Sozial pädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase

  • Guten Abend,

    Ich weiß, dass es rechtlich eigentlich nicht möglich ist. Aber können pädagogische durchbohre Qualifikationen trotzdem unterrichten? Sagen wir einmal durch den Übungsleiterschein Sport oder Musik

    Schulintern wird es an der Grundschule meiner Verlobten so gehandhabt l

  • Sozialpädagogische Fachkräfte dürfen keinen Unterricht erteilen, zumindest nicht eigenverantwortlich, allerhöchstens in Doppelsteckung. Dass die Grundschule deiner Verlobten das so macht, hat vermutlich einen Grund: Lehrermangel. Das rechtfertigt diese Maßnahme trotzdem nicht. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. So lange alle mitmachen und sich keiner beschwert, kriegt das keiner in der Behörde mit.

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    • Guten Abend,

      Ich weiß, dass es rechtlich eigentlich nicht möglich ist. Aber können pädagogische Fachkräfte durch Qualifikationen trotzdem unterrichten? Sagen wir einmal durch den Übungsleiterschein Sport oder Musik

      schulintern wird es an der Grundschule meiner Verlobten so gehandhabt .

    • Offizieller Beitrag

    In NRW:

    - Nein, kein selbstständiger Unterricht, sondern ausschließlich gezielte Fördermaßnahmen

    - damit ebenfalls auch "Nein" - kein Vertretungsunterricht.


    Dass das in der Praxis leichter klingt als es ist, weiß ich aber auch.

  • Also können Sie selbst nicht wie Lehrer,welche den Übungsleiter haben,dass Fach Sport unterrichten? Gut zu wissen!


    Wie sind eure Erfahrungen?

    Sind die diese Pädagogen meine Bereicherung?

  • Wie sind eure Erfahrungen?

    Sind die diese Pädagogen meine Bereicherung?

    Wie viele Threads möchtest du noch zu diesem Thema eröffnen, ehe du schreibst, warum das Thema dich so interessiert?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es interessiert mich, weil meine Verlobte sich sorgen macht, dass diese Fachkräfte einerseits ausgenutzt werden und auch, dass sie nicht wertgeschätzt werden. Bei ihr ist es so, dass die sozialpädagogische Fachkraft etliche Aufsichten am Morgen und am Vormittag tun muss. Außerdem Sport “fachfremd” unterrichten muss.

  • Es interessiert mich, weil meine Verlobte sich sorgen macht, dass diese Fachkräfte einerseits ausgenutzt werden und auch, dass sie nicht wertgeschätzt werden. Bei ihr ist es so, dass die sozialpädagogische Fachkraft etliche Aufsichten am Morgen und am Vormittag tun muss. Außerdem Sport “fachfremd” unterrichten muss.

    Nachdem der Frosch bereits den rechtlichen Rahmen für NRW benannt hat, wonach deine Verlobte weder eigenständigen Unterricht, noch Vertretungsunterricht halten darf, wäre das der für sie relevante rechtliche Rahmen. Das mit einer Schulleitung zu besprechen wäre vor allem sinnvoll im Hinblick auf Fragen der Aufsichtspflicht, die sich insbesondere im Sportunterricht stellen können. Das würde ich in dem Fall als relevanter erachten, als die Frage eines Ausnutzens. Nachdem klar ist, dass sie keine Lehrkraft ist, kann sie eben nur ein Betreuungsangebot machen, keinen Unterricht und wird für so ein Betreuungsangebot dann aber ja auch bezahlt und muss das nicht unbezahlt machen. Diese Grenze und Unterscheidung zwischen eigenständigem Unterricht und Betreuung muss deiner Verlobten selbst klar sein, damit vor allem sie selbst diese beachten kann und sich nichts abverlangt, was sie weder leisten kann, noch darf.


    Ob deine Verlobte an ihrer konkreten Schule wertgeschätzt wird, hängt dann nur von dieser Schule und dem dortigen Schulklima ab. Dabei kann dir und euch das Forum nicht weiterhelfen. Grundlegend ist aber mit Sicherheit jede Schule dankbar für jede zusätzliche Kraft, die es erlaubt gerade im Primarbereich die Lehrkräfte zu entlasten bei den vielen zusätzlichen Aufsichts- und Betreuungspflichten, die es dort ganz besonders gibt und die durch den Lehrkräftemangel die Belastung für die einzelnen Lehrkräfte immer weiter erhöhen.


    Wenn deine Verlobte konkrete arbeitsrechtliche Sorgen hat, dann soll sie wahlweise mit ihrer Gewerkschaft über diese sprechen oder auch den Personalrat kontaktieren, wie er die Lage einschätzt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL ()

  • In SH ist das befristet an Grundschulen möglich, wenn die Stunden nicht durch ausgebildete Lehrkräfte zu besetzen sind. Allerdings unter der Voraussetzung, dass ein Vertrag als Vertretungslehrkraft vorliegt; die Version, dass pädagogische Fachkräfte oder Hilfskräfte als solche eingestellt sind (Schulassistenz, Schulbegleitung, Bufdi usw), gibt eigenverantwortlichen Unterricht nicht her.

  • CDL meine Verlobte ist Grundschullehrerin. Es geht um ihre Kollegin, die als pädagogische Fachkraft in ihrer Klasse eingesetzt ist mit zwei Stunden zum Sportunterricht. Du hast etwas missverstanden.

  • CDL meine Verlobte ist Grundschullehrerin. Es geht um ihre Kollegin, die als pädagogische Fachkraft in ihrer Klasse eingesetzt ist mit zwei Stunden zum Sportunterricht. Du hast etwas missverstanden.

    Dann soll deine Verlobte meinen Hinweis eben an die Betroffene pädagogische Fachkraft weitergeben einerseits und anderseits selbst als Lehrerin mit dafür Sorge tragen, dass derartigen Fachkräfte ein ihrem Kollegium wertschätzend begegnet wird und sie nicht jenseits ihrer Einsatzmöglichkeiten eingesetzt werden, wie eben für die Erteilung von Unterricht anstelle von reiner Betreuung.


    Ich finde es ehrlich gesagt reichlich absurd, dass du hier eine Nachfrage dazu stellst, ob pädagogischen Fachkräften wertschätzend begegnet wird, wo es eigentlich ganz konkret einfach um die Schule deiner Verlobten und das Personal dort geht. Was hilft es deiner Verlobten weiter, wie irgendjemand hier im Forum diese Frage beantwortet? Was hilft es den pädagogischen Fachkräften an ihrer Schule weiter, wenn wir hier alle einen wertschätzenden Umgang gutheißen und die Beachtung des rechtlichen Rahmens für sinnvoll erachten, wenn das aber an der Schule deiner Verlobten anders gehandhabt wird? Warum genau macht deine Verlobte sich denn Sorgen um den wertschätzen Umgang mit diesen KuK? Gibt es spezifische Probleme an ihrer Schule, für die sie genau genommen Lösungen sucht? Wie sehen die pädagogischen Fachkräfte an der Schule deiner Verlobten ihre Situation selbst?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es gibt nur eine pädagogische Fachkraft und meine Verlobte versucht dieser jungen Kollegin zu helfen. Sie hatte gerade erst ihr Studium fertig gemacht. Sie möchte einfach sicher sein,dass man die Kollegin wertschätzt.😁

  • Es gibt nur eine pädagogische Fachkraft und meine Verlobte versucht dieser jungen Kollegin zu helfen. Sie hatte gerade erst ihr Studium fertig gemacht. Sie möchte einfach sicher sein,dass man die Kollegin wertschätzt.😁

    Vielleicht ist das ein Kommunikationsproblem aufgrund eines unterschiedlichen Verständnisses des Wortes „Wertschätzung“, aber so, wie ich das Wort begreife und auslege, muss deine Verlobte, wenn sie sicher sein möchte, dass man an ihrer Schule eine Kollegin wertschätzt genau dazu an ihrer Schule und mittels ihres eigenen Verhaltens beitragen. Ich sehe nicht, was deine Anfrage in diesem Forum zur konkreten Wertschätzung der Kollegin deiner Verlobten beitragen könnte.


    Falls es dir und deiner aber Verlobten aber hilft, dies zu wissen: Es ist verdammt gut, dass wir an den Schulen auch weiteres pädagogisch oder auch psychologisch geschultes Personal haben als Unterstützung. Davon dürfte es noch deutlich mehr geben und das gilt mit Sicherheit für ausnahmslos jede öffentliche Schule in Deutschland.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Wo genau steht das drin, dass die das nicht dürfen? Ich bezweifle die Aussage nicht, es interessiert mich einfach.

    Ich frage mich dabei: ist es auf der selben Ebene wie "Studierende dürfen das auch nicht", aber wenn eine (Vertretungs)Stelle ausgeschrieben wird und sich kein*e andere*r meldet, dann geht es doch?

  • Mal ab vom Thema, das mir erschöpfend genug besprochen scheint: Das ist hier echt mal die indirekteste Anfrage, an die ich mich im Forum erinnern kann. Sonst ist es immer "eine Bekannte", aber jetzt schon "die Kollegin meiner Verlobten". Bald dann "meiner Schwester ihr Schwager ihrem Nachbarshund sein Herrchen"? ;)

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