startseite/ministerium/Schulraetin
Hier gibt es auch Fachschulräte und Seminarschulräte. Das ist aber jeweils eine andere Position.
Ja, Schulräte sind auch in BW Verantwortliche in den Staatlichen Schulämtern.
Ok, ich war jetzt auf Wikipedia unterwegs und bin dort über folgende Aussage gestolpert: "Schulrat war [...] eine Amtsbezeichnung (Titel) im Deutschen Kaiserreich."
Ist ist kein Titel, den man in den Personalausweis eintragen kann.
Aber es ist doch eine Amtsbezeichung, die ein Amtsträger hat, oder?
Und man kann dann, so wie übrigens jeder Beamte, härter bestraft werden.
vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Amtstr%C3%A4ger
und
In Baden-Württemberg gibt es die "Untere Schulaufsichtsbehörde" und die "Obere Schulaufsichtsbehörde" = Regierungspräsidien
Die "Untere Schulaufsichtsbehörde" ist für die Grund-, Haupt, Werkreal- , Realschulen sowie für die SBBZ zuständig.
Die leitenden Beamten der Fachabteilungen sind Schulräte, Schulamtsdirektoren und jeweils ein Leitender Schulamtsdirektor.
Diese Positionen sind in der Regel Aufstiegs- und Gehaltsposten für Schulleiter der genannten Schularten in den Gehaltsstufen der A-Reihe.
Die "Obere Schulaufsichtsbehörde" = Regierungspräsidium kümmert sich um die Gymnasien und Beruflichen Schulen.
Die leitenden Beamten der Fachabteilungen sind Regierungsräte, Regierungsschulräte und Regierungsdirektoren.
Diese Positionen sind in der Regel Aufstiegsposten für Schulleiter der genannten Schularten.
Diese Positionen sind in der Regel Aufstiegs- und Gehaltsposten für Schulleiter der genannten Schularten in in den Gehaltsstufen der A- und B-Reihe.
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