Was sind Vorteile Angestelltenverhältnis gegenüber Verbeamtung?

  • Hallihallo liebes Forum,

    Bei mir steht demnächst die Entscheidung an, ob ich versuche, meine Verbeamtung nach § 16 Absatz 5 hinzukriegen. Bisher gehe ich davon aus, dass die Verbeamtung insgesamt deutlich vorteilhafter ist. Der größte Pluspunkt sind in meiner jetzigen Situation rund 900,- mehr netto. Entgegen steht hauptsächlich die Schwierigkeit, die Schule zu wechseln.

    Gerne würde ich von Euch weitere Punkte hören. Da gibt es bestimmt noch Dinge, die ich noch nicht auf dem Schirm habe.

  • Also vom finanziellen Aspekt mal abgesehen, der noch genau zu berechnen wäre, fallen mir einige Vorteile des Angestellten ein:

    Solltest Du schwer erkranken, so bezahlt die Krankenversicherung notfalls bis zur 78 Woche. Als Beamter wirst Du nach drei Monaten zum Amtsarzt geschickt und falls der nicht sieht, dass Du in 6 Monaten wieder fit bist, kannst Du zwangsweise zur Ruhe gesetzt werden. Als Angestellter hast Du hier einen längeren Atem. Eine Reha beantragst Du bei Deiner Rentenenversicherung. Kein hin und her mit Beihilfe und wenn die Reha nicht in den Ferien liegt dann ist das so. Aus die Maus. Solltest Du Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber haben, so entscheidet das Arbeitsgericht und nicht das Verwaltungsgericht. Entscheiden erstens schneller und zweitens eher zu Arbeitnehmer Gunsten. Im Krankheitsfall kannst Du Dich notfalls telefonisch krankschreiben lassen fürs erste. Die AU wird elektronisch übermittelt. Du musst nur noch in der Schule telefonisch Bescheid geben. Wenn Du länger als sechs Wochen krank bist, bekommst Du einen Zuschlag zum Krankengeld, so dass der Unterschied zum Netto nicht mehr ganz so groß ist. Allerdings nur bis zur 39. Woche,

    Wenn Du als chronisch kranker Beamter zwar nicht durchgehend AU bist, jedoch häufi krankheitsbedingt ausfällst schickt man Dich ebenfalls zum Amtsarzt mit dem Risiko für dauerhaft dienstunfähig erklärt zu werden. Als Angestellter erklärt mich der Arbeitgeber zu gar nix😂. Das ist alles Sache der Rentenversicherung und die sagt bei häufigeren Krankheitsfällen nur, dass Du danach ja immer wieder gesund bist und Reha vor Rente geht🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • 900 Euro netto vor oder nach Abzug der Krankenversicherung?

    Weißt du schon, wieviel PKV du bezahlen würdest? (und ist es dein Einstiegsalter oder bist du schon seit langem Mitglied, also im Hinblick auf die Altersrücklagen und Steigerung der Beiträge)

    Ich bin ja aktuell Beamter auf Widerruf. Und privat versichert. 315,- zahle ich im Monat für die PKV.

    900,- sind die Differenz, nachdem ich die PV bezahlt habe.

    Kann jeder nachrechnen: Verheiratet, zwei Kinder mit Kindergeldbezug, zwei Kinderfreibeträge, Niedersachsen.

  • Da ist aus finanziellen Gründen natürlich das Beamtenverhältnis vorzuziehen. Das sind auf 10 Jahre gerechnet 100000. Dafür dürfte sich mein Arbeitgeber dann auch gerne Dienstherr nennen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin ja aktuell Beamter auf Widerruf. Und privat versichert. 315,- zahle ich im Monat für die PKV.

    900,- sind die Differenz, nachdem ich die PV bezahlt habe.

    Kann jeder nachrechnen: Verheiratet, zwei Kinder mit Kindergeldbezug, zwei Kinderfreibeträge, Niedersachsen.

    und es bleibt bei den 315 Euro?
    Ich frage nicht wegen mir (ich frage mich, warum du schreibst "Kann jeder nachrechnen"), es war nur ein Impuls, weil ich eben in Erinnerung habe, dass du nicht der jüngste bist und damit die Beiträge nicht gering sein werden.

  • Bedenke das Ende -
    Pension vs. Rente.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • und es bleibt bei den 315 Euro?
    Ich frage nicht wegen mir (ich frage mich, warum du schreibst "Kann jeder nachrechnen"), es war nur ein Impuls, weil ich eben in Erinnerung habe, dass du nicht der jüngste bist und damit die Beiträge nicht gering sein werden.

    Selbst wenn es nicht dabei bleiben sollte. Der Beitrag müsste auf 1215€ steigen, damit unterm Strich das Gleiche raus kommt. Und wie Wolfgang Autenrieth schon schreibt, macht es zudem einen gewaltigen Unterschied, ob man Rente oder Pension erhält.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Also vom finanziellen Aspekt mal abgesehen, der noch genau zu berechnen wäre, fallen mir einige Vorteile des Angestellten ein:

    Solltest Du schwer erkranken, so bezahlt die Krankenversicherung notfalls bis zur 78 Woche. Als Beamter wirst Du nach drei Monaten zum Amtsarzt geschickt und falls der nicht sieht, dass Du in 6 Monaten wieder fit bist, kannst Du zwangsweise zur Ruhe gesetzt werden. Als Angestellter hast Du hier einen längeren Atem. Eine Reha beantragst Du bei Deiner Rentenenversicherung. Kein hin und her mit Beihilfe und wenn die Reha nicht in den Ferien liegt dann ist das so. Aus die Maus. […]

    Wenn Du als chronisch kranker Beamter zwar nicht durchgehend AU bist, jedoch häufi krankheitsbedingt ausfällst schickt man Dich ebenfalls zum Amtsarzt mit dem Risiko für dauerhaft dienstunfähig erklärt zu werden. Als Angestellter erklärt mich der Arbeitgeber zu gar nix😂. Das ist alles Sache der Rentenversicherung und die sagt bei häufigeren Krankheitsfällen nur, dass Du danach ja immer wieder gesund bist und Reha vor Rente geht🤷


    Das halte ich für eine ziemlich blauäugige Vorstellung.


    Eigene Erfahrung im unmittelbaren Verwandten- und Bekanntenkreis:

    Gleiche schwere Krebserkrankung bei zwei unterschiedlichen Personen. Beide gleiche Therapie (Chemo, OP). Beide nahezu identischer Verlauf. Beide knapp zwei Jahre nach Diagnose verstorben. 😔


    Person 1: Beamte, Schuldienst. Ab Zeitpunkt der Diagnose krankgeschrieben, Dienstbezüge in voller Höhe weiterbezahlt. Aufgrund von Hoffnung nach der OP vom Amtsarzt weiter als in absehbarer Zeit wieder dienstfähig nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Bezüge bis zum Schluss in voller Höhe erhalten. Im Alter von 46 Jahren verstorben.


    Person 2: Angestellter, 2 Kinder noch in Ausbildung. Er ist nach einem 4-wöchigen Krankenhausaufenthalt diagnostiziert worden und 3 Wochen nach der schockierenden Diagnose von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Rehaantrag verpflichtet worden. Keine onkologische Reha, sondern eine normale. Nur mit Hilfe zahlreicher ärztlicher Gutachten und einer äußerst engagierten Rechtsanwältin konnte diese Verpflichtung zeitlich gestreckt werden, um mit Hilfe einer Chemotherapie die Lebenszeit etwas verlängern zu können. Hintergrund (den die Krankenkasse natürlich nicht klar kommuniziert hat): 72 Wochen Krankengeldberechtigung (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung) kostet eine GKV eine große Stange Geld. Deshalb hat man eigene Abteilungen, die daran arbeiten, die schwer Erkrankten vom Krankengeld in die Erwerbsminderungsrente zu „überführen“, denn die bezahlt die Rentenversicherung. Da man die Leute aber nicht direkt dahin aussortieren kann, nimmt man den Umweg über den Rehaantrag. Ist dieser einmal gestellt, gilt er bei einer Ablehnung durch die Rentenversicherung automatisch als Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Und abgelehnt wird er, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Da schon das Krankengeld (60%) kaum zum Leben ausreichte (2 Kinder in Ausbildung) und die Erwerbsminderungsrente noch deutlich geringer als das Krankengeld ausgefallen wäre, schleppte sich der Schwerkranke wann immer möglich in die Arbeit. Bei den Krankmeldungen musste dann peinlich darauf geachtet werden, dass die dort für die GKV angegebene Diagnose der aktuellen Symptomatik entsprach und nicht einfach nur immer der Diagnoseschlüssel der zu Grunde liegenden Krebserkrankung verwendet wurde, da die drohende Erwerbsminderungsrente mit der Ursprungsdiagnose verknüpft war. Die finanziellen Sorgen und die unwürdige Behandlung durch die Krankenkasse kamen zu den Problemen mit der Krankheit noch hinzu. Mich macht es heute noch wütend, was man ihm dadurch angetan hat. Er ist im Alter von 55 Jahren verstorben.


    Also will sagen: Ganz so locker-flockig wie oben dargestellt, ist es nicht im Krankheitsfall mit der GKV, wenn man schwer erkrankt. Und bevor einen der Amtsarzt in die Frühpension schickt, muss schon auch einiges passieren. Und bis das dann durch ist, vergeht auch einiges an Zeit. Aber selbst dann ist die Summe, die man als Minimum bei einer Frühpensionierung bekommt, immer noch deutlich höher als die Erwerbsminderungsrente. Und man kann ja auch einen Antrag auf Wiederaufnahme in den Dienst stellen, wenn man wieder gesund ist.


    Sorry für den Roman. War ein bisschen getriggert… 😔

  • Ganz so locker ist es aber auch leider bei den Beamten in NRW nicht mehr. Bei uns hat die Dienststelle die Schrauben kräftig angezogen. Nach drei Monaten AU kommt unmittelbar die BEM Einladung. Passiert da nichts folgt der Amtsarzt und da kenne ich mittlerweile schon Fälle, wo es dann auch zeitnah zur zu Ruhesetzung kam. Und ja dieses Verschiebe Bahnhof Spiel zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung hat zugenommen.Ich persönlich habe hingegen gute Erfahrung mit meiner gesetzlichen, obwohl ich denen richtig Geld gekostet habe.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Im Krankheitsfall kannst Du Dich notfalls telefonisch krankschreiben lassen fürs erste. Die AU wird elektronisch übermittelt. Du musst nur noch in der Schule telefonisch Bescheid geben.

    Da wird übrigens PKV/GKV und Beamter/Angestellter vermischt. Elektronische AUs gehen auch bei Beamten mit GKV.

  • kodi: Jo, das ist überall so.....


    Und (im Großen und Ganzen) verliert man bei der Entlassung aus dem Beamtenstatus Vorteile, die man im Tarifbeschäftigtenverhältnis nie gehabt hätte....


    Bei einem Wechsel des Bundeslandes (oder bei einer beruflichen Pause) besteht beim Tarifbeschäftigten übrigens regelmäßig die Gefahr seine Erfahrungsstufen zu verlieren (im Regelfall werden Neueinstellungen maximal in Erfahrungsstufe 3 eingeordnet, es gibt auch eine Menge Fallstricke, die sogar bei erfahrensten tarifbeschäftigten Lehrkräften eine Erfahrungsstufe 1 - also als Berufsanfänger bei Arbeitsgeberwechsel möglich machen). Das man Dienstjahre verliert, ist im Beamtenwesen natürlich unvorstellbar.


    Ich sehe eigentlich (zumindest bei Planstelleninhabern) nur in absoluten Ausnahmefällen Vorteile einer Beschäftigung im TB-Verhältnis gegenüber dem Beamtenwesen - man sagt ja auch gern bei angestellten Lehrern: die Die Nachteile des Beamtentums und des Angestelltendasein werden beim tarifbeschäftigten Lehrer kombiniert (einfach, weil sehr viele beamtenrechtliche Vorschriften im Lehrerbereich auch für Tarifbeschäftigte gelten - das ist schon einzigartig im Beschäftigungssystem)


    Es gibt wirklich eine Menge Mythen (die hier ja auch blühen, wenn jemand behauptet, dass im Krankheitsfalle tarifbeschäftigte Lehrer besser abgesichert sind als verbeamtete....)


    Edit:@Maylien: nein, das geht nicht so einfach, wie du das schreibst - zumindest bei Planstelleninhabern und in vielen Fällen auch bei Lehrern, welche Erfahrungsstufen zu verlieren haben


    Vertretungslehrer haben natürlich Flexibilität (da gibt es ja auch keine Verbeamtungsmöglichkeit), sobald man tarifbeschäftigter Planstelleninhaber ist, ist man hinsichtlich seiner Flexibilität innerhalb seines Bundeslandes den verbeamteten Kollegen quasi gleichgestellt (auch Bundeslandwechsel sind nicht immer möglich, eine Problematik dort ist die Gefahr von erheblichen Gehaltseinbußen wegen der Erfahrungsstufen). Möglich ist es ja auch bei Beamten, sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen und sich im neuen Bundesland einfach neu verbeamten zu lassen (da gibts auch auch Fallstricke wie beim Tarifbeschäftigten)

  • Planstelleninhaber sind ja quasi Beamte und unterliegen den gleichen Rahmenkonditionen. Die meine ich njcht (bin selbst einer).


    Ein Verlust von Erfahrungsstufen ist das eine, aber man behält seine Rentenansprüche, seine Zusatzvorsorge und unterliegt damit etwas weniger Zwängen zu bleiben, als der Beamte. Auch der komplette Ausstieg aus dem Job und die berufliche Umorientierung sind leichter. Die Fallhöhe ist einfach nicht ganz so hoch.


    Wenn man sich natürlich absolut sicher ist, dass man diesen Beruf auf ewig ausüben möchte, überwiegen die Vorteile als Beamter deutlich.

  • Äh, Du wirst als Beamter in der Rentenversicherung umsonst nachversichert in voller Höhe deiner Bruttobezüge....Die in den letzten 20 Jahren drastisch reduzierte VBL ist nun wirklich kein ernsthaftes Argument mehr für ein TB-Verhältnis (man darf ja nicht vergessen, dass die Netto-Bezüge im Beamtenverhältnis in der Beschäftigungszeit wesentlich höher waren)

    Die Fallhöhe ist einfach nicht ganz so hoch.

    Das stimmt - der Beamte halt halt einen Berg erklommen, den der Angestellte nie bestiegen hat. Das kann man aber doch nicht ernsthaft als Vorteil des Angestelltendaseins bezeichnen...

  • Richtig, und die Bruttobezüge sind als Ausgangsbasis erstens ziemlich niedrig und zweitens wird (zumindest hier) nur der Arbeitgeberanteil nachversichert. Das ist in der Summe ziemlich wenig. Ob man damit hinkommt oder nicht, wie viel Jahre man noch zum Aufholen in anderen Jobs hat usw., muss jeder für sich selbst ausrechnen.

    Man sollte die Thematik zumindest auf dem Schirm haben, falls man sich nicht 100%ig sicher ist, dauerhaft in diesem Beruf bleiben zu wollen.

  • (zumindest hier) nur der Arbeitgeberanteil nachversichert.

    Das stimmt nicht (auch wenn es hier im Forum zum gefühlt 1000. Mal auftaucht). Benutz die Suchfunktion und mache dich sachkundig (wurde schon oft genug auch hier korrigiert)

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