Klassenfahrt: Recht auf Einzelzimmer?

  • Eine Freundin erzählte mir unlängst, dass im Rahmen der GLK beschlossen wurde, dass mit jeder Klasse jedes Jahr (also 5-13) eine mehrtägige Fahrt unternommen werden muss. Die lieben Kleinen hätten ja soviel verpasst wegen Covid… Mit den 11. Klassen geht es jedes Jahr für drei Wochen nach Australien. Dafür geht eine Schulwoche und zwei Wochen Pfingstferien drauf. Jede Lehrkraft muss 3.000€ aus eigener Tasche bezahlen. Meine Freundin hätte vergangenes Jahr mitgehen sollen, weil sie da eben Klassenlehrerin einer 11. Klasse war. Sie konnte und wollte aber nicht. Ich hab ihr dann empfohlen, sich diese Dienstanweisung schriftlich geben zu lassen. Zack, war sie raus aus der Nummer. :gruss:

    Da ist es. Es stammt von MrsPace. Wenn man genau liest, steht da, dass jede Lehrkraft 3000€ aus eigener Tasche zahlt. Vielleicht ist es für die Schüler günstiger?

  • Niemals würde ich mit 3 Klassen und nur 3 Lehrern irgendwo hinfahren!!!


    Wie soll man zu dritt 90 Leute adäquat beaufsichtigen??? Und wenn dann der erste aus Gründen X nicht mehr weiterfahren kann und betreut werden muss, bleiben 2 Lehrer zur Aufsicht? No way.

    Kommt auf die Schulform an. Ich bin schon zu zweit mit 4 Klassen ins Ausland gefahren. In der Grundschule hätte ich das niemals gemacht

  • Ist das echt landesweit geregelt? Das ist ja schon schräg. Wenn ich mit dem Zug nach Zürich fahre, ist es je nach Klasse für etwa die Hälfte der Schüler*innen erheblich günstiger, erst in Rheinfelden zuzusteigen und dort auch wieder auszusteigen. Bei Auslandsreisen mit der Deutschen Bahn bin ich immer diejenige, die erst am Badischen Bahnhof einsteigt, die Klasse ist in der Regel schon ab Basel SBB im Zug. Eine solche Pauschalregelung wäre für uns absolut lästig.

    Bei Ausflügen lassen wir bei Bahnanreise die Veranstaltung immer am Ort beginnen. Dann kann jeder zusteigen wann/wo/wie es am besten passt.

  • Es sollte ein Beispiel dafür sein, dass die unmöglichsten Dinge passieren können, mit denen niemand rechnet. Von daher würde ich Schüler, zumindest Minderjährige, nie allein von einer Klassenfahrt nach Hause schicken - es sei denn, ich habe mir vorher eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern geholt.

    Es ist im Grunde ganz einfach: Du hältst dich an das, was Gesetze und Verordnungen in deinem Bundesland von dir wollen. Hin und wieder ist es aber auch interessant, ein bisschen über lokale Unterschiede zu diskutieren. Das Beispiel, das du genannt hast, widerspricht einfach komplett dem gesunden Menschenverstand, man lässt einen jungen Menschen ohne nennenswerte Lebenserfahrung nicht mitten in der Nacht alleine ein Taxi organisieren. Da hätte ich als Mutter den Reiseveranstalter oder die Flughafenverantwortlichen oder wen auch immer (es ist aus deiner Schilderung nicht klar, wer eigentlich verantwortlich war) aber des Grauens angeschissen.


    Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz ist aber ganz sicher, dass unsere kantonalen Verordnungen häufig überhaupt nicht konkret werden sondern der jeweiligen Schule die finale Regulierung überlassen. Das hat den Vorteil, dass die Regeln dann sehr gut auf die jeweilige Situation passen, hat aber auch den Nachteil, dass viele Szenarien unreguliert bleiben und es dann unter Umständen "spannend" werden kann, was passiert, wenn was passiert ist. Womit man sich jetzt wohler fühlt, ist individuell sicher verschieden, aber so ist es nun mal.


    Ich kann mich an einen Fall erinnern, der sich bei uns mal am Wintersporttag zugetragen hat, da hätte ich als Schulleitung - ohne Details nennen zu wollen - mindestens einer Lehrperson für eine absolut fahrlässige Entscheidung aber echt ordentlich auf die Finger geklopft. Ob das jemals passiert ist, weiss ich gar nicht und geht mich schlussendlich auch nichts an. Reguliert ist die fragliche Situation indes immer noch nicht, es scheint, dass die Schulleitung nach wie vor davon ausgeht, dass eine Mehrheit unserer Lehrpersonen mit gesundem Menschenverstand entscheidet. Dass das auch in Deutschland, trotz eindeutiger und strengerer Regulierung an vielen Stellen, bei weitem nicht immer so ist, dafür gibt es wiederum zig Beispiele. Ergo kann man sich dann schon wieder die Frage stellen, was es bringt.

  • Mach ich nächstes Mal auch so. Vllt. kommen nicht alle an. :P :D ;)

    Das passiert bei den Grossen durchaus schon mal, dass eins am Ort nicht ankommt, weil es den Zug verpeilt hat. Dann hat es Pech gehabt, ich warte mit dem Rest der Klasse sicher nicht auf einen 16jährigen, der es nicht rechtzeitig aus dem Bett geschafft hat. Aber da schreibe ich persönlich jetzt wiederum explizit von Tagesausflügen im Inland. Wenn ich das Exkursionsblatt ausfülle, trage ich die geplante Hin- und Rückfahrt ein, aber ja, es kommt vor, dass irgendjemand z. B. übers Wochenende bei der Oma in Bern war und von dort aus anreist. Dass du das an der Grundschule so nicht machst, ist völlig klar.

  • Bei Ausflügen lassen wir bei Bahnanreise die Veranstaltung immer am Ort beginnen. Dann kann jeder zusteigen wann/wo/wie es am besten passt.

    Und bei uns machen Eltern schon Theater, wenn die Fahrt am Hauptbahnhof beginnt und nicht an der Schule, weil sie dann nicht ihre Kinder wie gewohnt um 7 Uhr beim Hort abgeben können (in dem Fall sogar mit Koffer).

  • Unser Stundenplaner ist übrigens Mathematiker, der Konrektor, der die Sonderschienen legt ist Physiker. Man sollte das Planen, insbesondere an grossen Schulen, einfach auch Leuten überlassen, die gut mit Zahlen sind.

    Ich bin hier tatsächlich sehr gut drin, aber eine null in Mathe. Man braucht eher gesunden Menschenverstand und logisches Verständnis

  • Bist du dir da sicher? Es geht um > 15jährige, die teils Anfahrtswege von mehr als einer Stunde mit dem ÖV an die Schule haben. Aus einem Klassenlager schicken wir übrigens auch niemanden ohne Rücksprache mit den Eltern nach Hause. An einem Klassentag durchaus. Ein mögliches Szenarium ist z. B. dass jemandem unterwegs beim Laufen auffällt, oh, die Schuhe sind zu klein, damit läuft sich's aber gar nicht gut. Wenn die Schuhe für einen Wandertag gänzlich ungeeignet sind, bin ich sogar verpflichtet, die Person noch am Bahnhof wieder heimzuschicken.

    Für NRW bin ich mir da 100% sicher.

  • Bei Ausflügen lassen wir bei Bahnanreise die Veranstaltung immer am Ort beginnen. Dann kann jeder zusteigen wann/wo/wie es am besten passt.

    Das mag in der Sek II nicht das Problem sein, bei jüngeren Kindern würde ich ein großes Fragezeichen daran machen, ob sich die Schule mit so einem Move aus der Verantwortung für die An- und Abreise zu einer schulischen Pflichtveranstaltung ziehen kann.

  • Das mag in der Sek II nicht das Problem sein, bei jüngeren Kindern würde ich ein großes Fragezeichen daran machen, ob sich die Schule mit so einem Move aus der Verantwortung für die An- und Abreise zu einer schulischen Pflichtveranstaltung ziehen kann.

    Das macht die örtliche Gesamtschule in der 5. Klasse leider auch so. An- und Abreise sind dann das Problem der Eltern.

  • Wir machen das bei der Klassenfahrt in Jg. 5 auch so. Wir können uns gar nicht an der Schule treffen - 108 Eltern, die ihr Kind mit Koffer mit dem Auto zur Schule bringen, würden vor der Schule einen Verkehrsstau verursachen, der sich ungefähr im Jahr 2030 auflösen würde.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Wir machen das bei der Klassenfahrt in Jg. 5 auch so. Wir können uns gar nicht an der Schule treffen - 108 Eltern, die ihr Kind mit Koffer mit dem Auto zur Schule bringen, würden vor der Schule einen Verkehrsstau verursachen, der sich ungefähr im Jahr 2030 auflösen würde.

    Lasst ihr eure Schüler an verschiedenen Bahnhöfen zusteigen? Wie kommt ihr dann der Aufsichtspflicht nach, falls die Kids in andere Waggons - oder überhaupt nicht einsteigen? Das ist rechtliches Glatteis.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Nein, wir treffen uns an einem Ort, zu dem die Eltern kommen und auch parken können. Das ist normalerweise der Hauptbahnhof, da wir aus Kostengründen fast immer mit der Bahn fahren. Sehr gelegentlich haben Eltern gefragt, ob sie ihr Kind zu einem anderen Bahnhof bringen können, das war dann eigentlich immer möglich.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Der HBF ist natürlich auch mit Öffis super angebunden, viele Eltern nutzen das und gelegentlich kommen Kinder auch allein.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Wir haben das auch mal überlegt. In Nds. ist das aber tatsächlich meines Wissens nicht erlaubt. Interessiert natürlich nur, wenn sich jemand beschwert.

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