Was sind Vorteile Angestelltenverhältnis gegenüber Verbeamtung?

  • Lass dich verbeamten.

    Ich erlebe hier gerade, wie die jungen Beamten gepampert werden, wir älteren Kollegen, die nie diese Chance hatten und auch in keinster Weise irgendeinen Ausgleich bekommen haben oder werden ( Sachsen) merken den riesigen Unterschied.

  • Wirkliche Vorteile gibt es im Angestelltenverhältnis nur in ganz besonderen Fallkonstellationen (z. B. gewinnträchtige Nebenbeschäftigung). Ansonsten genießt du als angestellte Lehrkraft all die Nachteile des Beamtentums, während dir die Vorzüge nur von den beamteten Kollegen vorgelebt werden. Das beginnt schon bei der Arbeitszeit, die hier in NRW nach TV-L 39,5 Stunden in der Woche beträgt, für tarifangestellte Lehrer gelten hier aber die beamtenrechtlichen 41 Stunden pro Woche. Heißt auch, dass jemand nach TV-L E13 außerhalb der Schule effektiv mehr verdient als eine Lehrkraft nach TV-L E13.

  • Diese Ausnahmeregelung, nach der wir Angestellten genausoviel arbeiten müssen wie die Beamten, habe ich nie verstanden. Es gilt nur für Lehrer. Überall sonst im öffentlichen Dienst arbeiten die Angestellten weniger. Weiß jemand der noch länger dabei ist, was die Gewerkschaften damals geritten hat??

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Diese Ausnahmeregelung, nach der wir Angestellten genausoviel arbeiten müssen wie die Beamten, habe ich nie verstanden. Es gilt nur für Lehrer. Überall sonst im öffentlichen Dienst arbeiten die Angestellten weniger. Weiß jemand der noch länger dabei ist, was die Gewerkschaften damals geritten hat??

    Vielleicht liegt es daran, dass die meisten Lehrer eben verbeamtet sind und die Gewerkschaften diese, die ja schließlich auch Mitglied sind, nicht verärgern wollten. Eine Frechheit ist es aber und ich frage mich auch, ob man dies nicht rechtlich angreifen kann, zumindest was die Entlohnung angeht.

  • RosaLaune

    Hmm also das kann ich mir ehrlich gesagt, nur sehr schlecht vorstellen. Meine gewerkschaftlichen Kollegen würden mir im Gegenteil die Stunde weniger durchaus gönnen, da sie die finanzielle Diskrepanz auch als ungerecht empfinden. Klagen kann man dagegen nicht, dass haben wir mit unseren Justizexperten schon durch. Denn es ist ja ein Bestandteil des Tarifvertrags, dass die für Lehrkräfte die beamtenrechtlichen Regelungen zählen. D.h, im Umkehrschluss z.b. auch, dass in dem Moment wo für die Beamten die Deputate erhöht werden, dass automatisch für angestellte Lehrer mit gilt. Und da das eben genauso im Tarifvertrag geregelt ist, würde jedes Arbeitsgericht dazu sagen, pacta sunt servanda, ihr habt mit beiden Vertragsparteien diesen Vertrag geschlossen, dann haltet Euch auch dran und drückt uns dieses Problem nicht aufs Auge.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Diese Ausnahmeregelung, nach der wir Angestellten genausoviel arbeiten müssen wie die Beamten, habe ich nie verstanden. Es gilt nur für Lehrer. Überall sonst im öffentlichen Dienst arbeiten die Angestellten weniger. Weiß jemand der noch länger dabei ist, was die Gewerkschaften damals geritten hat??

    Ich könnte mir vorstellen, dass es etwas mit vorarbeiten für die Ferien zu tun hat. Der gemeine Mitabreiter hat meines Wissens 29 bzw. 30 Tage Urlaub im Jahr, was eben nur 6 Wochen entspricht.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Liebes Forum, ich klinke mich mal spontan mit ein.

    Ich lese schon seit einiger Zeit interessiert bei euch mit.

    Ich selbst bin auch viele Jahre als angestellte Lehrerin tätig gewesen und genieße seit einem Jahr den Ruhestand (Rente).

    Ich hatte das Glück, die letzten zwölf Jahre an einer sehr angenehmen Schule zu unterrichten, mit netten KuK und auch vielen netten SuS.

    Aber es gab auch andere Jahre mit rustikaleren Verträgen...

    Als Oldie habe ich auch schon die Umstellung vom BAT auf den TV-L am eigenen Leib erlebt (in SH ab 2006). Diejenigen, die das Glück hatten, bereits per BAT-Vertrag im Dienst zu sein, wurden in den TV-L "übergeleitet", auf sehr angenehme Art, mit "besitzstandswahrender" Zusatzzahlung.

    Für die neu nachrückenden TV-L-KuK galt das nicht mehr. Diese mussten sich für die gleiche Arbeit mit einem erheblich geschrumpften Salär zufriedengeben.


    Die Regelung mit der gleichen Arbeitszeit für Beamte und Angestellte, lieber chemikus08, ist aus dem alten BAT übernommen worden. (Zu BAT-Zeiten waren die Unterschiede zwischen Beamtenbesoldung und Angestelltenvergütung allerdings weit weniger gravierend.)

    Die Gewerkschaften haben heftig gekämpft in diesen Übergangszeiten, auch das Ringen um diesen §44 im TV-L ist mir noch in Erinnerung. (Ich bin auch schon viele Jahre in der GEW).

    Dass der TV-L die angestellten LuL noch einmal deutlich schlechter gestellt hat, war in der jüngeren Generation, zumindest bei uns im Lehrerzimmer, gar nicht mehr bekannt. Ein Stück wenig rühmliche Zeitgeschichte...

  • Nehme die Verbeamtung, sofern angeboten.
    - Mit E13 hast du gewaltige finanzielle Einbußen im Vergleich

    - Die GKV ist wesentlich schlechter als die PKV. Vergleich einfach mal was die PKV/Beihilfe alles schönes zahlt, wovon du in der GKV nur träumen kannst.

    - Die Rente im Vergleich zur Pension ist ein Schlag ins Gesicht

    - Die Unkündbarkeit (also hier: ordentlicher Kündigungsschutz) genießt du im TVL erst nach 15? Jahren (die Zahl habe ich nicht genau im Kopf)

    - Die Differenz zwischen TVL und A-Gruppierung steigt mit steigender Erfahrungsstufe noch mehr

    - Es gibt noch genug Bundesländer bei denen du als Beamter krank sein kannst wie du möchtest und niemals in den Ruhestand versetzt wirst. Den Fall haben wir gerade mehrfach an der Schule. Da wird jahrelang voll durchbezahlt und die Person(en) eher als Wanderpokale durch die Schulen gereicht.

    - Du bekommst Versicherungen als beamter vergünstigt

    - Du bekommst einen besseren Zinssatz bei Krediten

  • Verheiratet und zwei Kinder?: Auf jeden Fall verbeamten lassen, am besten an einer Schule in NRW. Beamte bekommen extra Kinder- und Mietzuschüsse (je nach Mietstufe).

    Als Lediger ohne Kinder hat man als Beamter kaum Vorteile ggü. dem Angestelltenverhältnis, allerdings natürlich ein höheres Ruhegehalt.

  • Markus: Eine Unkündbarkeit (die war es im BAT faktisch) gibt es im TVL nicht mehr - auch bei mehr als 15jähriger Beschäftigung kann ein tarifbeschäftigter Lehrer etwa wegen Krankheit gekündigt werden. Es reicht eine "erhebliche Belastung des Arbeitsverhältnisses" bzw. "ein wichtiger Grund". Außerordentliche Kündigungen sind ohne weiteres möglich (und die Hürden sind da gar nicht so hoch)


    Das ist durchaus praktisch sehr wirksam, im Verwaltungsbereich betrifft dies etwa auch Schließungen von Dienststellen (z.B. im Zuge von Privatisierungen). Beamte kriegen dann (wenn es keine sinnvolle oder zumutbare Verwendung mehr gibt: Stichwort: Amtsangemessenheit!) ihr volles Gehalt fürs Nichtstun bis zur Pensionierung, langjährige Tarifbeschäftigte werden entlassen....(das ist keine theoretische Möglichkeit in der Landesverwaltung!)


    watweisich: Na, dann schmeiß mal den z.B. den Gehaltsrechner an, wenn Du meinst, dass ledige Lehrer (außerhalb des Ruhegehalts) keine Vorteile gegenüber ledigen tarifbeschäftigten Lehrern haben


    Ps. Die ehemaligen BAT-Beschäftigten behalten als Besitzstand weiter ihren privilegierten Kündigungsschutz (der auch keineswegs eine Unkündbarkeit war), mit dem TVL hat sich das verschlechtert. Also: wenn jetzt jemand mit persönlichen Erfahrungen ankommt, erst sich fragen: handelt es sich um einen Beschäftigten aus BAT-Zeiten? Der Gap zwischen den Beschäftigungsbedingungen von TBs und Beamten vergrößert sich eh immer mehr....

  • watweisich: Na, dann schmeiß mal den z.B. den Gehaltsrechner an, wenn Du meinst, dass ledige Lehrer (außerhalb des Ruhegehalts) keine Vorteile gegenüber ledigen tarifbeschäftigten Lehrern haben

    Das kommt auf die Altersstufe an. Am Anfang hat man als Beamter netto mehr raus, nach 10-20 Berufsjahren ist man in etwa gleich auf und danach liegt man als Beamter wieder vorne. Momentan (Stufe 9/12 Jahre) würde ich als Angestellter (Stufe 6, allerdings höchste Stufe) netto mehr raushaben. Man muss natürlich PKV und Jahressonderzahlung abziehen. Die reinen Gehaltsunterschiede sind bei Kinderlosen jedenfalls wesentlich geringer als häufig angenommen. Viel schlimmer ist die Schere zwischen Beamten mit Kindern und kinderlosen Beamten (in NRW).

  • wossen

    Ja stimmt, krankheitsbedingte Kündigungen sind im öffentlichen Dienst möglich. Jedoch habe ich dies in meinem Beritt die letzten 10 Jahre nicht erlebt. Bezirksregierungen rennen sehr ungern in die Arbeitsgerichte. Insbesondere wenn sie, mangels Masse, keine Angebote für Abfindungen in der Tasche haben.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Danke für die vielen Antworten.

    Gibt es Unterschiede bezüglich Dinge wie anordnenbarer Mehrarbeit, Vergütung von Mehrarbeit oder bzgl. einer Überstundenregelung (Elternabende etc.) ?

  • Im Bereich der Arbeitszeit gelten Im TVL die Bestimmungen für entsprechende Beamte:


    https://www.tarif-oed.de/tarif…er/tv_laender_paragraf_44


    Man beachte, dass bei Überstunden von Tarifbeschäftigten natürlich nur das jeweilige Beamtenbrutto bezahlt wird (der Tarifbeschäftigte netto also wesentlich weniger übrig hat).


    Klinger: Elternabende als Mehrarbeit??

  • Klinger:

    Einige wenige Unterschiede zugunsten der Tarifbeschäftigten gibt es tatsächlich. So kannst du dir, wenn du in Teilzeit arbeitest, die Begleitung einer Klassenfahrt auf Antrag Vollzeit bezahlen lassen. Dort bist du ja, unabhängig von deinem sonstigen Deputat, Vollzeit im Dienst.

    Diese Möglichkeit haben die verbeamteten Teilzeitkräfte nicht.

  • Verbeamtete Teilzeitkräfte haben dafür aber Anspruch auf Zeitausgleich:


    https://www.gew-sh.de/aktuelle…rechenden%20Zeitausgleich.


    Die "althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum" gehen von einer Vollzeitbeschäftigung aus. Ist noch gar nicht so lange her, dass Teilzeitbeschäftigung und Berufsbeamtentum für unvereinbar gehalten wurde - diese Zeiten sind jedoch vollends dabei (Insgesamt kann man sagen, dass die beschränkenden 'althergebrachten Grundsätze' vollends aufgeweicht wurden - die Privilegien jedoch bewahrt worden)

  • Wäre ich jetzt nicht Boomer sondern Generation Z, dann würde mich bei der Verbeamtung am meisten stören, dass ich als Beamter nicht so ohne weiteres die Stelle wechseln kann. Also insbesondere falls es noch keinen festen Partner gibt und ich in fünf Jahren aus Beziehungsgründen nach Berlin ziehen möchte, Was schlimmeres ist mir gerade nicht eingefallen. Und angenommen, mein Land sagt, ne Dich als Chemielehrer halte ich fünf Jahre fest. Ich muss quasi kündigen, mit den ganzen Nachteilen die das mit sich bringt. Falls ich dann drei Monate arbeitslos bin, gibt's noch nicht Mal Arbeitslosengeld. Anders als Tarifbeschäftigter, da gibt's sogar Arbeitslosengeld, da Familiennachzug die Kündigung erlaubt.

    An alle Deutschlehrer:
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  • wossen

    Interessanter Hinweis auf die zusätzliche Zeitausgleichsmöglichkeit, noch dazu per Verlinkung nach SH...:)

    Ich befürchte, dass das lange nicht in allen Lehrerzimmern bekannt ist und in Anspruch genommen wird. (Weder die Variante für Angestellte noch die für Verbeamtete.)

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