Bei der verbeamteten Kollegin wurde das Gehalt die ganze Zeit weiterbezahlt, bei der angestellten Kollegin gab es nach 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es für die ersten sechs Wochen, danach gibt es Krankengeld. Zusätzlich zum Krankengeld gibt es im ÖD einen Krankengeldzuschuss. In der Summe ist das nicht weniger, als das reguläre Einkommen. Wenn die Kollegin länger als drei Jahre beschäftigt gewesen ist, hat sie für die vollen sechs Monate der Krankheit genausoviel Geld gehabt, wie sie sonst auch bekommt.
Ich verstehe um ehrlich zu sein nicht, warum sich der Irrglaube, nach sechs Wochen gebe es auch im ÖD nur noch Krankengeld, so hartnäckig hält.